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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 23/2024
Amtlicher Teil
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Förderung von Streuobst-Baumpflanzungen

Förderprogramm „Streuobst für alle!“

im Rahmen der Umsetzung des Bayerischen Streuobstpakts.

Gefördert wird der Erwerb von hochstämmigen Streuobstbäumen zur Pflanzung mit bis zu 45 Euro je Baum. Zuwendungsfähig ist der Bruttokaufpreis der Obstbäume. Die Mindest- bzw. Maximalanzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag beträgt 10 bzw. 100 Bäume.

Kommunen, Vereine und Verbände sind die zentralen Akteure im Streuobstpakt und wichtige Multiplikatoren.

Bei „Streuobst für alle!“ übernehmen sie als Antragsteller zudem eine Bündelungsfunktion. Das heißt, sie können die Bäume kostenlos auch an Privatpersonen und Landwirte weitergeben.

Nähere Informationen zu „Streuobst für alle!“ und den Link zur Antragstellung finden Sie unter:

https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/309120/index.php

Wenn Sie Interesse an der Pflanzung von hochstämmigen Streuobstbäumen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Verwaltungsgemeinschaft auf. Die Gemeinde Wipfeld wird sich bei entsprechender Nachfrage um die Beschaffung von Bäumen kümmern.

Tobias Blesch
Erster Bürgermeister