Titel Logo
Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 26/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Feuerwerk zum Jahreswechsel: Silvester sicher feiern

Das Jahr neigt sich dem Ende und wir feiern in ein paar Tagen den Jahreswechsel. Ein Feuerwerk gehört für viele zu den Höhenpunkten des Abends. Zu oft endet die Nacht für Bürgerinnen und Bürger mit Verbrennungen und Verletzungen in den Notaufnahmen.

Ursache hierfür sind häufig Feuerwerkskörper, die nicht richtig verwendet werden. Besonders große Gefahr geht von illegalen oder selbstgebauten Silvesterböllern aus. Durch falschen Umgang mit Feuerwerk kann man nicht nur sich und andere verletzten, sondern man macht sich auch strafbar.

Damit Sie das Silvesterfeuerwerk genießen können und unverletzt ins neue Jahr starten können, sollten Sie ein gesundes Maß an Vorsicht und Aufmerksamkeit mitbringen.

Was muss ich beim Abbrennen von Feuerwerk beachten?

Feuerwerk dürfen Sie nicht abbrennen in unmittelbarer Nähe von:

  • Kirchen
  • Krankenhäusern
  • Kinder- und Altersheimen
  • Reet- oder Fachwerkhäusern
  • Bereichen mit großen Menschenansammlungen

Nur an Silvester und Neujahr darf ausnahmsweise jedermann Feuerwerk abbrennen. Außerhalb dieser Zeit müssen Sie mindestens zwei Wochen im Voraus eine Erlaubnis der örtlichen Behörden einholen.