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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Austausch von Wasserzählern wegen Ablauf der Eichfrist

Nach dem Eichgesetz müssen die Hauswasserzähler alle sechs Jahre gewechselt werden. Die Auswechslung der abgelaufenen Hauptwasserzähler (betrifft Ablauf Eichjahr 2024) wird demnächst durch den gemeindlichen Mitarbeiter vorgenommen.

Setzen Sie sich bitte mit dem Gemeindemitarbeiter unter der Mobil-Nr. 0175/1854383 in Verbindung, wenn das betroffene Anwesen derzeit unbewohnt ist oder Sie als Eigentümer nur eingeschränkt vor Ort sein können.

Der Wasserzähler hat aus Sicherheitsgründen jederzeit frei zugänglich zu sein und sollte nicht mit Möbeln oder Lagergut zugestellt werden. Wir bitten Sie, die Voraussetzungen zu schaffen, eine reibungslose Auswechslung zu ermöglichen und dem Gemeindemitarbeiter den erforderlichen Zugang zum Wasserzähler zu ermöglichen.

Die Kosten für die Auswechslung der Hauptzähler trägt die Gemeinde Wipfeld.