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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Beitritt der Gemeinde Wipfeld zur Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten"

Die Gemeinde hat sich im Januar einer bundesweiten Initiative für mehr kommunale Handlungsfreiheit bei der Anordnung innerörtlicher Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr angeschlossen.

Im Jahr 2023 wird sich entscheiden, ob in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages relevante Anpassungen des Straßenverkehrsrechts im Sinne der Ziele der Initiative realisiert werden können. Die Initiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

Derzeit legt der § 45 der Straßenverkehrsordnung - ein Bundesgesetz - fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann.

Ausführliche Informationen: www.lebenswerte-staedte.de

Tobias Blesch
Erster Bürgermeister