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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 26/2024
Amtlicher Teil
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Meldung des Wasserzählerstandes

Für die Ablesung des Wasserzählerstandes haben Sie Mitte Dezember ein Schreiben mit Rückantwort erhalten.

Als Abnehmer werden Sie gebeten, den Zählerstand selbst abzulesen und entweder online oder per Formular bis zum 10.01.2025 an die Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld zu übermitteln.

Sollten sich auf Ihrem Grundstück mehrere (Haupt-)Zähler oder Garten-, Zisternen- oder Brunnenzähler befinden, werden alle Zählerstände benötigt. Bitte beachten Sie, dass der Zählerstand fünfstellig ist und ohne Kommastellen mitgeteilt werden muss. Wo sich Zählerstand und Zählernummer auf Ihrer Wasseruhr befinden können Sie der Abbildung entnehmen.

Der Zählerstand kann ab 16.12.2024 digital über das Bürgerserviceportal

www.buergerservice-portal.de/bayern/vgschwanfeld/

oder

mittels QR-Code gemeldet werden. Den QR-Code finden Sie auf Ihrer Ablesekarte.

Ablesezeitraum: 16.12.2024 bis 10.01.2025

Der Zählerstand ist Voraussetzung für die Abrechnung der Verbrauchsgebühren für das Jahr 2024 und die Festsetzung der Abschlagszahlungen für 2025. Liegt der Zählerstand nicht rechtzeitig vor, wird der Verbrauch anhand der Vorjahresverbräuche ermittelt (geschätzt).

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Bemühungen!

Tobias Blesch
Erster Bürgermeister