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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 22/2023
Amtlicher Teil
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ILE Mainschleife Plus - Alle Infos zum Regionalbudget 2024

Um die Förderung eines Kleinprojektes aus dem Regionalbudget bewerben können sich Kommunen, Vereine, Interessengruppen und auch Privatpersonen. Diese Projekte müssen den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben zwischen 625 € und 20.000 € liegen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Die Höchstgrenze darf alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts nicht übersteigen. Sonst ist dieses laut Definition kein Kleinprojekt mehr und erfüllt damit nicht mehr die Voraussetzung zur Förderung aus dem Regionalbudget.

In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstanden Nettoausgaben (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € werden nicht gefördert. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013).

Voraussetzungen

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen und im Gebiet der ILE-Region Mainschleife Plus liegen. Gefördert werden nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.

Bewertungskriterien

Die Auswahl der Projekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium aus regionalen Akteuren aus verschiedenen Bereichen, wie Jugend, Gewerbe, Kirche oder Sport. Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand festgelegter Auswahlkriterien bewertet. Diese sind

  • der Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung des Ländlichen Raums,
  • der Beitrag zur Stärkung der Familienfreundlichkeit und Generationengerechtigkeit,
  • der Beitrag zur Stärkung von Tourismus, Freizeit, Kultur, Brauchtum und Identität,
  • Nachhaltigkeit
  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Bürgerschaftliches Engagement und Vernetzung
  • Beitrag zum Schutz von Natur, Umwelt und Klima
  • Überörtliche und lokale Ausstrahlung des Projekts

Der Fokus zur Anhebung der Projektqualität soll auf die Beratung im Vorfeld und auf die Kommunikation im Projektaufruf gelegt werden. In dieser Kommunikation ist darauf zu achten, dass Projekte gemeinwohlorientiert sein sollen und diese Projekte den reinen Beschaffungsprojekten im Zweifelsfall vorgezogen werden können.

Formulare

Bitte verwenden Sie die untenstehenden Formulare zur Abwicklung Ihrer Förderanfrage und beachten die Hinweise der Merkblätter.

Alle Dokumente sind hier abrufbar:

www.ilemainschleifeplus.de/regionalbudget

Vorgehensweise

  • Einreichung Förderanfrage bis 11.12.2023 bei der verantwortlichen Stelle (ILE Mainschleife Plus)
  • Die verantwortliche Stelle prüft die Förderfähigkeit.
  • Entscheidungsgremium tagt Mitte Dezember und bewertet die eingereichten Anträge
  • Zusage: Erhalt der Förderzusage und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der verantwortlichen Stelle bis vor Weihnachten 2023
  • Absage: Erhalt der Absage bis vor Weihnachten 2023
  • Umsetzung des Projektes ab 01.01.2024 nach Erhalt des privatrechtlichen Vertrags
  • Projektabschluss bis 20. September 2024 (letztes Rechnungs- und Überweisungsdatum)
  • Einreichung des vollständigen (!) Durchführungsnachweises bis 30. September 2024 bei der verantwortlichen Stelle (inkl. Bildmaterial, welches den erfolgreichen Abschluss des Projekts dokumentiert.)
  • Erhalt des berechneten Fördergeldes bis voraussichtlich Jahresende 2024

Bitte adressieren Sie Ihren Antrag an:

ILE Mainschleife Plus

Theresa Ott

Marktplatz 1

97332 Volkach

Telefon: 09381 - 40126

E-Mail: theresa.ott@volkach.de