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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 25/2025
Amtlicher Teil
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Wahlhelferaufruf zur Kommunalwahl am 8. März 2026

Ohne eine große Zahl ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wäre es nicht möglich, Wahlen und Abstimmungen (Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kommunalwahlen, Volksentscheide auf Landesebene und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene) durchzuführen. Ein Wahlehrenamt übernehmen zu können, ist daher für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger eine ehrenvolle Aufgabe.

Sie haben folgende Aufgaben:

  • Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
  • Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
  • Ermittlung des Wahlergebnisses, das an die Gemeindebehörde gemeldet wird
  • Erstellung einer Niederschrift über die Durchführung der Wahlhandlung und über die Ermittlung des Wahlergebnisses

Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahllokale um 8:00 Uhr Vorbereitungen treffen. Bis 18:00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Danach folgt die Auszählung der Bürgermeisterwahl, der Landratswahl und der Gemeinderatswahl. Die Auszählung der Kreistagswahl erfolgt am Montag, 09.03.2026.

Wer sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei der Kommunalwahl 2026 am 08.03.2026 und zur Auszählung am 09.03.2026, engagieren möchte ist aufgerufen sich bei der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld zu melden (per E-Mail susanne.vierheilig@vg-schwanfeld.de oder Telefon 09384 9730-60).

Tobias Blesch
Erster Bürgermeister