Im Rahmen von „Streuobst für alle!“ wird der Kauf hochstämmiger (Stammhöhe mindestens 140 – 180 cm) Obstgehölze mit bis zu 45 Euro der Bruttokosten pro Baum über das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) gefördert. Als Eigenanteil bleiben lediglich die Aufwendungen für das Pflanzmaterial wie Anbinde-Pfosten, Stamm- bzw. Verbissschutz und Kokosstrick.
Jeder Grundstückseigentümer kann sich an der Aktion beteiligen und Bäume bestellen.
| • | Förderfähig sind Kernobst (Apfel und Birne) und Steinobst (Pflaume und Kirsche). |
| • | Weitere förderfähige Arten sind beispielsweise Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten, Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eberesche, Speierling, Elsbeere. |
Von der Förderung ausgeschlossen sind
| • | die Apfelsorten Akane, Braeburn, Brava, Cox Orange, Elstar, Fuji, Gala, Golden Delicious, Granny Smith, Greenstar, Jonagold, Jonagored, Kanzi, Mairac, Pink Lady, Pinova, Red Delicious, Rubens und Rubinette, |
| • | die Birnensorten Abate Fetel (= Abbé Fétel) und Dessertnaja, |
| • | Hasel, |
| • | Bäume für Erwerbsanlagen (Pflanzdichte von über 100 Obstbäumen je Hektar), |
| • | Ausgleichs – und Ersatzpflanzungen, die im Rahmen von behördlichen Auflagen vorgeschrieben sind, |
| • | Bäume, deren Erwerb über andere Förderprogramme gefördert wird. |
Streuobstbäume bedeuten ein langfristiges Engagement. Deshalb sollte sichergestellt werden, dass die Bäume mindestens 12 Jahre, am besten aber dauerhaft am Standort bleiben können. Sollten Sie vorzeitig entfernt werden, müssen die Fördergelder zurückgezahlt werden.
Gefördert wird der Erwerb von hochstämmigen Streuobstbäumen zur Pflanzung mit bis zu 45 Euro je Baum. Zuwendungsfähig ist der Bruttokaufpreis der Obstbäume. Wenn Sie Interesse an der Pflanzung von hochstämmigen Streuobstbäumen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Verwaltungsgemeinschaft auf. Die Gemeinde Wipfeld wird sich bei entsprechender Nachfrage um die Beschaffung von Bäumen kümmern.
Nähere Informationen zu „Streuobst für alle!“ finden Sie unter:
https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/309120/index.php