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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 23/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung des Entwurfes des Gestaltungshandbuchs mit Gestaltungssatzung

Die zurzeit bestehende Gestaltungssatzung der Gemeinde Wipfeld in der Fassung von 04.10.2019 bedarf einer umfassenden Überarbeitung. Ziel und Aufgabe der Gestaltungssatzung für den Altort von Wipfeld ist es, die typischen Besonderheiten und den Charakter des historischen Ortskerns zu erhalten. Die städtebauliche Struktur von Wipfeld hat sich weiterentwickelt und konkretisiert, die Bedingungen sind heute andere als zum Zeitpunkt der Erstaufstellung 1996 und der Überarbeitung aus dem Jahr 2019. Die Anwendung des Satzungstextes erweist sich in der täglichen Arbeit zunehmend schwierig. Einige der enthaltenen Festsetzungen entsprechen nicht mehr den zeitgenössischen Anforderungen. Die geltende Gestaltungssatzung der Gemeinde Wipfeld bedarf deshalb einer umfassenden Überarbeitung.

Der Gemeinderat der Gemeinde Wipfeld hat daher in seiner Sitzung am 25.01.2024 beschlossen, die 1996 eingeführte und 2019 neu gefasste Gestaltungssatzung zu ändern und zu ergänzen sowie das Büro Haines-Leger Architekten + Stadtplaner BDA mit der Erarbeitung zu beauftragen. Neben der Novellierung der Satzung soll auch das Kommunale Förderprogramm angepasst und ein Gestaltungshandbuch für den Altort erarbeitet werden. In dem Handbuch sollen alle relevanten Inhalte (u.a. das bestehende Sanierungsgebiet und die bestehende Erhaltungssatzung) zusammengefasst werden, so dass die Informationen den Bürgerinnen und Bürgern später gebündelt zur Verfügung gestellt werden können.

In der Gemeinderatssitzung am 27.06.2024 wurde ein erster Vorabzug der Planung vorgestellt. Zudem fand am 16.07.2024 ein Ortsrundgang mit anschließender Bürgerwerkstatt zur frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit statt. Auf Basis der Anregungen aus der Gemeinderatssitzung sowie der Bürgerbeteiligung wurde vom Planungsbüro die Entwurfsfassung des Gestaltungshandbuchs mit Gestaltungssatzung erstellt und dem Gemeinderat Wipfeld am 17.10.2024 vorgestellt. Der Gemeinderat hat den überarbeiteten und ergänzten Entwurf in seiner Sitzung am 17.10.2024 gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Artikel 81 Absatz 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) an der Änderung und Ergänzung der Gestaltungssatzung zu beteiligen.

Mit dieser Bekanntmachung möchten wir Sie bitten, uns Ihre Hinweise und Anregungen zukommen zu lassen.

Nachfolgend können Sie die Unterlagen des Entwurfs des Gestaltungshandbuchs mit Gestaltungssatzung (Stand: 17.10.2024) einsehen und herunterladen:

Wir möchten Sie darüber informieren, dass diese Unterlagen, bestehend aus dem Entwurf des Gestaltungshandbuchs mit Gestaltungssatzung (Stand: 17.10.2024) vom 18.11.2024 bis einschließlich 17.12.2024 zur Einsicht während der Öffnungszeiten in der

Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld

Rathausplatz 6

97523 Schwanfeld

Telefon 09384 9730-0

öffentlich ausliegen. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.

Des Weiteren können Sie bis zum 17.12.2024 Ihre Hinweise und Anregungen an folgende E-Mail-Adresse senden:

poststelle@vg-schwanfeld.de

Bei Fragen steht Ihnen Frau Vierheilig unter der Tel. 09384 / 97 30 60 sehr gern zur Verfügung.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.