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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 23/2025
Amtlicher Teil
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Gewährung einer Stabilisierungshilfe zur Schuldentilgung für die Gemeinde Wipfeld

Durch Beschluss des Verteilerausschusses vom 20. Oktober wurde der Gemeinde Wipfeld für 2025 eine Stabilisierungshilfe in von 35.000 € gewährt. Die gewährten Hilfen des Freistaats Bayern verschaffen der Gemeinde neue Handlungsspielräume zur Finanzierung der anstehenden Pflichtaufgaben. In den drei zurückliegenden Jahren wurde die Gemeinde Wipfeld bereits mit insgesamt 415.000 € berücksichtigt.

Durch Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen nach Art. 11 BayFAG wird der außergewöhnlichen Lage und den besonderen Aufgaben von Gemeinden im Einzelfall Rechnung getragen. Vor allem strukturschwache sowie von der Demografie besonders betroffene Kommunen im ländlichen Raum erhalten so neue Handlungsspielräume und eine effektive Unterstützung bei der Konsolidierung ihrer Haushalte. Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen sind Teil des kommunalen Finanzausgleichs.

Stabilisierungshilfen sollen Kommunen, die aufgrund objektiver Indikatoren als strukturschwach gelten bzw. von der negativen demografischen Entwicklung besonders betroffen sind und sich unverschuldet in einer finanziellen Schieflage befinden bzw. deren finanzielle Leistungsfähigkeit gefährdet ist, als staatliche Hilfe zur Selbsthilfe dienen. Die Einhaltung eines stringenten Konsolidierungskurses einschließlich der Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes ist in diesem Zusammenhang unerlässlich.

Der Verteilerausschuss, dem Vertreter der Staatsministerien der Finanzen und für Heimat und des Innern, für Sport und Integration sowie der kommunalen Spitzenverbände angehören, berät über alle Bedarfszuweisungs- und Stabilisierungshilfeanträge der Landkreise, Städte und Gemeinden. Auf dieser Grundlage entscheidet das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände.