Verfügung und Bekanntmachung über die
Einziehung von öffentlichen Straßen
Bezeichnung: Feldweg im Bereich Thiergärten
Flur-Nr.: ehemals 282, neu 283 (Teilstück), 283/1 (Teilstück) und 283/2
(Teilstück) der Gemarkung Wipfeld
Anfangspunkt: Flur-Nr. 292 der Gemarkung Wipfeld
Endpunkt: Flur-Nr. 261 der Gemarkung Wipfeld
Länge: 0,070 km
im Bereich der Gemeinde Wipfeld, Landkreis Schweinfurt
Der unter 1. bezeichnete bestehende öffentliche Feld- und Waldweg wird eingezogen.
Die Beteiligten; die jeweils im Grundbuch eingetragenen Eigentümer der Grundstücke Flur.-Nr. 283, 283/1 und 283/2 der Gemarkung Wipfeld
Wirksamwerden der Verfügung: 01.12.2025
Gründe für die Widmung: Gemeinderatsbeschluss vom 24.04.2025.
Die Verfügung nach Nr. 2 kann während der üblichen Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Rathausplatz 6, 97523 Schwanfeld in der Zeit vom 23.10.2025 bis 06.11.2025 eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg, Burkarderstraße 26, 97028 Würzburg schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form erhoben werden.
Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Gemeinde Wipfeld) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.