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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 19/2026
Amtlicher Teil
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Aus dem Gemeinderat

Gemeinderatssitzung vom 13.7.26

Teilnahme an der bayerischen Sammelbeschaffung für ein Einsatzfahrzeug LF 10

Als Ersatz für das LF 8/6 (Indienststellung 1994) wird vom Kreisbrandrat bei Bedarf die Beschaffung eines LF 10 mit Akku-Kombigerät empfohlen. Ein Gebrauchtkauf wurde als Alternative diskutiert. Eine reguläre Teilnahme an der staatlichen Sammelbeschaffung (Kosten ca. 500.000 € brutto, mögliche Förderung ca. 150.000 €) wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Gemeinderat stimmte stattdessen für eine Teilnahme nur unter der Bedingung, die Beladung (ca. 50.000 €) eigenständig und außerhalb der Sammelbestellung zu beschaffen. Der Landesfeuerwehrverband teilte im Nachgang jedoch mit, dass die Teilnahme an der Sammelbeschaffung zwingend die Abnahme der gesamten Beladung voraussetzt.

Antrag auf Baugenehmigung für einen Wohnhausneubau mit Garage und Carport auf der Fl.Nr. 285, Thiergärten

Das Gremium erteilte für den Antrag auf Baugenehmigung für einen Wohnhausneubau mit Garage und Carport auf der Fl.Nr. 285, Gemarkung Wipfeld, Thiergärten, das gemeindliche Einvernehmen. Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Stützmauern höher als 1 m außerhalb der Baugrenze, von der Festsetzung „Geländeveränderungen“ hinsichtlich der Abgrabungen und des nicht übergangslosen Anschlusses an das natürliche Gelände des Nachbargrundstücks, von der Festsetzung der „Stützmauern“ bezüglich der Überschreitung der festgesetzten Höhe von 1,00 m über vorhandenem Gelände, von der Festsetzung „Zwerchhaus“ hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Breite um ca. 1,75 m sowie von der Festsetzung „Höheneinstellung der Gebäude“ bezüglich der Überschreitung der Wandhöhe um 0,25 m wurden erteilt.

Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf der Fl.Nr. 220, Eulogius-Schneider-Str.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde sowie im Nähebereich zu den Einzeldenkmälern Pfarrkirche St. Johannes der Täufer und Friedhofsmauer. Das Gremium beriet vor dem Hintergrund der Stellungnahmen der Sanierungsberaterin sowie der Denkmalschutzbehörde eingehend darüber, ob die darin geforderten Einschränkungen gegenüber der beantragten Ausführung (Belegungsumfang, Dachrandabstände und Farbanpassung) aufgrund der Randlage des Objekts im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung und der nach Auffassung des Gremiums vernachlässigbaren Beeinträchtigungen bzw. zu besorgenden nur geringen störenden optischen Wirkungen der benachbarten Baudenkmäler Friedhofsmauer und Pfarrkirche verhältnismäßig sind. Das Gremium erteilte mehrheitlich für die beantragte PV-Anlage die notwendigen Befreiungen von der Gestaltungssatzung. Eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis liegt noch nicht vor.

Anpassung der Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Wipfeld

Wegen steigender Personal- und Sachkosten in den zurückliegenden Jahren sowie auf dringendem Anraten der Kommunalaufsicht zur weiteren Haushaltskonsolidierung ist die Gemeinde angehalten, das Defizit der Kindertageseinrichtung (Elternanteil derzeit unter 10 %) zu senken. Zum 01.01.2027 stellt der Freistaat Bayern die Betriebskostenförderung um: Der 100-Euro-Elternzuschuss entfällt und geht künftig als „Qualitätsbonus“ an die Träger. Da die genaue Höhe dieser Mittel für die Gemeinde noch unklar ist, beschloss der Gemeinderat, die Elternbeiträge vorerst unverändert zu lassen. Im Herbst 2026 wird das Gremium auf Basis finaler Zahlen neu beraten. Parallel werden ausgabenseitige Optimierungen, geringere Schließzeiten sowie eventuell die Einführung einer Mittagsbetreuung für Grundschulkinder geprüft. Ein Informationsschreiben unterrichtet die Eltern über die Sachlage.

Schwammgebiete Mainschleife Plus und Würzburger Norden

Ziel ist eine einheitliche und transparente Förderpraxis innerhalb der Schwammgebiete Würzburger Norden und Mainschleife Plus. Der Gemeinderat Wipfeld stimmte den von der ILE-Lenkungsgruppe empfohlenen Mindest-Förderkonditionen für private Zisternen zu. Ein eigenes Förderprogramm wurde damit nicht beschlossen.

Die verabschiedeten Mindestanforderungen umfassen ein Fassungsvermögen von mindestens 5 m³, eine angeschlossene Dachfläche von mindestens 50 m² sowie eine optionale Pauschalförderung von 500,00 € je Zisterne. Die Zustimmung dient als Grundlage für die Schwammgebiet-Jahressitzung am 29.07.2026, bei der die 16 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister über die finale Ausgestaltung beraten.

Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

Das Gremium hat in der Sitzung am 25.06.2026 beschlossen, die Firma Buchinger aus Prichsenstadt mit der Kanalinstandsetzung am Hausanschluss Mainstraße 10 zu beauftragen.