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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
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Bundesförderung für den weiteren Glasfaserausbau in Wipfeld

Bewilligungsbescheid über 723.000 Euro nach der Gigabit-Richtlinie 2.0

Die Gemeinde Wipfeld hat am 18. November 2025 den Bewilligungsbescheid des Bundes für den weiteren Glasfaserausbau nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 erhalten. Der Bund unterstützt das Vorhaben im Wirtschaftlichkeitslückenmodell mit einer voraussichtlichen Förderquote von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Der neue Förderbescheid ermöglicht den Glasfaserausbau für jene Adressen, die im aktuell laufenden Ausbauprojekt – finanziert aus einer vorausgehenden Förderung – noch nicht berücksichtigt werden konnten. Bis zum Frühjahr 2026 wird bereits rund die Hälfte aller Anwesen im Gemeindegebiet über einen Glasfaseranschluss verfügen. Mit der nun bewilligten Förderung kann auch die zweite Hälfte der Anschlüsse geplant und umgesetzt werden. Somit entsteht eine realistische Perspektive, das gesamte Ortsgebiet innerhalb der kommenden drei Jahre vollständig mit Glasfaser bis in die Gebäude zu versorgen.

Nächste Schritte: Bayerische Kofinanzierung und Auswahlverfahren

Mit dem Bundesbescheid kann die Gemeinde nun die Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern beantragen. Diese ergänzt die Bundesmittel und trägt entscheidend dazu bei, die verbleibende Finanzierungslücke zu schließen.

Parallel dazu bereitet die Gemeinde das Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Telekommunikationsunternehmens vor, das den Ausbau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell durchführen wird. Das Verfahren folgt den Vorgaben der Gigabit-Richtlinie 2.0 und stellt sicher, dass ein leistungsfähiger und wirtschaftlich geeigneter Netzbetreiber ausgewählt wird. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens und der bayerischen Förderentscheidung kann der Ausbau starten.