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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 24/2025
Landratsamt Schweinfurt
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Erinnerung: Nächster Stichtag für den Führerschein-Umtausch steht an

Ab dem 19. Januar 2026 müssen Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, verpflichtend umgetauscht werden. Hintergrund ist die EU-Vorgabe, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in befristete EU-Kartenführerscheine überführt werden müssen. Für ältere Jahrgänge (1952 und früher) gilt eine verlängerte Frist bis 2033.

Da der Umtausch der alten Papierführerscheine bereits abgeschlossen ist, betrifft die aktuelle Stufe nun die unbefristeten Kartenführerscheine. Das Ausstellungsdatum ist unter Ziffer 4a des Führerscheins erkennbar, ein Ablaufdatum unter 4b - fehlt dieses, handelt es sich um ein unbefristetes Dokument. Der Antrag auf Umtausch ist rechtzeitig bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes zu stellen, im Landkreis Schweinfurt beim Landratsamt. Dort kann der Antrag digital, postalisch, per Einwurf oder persönlich abgegeben werden.

Das neue Dokument wird direkt nach Hause geschickt, eine Vorsprache ist nicht nötig. Wichtig ist, dass die Unterlagen vollständig und leserlich eingereicht werden, insbesondere ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Bis zum Erhalt des neuen Führerscheins wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die das Fahren innerhalb Deutschlands erlaubt. Da bisher nur etwa ein Fünftel der Betroffenen den Umtausch erledigt hat, ist mit hohem Antragsaufkommen und längeren Bearbeitungszeiten kurz vor Fristende zu rechnen. Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige Antragstellung.

Weitere Informationen, Antragsformulare und die Möglichkeit zur Terminreservierung finden Sie unter:

www.landkreis-schweinfurt.de/Pflichtumtausch