Am Donnerstag, 9. Oktober findet um 19 Uhr im Sportheim des FC Wipfeld, Obereisenheimer Straße 15, eine Bürgerversammlung statt (Art. 18 Bayerische Gemeindeordnung).
Die Bürgerversammlung dient der Information der Gemeindebürger, der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten und der Verabschiedung von Empfehlungen an den Gemeinderat. Anträge, die in der Bürgerversammlung behandelt werden sollen, sind bis spätestens 2. Oktober schriftlich bei der Gemeinde einzureichen.
| Ablauf: | |
| 1. | Rückblick des Ersten Bürgermeisters 2024/25 |
| 2. | Vorausschau auf 2025/26 |
| 3. | Anträge und Anfragen zur Bürgerversammlung |
Zur Bürgerversammlung sind alle Gemeindeangehörigen herzlich eingeladen.