Gerade nach der Ernte ist leider an etlichen Stellen festzustellen, dass von einigen Bewirtschaftern die verursachten Verschmutzungen, z.B. nach Ernteeinsätzen des Traubenvollernters auf den gemeindlichen Wegen noch nicht beseitigt sind.
In diesem Zusammenhang ergeht die Aufforderung und Erinnerung an alle Anlieger, dass Straßenverschmutzungen auf den Wegen, die durch die Bewirtschaftung verursacht wurden bzw. vom Grundstück ausgehen (insbesondere Ausschwemmungen) unverzüglich zu beseitigen sind.
Auf die entsprechende satzungsrechtliche Verpflichtung wird hingewiesen, die der Gemeinde die Möglichkeit einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme zur Herstellung der Verkehrssicherheit eröffnet. Bitte sorgen Sie mit ihrem verantwortungsbewussten Mittun und auch im eigenen Interesse dafür, dass gerade auch unsere Gäste eine gepflegte Weinbergsanlage und Flur vorfinden.