Am 8. März 2026 findet in Wipfeld die Wahl der 12 Gemeinderatsmitglieder statt. Jede wahlberechtigte Person hat 12 Stimmen. Diese Stimmen können einzeln, gehäufelt, per Listenkreuz oder über mehrere Wahlvorschläge hinweg vergeben werden. Es ist nicht erforderlich, alle 12 Stimmen zu vergeben.
Für die Gemeinderatswahl wurden zwei Wahlvorschläge eingereicht. Unter jedem Wahlvorschlag stehen die Personen, die für ein Mandat im Gemeinderat kandidieren.
Die 12 Stimmen können direkt einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten gegeben werden. Eine Person kann eine, zwei oder drei Stimmen erhalten. Dies wird Häufeln genannt.
Es können Personen aus beiden Wahlvorschlägen (Listen) ausgewählt werden. Dies wird Panaschieren genannt.
Die Stimmen können frei verteilt werden. Wichtig ist nur, dass insgesamt nicht mehr als 12 Stimmen vergeben werden. Weniger Stimmen sind zulässig.
Listenkreuz: Es ist auch möglich, einen Wahlvorschlag (Liste) insgesamt zu kennzeichnen. Dazu wird ein Kreuz beim Listenfeld gesetzt.
Wichtig:
Ein Stimmzettel ist gültig, wenn:
Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn:
er unzulässige Zusätze enthält
Zusammenfassung