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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Hinweise zur Hundehaltung in der Gemeinde

Die Hundehaltung bringt Verantwortung gegenüber Tier und Mitmenschen mit sich. Für ein gutes Miteinander ist es wichtig, dass Hundehalter die geltenden Regeln kennen und beachten.

Hundekot

Hundekot ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Verunreinigungen auf Gehwegen, Grünflächen, Privatgrundstücken oder landwirtschaftlichen Flächen sind verboten und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Öffentliche Spielplätze

Das Mitführen von Hunden auf öffentlichen Spielplätzen ist grundsätzlich verboten. Diese Regel dient dem Schutz der Kinder und der Hygiene auf den Anlagen.

Jagdrecht

Hunde dürfen im Jagdrevier nicht unbeaufsichtigt laufen. Befindet sich ein Hund außerhalb des Einwirkungsbereichs seines Halters und wildert, darf der Jagdschutzberechtigte eingreifen.

Naturschutz

Während der Brut- und Setzzeit (April bis Juni) sollten Hunde in der freien Natur angeleint werden, um brütende Tiere und Jungtiere nicht zu stören. In Naturschutzgebieten besteht Leinenpflicht.

Sicherheitsrecht

Wenn von einem Hund Gefahren für Menschen, Tiere oder Eigentum ausgehen, können Gemeinden Leinen- oder Maulkorbpflicht anordnen.

Tierschutz

Hunde benötigen ausreichend Auslauf und Sozialkontakt – angepasst an Alter, Rasse und Gesundheitszustand.

Lärmschutz

Anhaltendes Bellen oder Heulen ist zu vermeiden, besonders während der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr.

Futterflächen

Hundekot kann Futterflächen verunreinigen und zu erheblichen Problemen bei der Futtergewinnung führen. Bitte Hunde nicht auf Futterflächen abkoten lassen und Kot immer entfernen.