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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 22/2025
Amtlicher Teil
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Einziehungsverfügung

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

Verfügung und Bekanntmachung über die

Einziehung von öffentlichen Straßen

1. Straßenbezeichnung

Bezeichnung: Feldweg im Bereich Thiergärten

Flur-Nr.: ehemals 282, neu 283 (Teilstück), 283/1 (Teilstück) und 283/2

(Teilstück) der Gemarkung Wipfeld

Anfangspunkt: Flur-Nr. 292 der Gemarkung Wipfeld

Endpunkt: Flur-Nr. 261 der Gemarkung Wipfeld

Länge: 0,070 km

im Bereich der Gemeinde Wipfeld, Landkreis Schweinfurt

2.Verfügung

Der unter 1. bezeichnete bestehende öffentliche Feld- und Waldweg wird eingezogen.

3. Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast):

Die Beteiligten; die jeweils im Grundbuch eingetragenen Eigentümer der Grundstücke Flur.-Nr. 283, 283/1 und 283/2 der Gemarkung Wipfeld

4. Wirksamwerden:

Wirksamwerden der Verfügung: 01.12.2025

5. Sonstiges:

Gründe für die Widmung: Gemeinderatsbeschluss vom 24.04.2025.

Die Verfügung nach Nr. 2 kann während der üblichen Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld in der Zeit vom 23.10.2025 bis 06.11.2025 eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg, Burkarderstraße 26, 97028 Würzburg schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form erhoben werden.

Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Gemeinde Wipfeld) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Schwanfeld, 16.10.2025
Tobias Blesch
Erster Bürgermeister