Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Wipfeld folgende Änderungssatzung:
Die Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Gemeinde Wipfeld vom 16.12.2022 (Amtsblatt der Gemeinde Wipfeld Nr. 25/26 vom 22.12.2022) wird wie folgt geändert:
Die Absätze 2 und 3 fallen weg.
1. Es wird folgender Absatz 2 eingefügt:
Die Gebühr für die Zulassung von Gewerbetreibenden, die auf dem Friedhof Gräber ausheben und verfüllen, beträgt
| a) | für die einmalige Durchführung gewerblicher Arbeiten | 25,00 € |
| b) | als Gebühr für den Zeitraum von drei Kalenderjahren | 210,00 € |
2. Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3.
Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.