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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 21/2024
Amtlicher Teil
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Veräußerung des Wohnbaugrundstücks Zehntgrafenstraße 13

Die Gemeinde Wipfeld veräußert das Wohnbaugrundstück Zehntgrafenstraße 13 mit einer Fläche von 627 m² (Fl.Nr. 795/6, Gemarkung Wipfeld) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Zehentlein gegen Höchstgebot. Das Wohnbaugrundstück wird notariell mit einer Bauverpflichtung belegt, die der Gemeinde ein Rückkaufrecht bei Nichterfüllung einräumt. Das Baugebot verpflichtet dazu, innerhalb einer Frist von 3 Jahren ab Beurkundung auf dem Kaufgegenstand ein Wohnhaus bezugsfertig zu errichten und durch Fertigstellungsanzeige nachzuweisen.

Der Richtpreis liegt bei 175 €/qm. Die Gemeinde behält sich vor, Angebote unterhalb des Richtpreises nicht zu berücksichtigen.

Kaufpreisgebote in €/qm sind schriftlich bis spätestens Montag, 14.10.2024, auf dem Postweg (Gemeinde Wipfeld, Marktplatz 1, 97537 Wipfeld) oder in der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld direkt im verschlossenen Kuvert abzugeben. Auf dem verschlossenen Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk „Nicht öffnen - Bieterverfahren Zehntgrafenstraße 13" anzubringen.

Bei Rückfragen zum Grundstück kontaktieren Sie bitte die Verwaltungsgemeinschaft, Geschäftsleiterin Susanne Vierheilig, Telefon 09384 9730-60 oder Bürgermeister Tobias Blesch, Telefon 09384 9730-70.

Tobias Blesch
Erster Bürgermeister