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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 26/2024
Amtlicher Teil
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Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wipfeld

Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes:

Einladung zur Dienstversammlung und Bekanntmachung über die Wahl des Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter

Die Gemeinde Wipfeld lädt alle Feuerwehrdienstleistenden direkt im Anschluss an die Jahreshauptversammlung des Feuerwehrvereins an Dreikönig, Montag 6. Januar 2025, um 18:00 Uhr zur Dienstversammlung mit Neuwahl des ersten Kommandanten und seiner beiden Stellvertreter in das Feuerwehrhaus Wipfeld, Ahornstraße 4, ein.

Wer darf wählen:

Wahlberechtigt sind alle aktiven Feuerwehrdienstleistenden Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Wipfeld, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und bis zu 65 Jahre alt sind (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayFwG).

Wer wird gewählt:

Der Feuerwehrkommandant ist nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayFwG aus der Mitte der Wahlberechtigen zu wählen. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Aufgabe des Feuerwehrkommandanten ist es, für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr zu sorgen, die fachliche Ausbildung der Feuerwehrkräfte und Einsätze zu leiten, Dienstgrade zu ernennen sowie die Gemeinde in Fragen des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes zu beraten (Art. 8 Abs. 1 BayFwG).

Wer kann gewählt werden:

Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.

Ausnahmsweise genügt es, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Betreffende solche Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird (Art. 8 Abs. 3 BayFwG).

Für die beiden Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten gelten diese Regelungen entsprechend.

Wipfeld, 18. Dezember 2024
gez.
Tobias Blesch
Erster Bürgermeister