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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 26/2023
Amtlicher Teil
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1. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Wipfeld

Satzung zur 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Wipfeld (FGS)

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Wipfeld folgende Änderungssatzung:

§ 1

Die Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Gemeinde Wipfeld vom 16.12.2022 (Amtsblatt der Gemeinde Wipfeld Nr. 25/26 vom 22.12.2022) wird wie folgt geändert:

§ 5 - Bestattungsgebühren

Die Absätze 2 und 3 fallen weg.

§ 6 - Sonstige Gebühren

1. Es wird folgender Absatz 2 eingefügt:

Die Gebühr für die Zulassung von Gewerbetreibenden, die auf dem Friedhof Gräber ausheben und verfüllen, beträgt

a)

für die einmalige Durchführung gewerblicher Arbeiten

25,00 €

b)

als Gebühr für den Zeitraum von drei Kalenderjahren

210,00 €

2. Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3.

§ 2

Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Schwanfeld, 04.12.2023
Gemeinde Wipfeld
Tobias Blesch
Erster Bürgermeister