Durch Beschluss des Verteilerausschusses vom 4. Oktober wurde der Gemeinde Wipfeld eine Stabilisierungshilfe in von 370.000 € zur Schuldentilgung in voller Höhe gewährt. Damit ist es möglich einen Kredit aus dem Jahr 2014 für den Neubau der Kinderkrippe vorzeitig komplett zu tilgen. Die gewährten Hilfen des Freistaats Bayern verschaffen der Gemeinde neue Handlungsspielräume zur Finanzierung der anstehenden Pflichtaufgaben. Im Vorjahr wurde die Gemeinde Wipfeld als Erstantragsteller bereits mit einem Betrag von 25.000 € berücksichtigt. Durch Bedarfszuweisungen nach Art. 11 BayFAG wird der außergewöhnlichen Lage und den besonderen Aufgaben von Gemeinden im Einzelfall Rechnung getragen. Vor allem strukturschwache sowie von der Demografie besonders betroffene Kommunen im ländlichen Raum erhalten so neue Handlungsspielräume und eine effektive Unterstützung bei der Konsolidierung ihrer Haushalte. Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen sind Teil des kommunalen Finanzausgleichs.
Eine Sonderform der Bedarfszuweisung sind sogenannte Stabilisierungshilfen. Stabilisierungshilfen sollen Kommunen, die aufgrund objektiver Indikatoren als strukturschwach gelten bzw. von der negativen demografischen Entwicklung besonders betroffen sind und sich unverschuldet in einer finanziellen Schieflage befinden bzw. deren finanzielle Leistungsfähigkeit gefährdet ist, als staatliche Hilfe zur Selbsthilfe dienen. Die Einhaltung eines stringenten Konsolidierungskurses einschließlich der Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes ist in diesem Zusammenhang unerlässlich. Der Verteilerausschuss, dem Vertreter der Staatsministerien der Finanzen und für Heimat und des Innern, für Sport und Integration sowie der kommunalen Spitzenverbände angehören, berät über alle Bedarfszuweisungs- und Stabilisierungshilfeanträge der Landkreise, Städte und Gemeinden. Auf dieser Grundlage entscheidet das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände.