Die Hundehaltung bringt Verantwortung gegenüber Tier und Mitmenschen mit sich. Für ein gutes Miteinander ist es wichtig, dass Hundehalter die geltenden Regeln kennen und beachten.
Hundekot ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Verunreinigungen auf Gehwegen, Grünflächen, Privatgrundstücken oder landwirtschaftlichen Flächen sind verboten und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Das Mitführen von Hunden auf öffentlichen Spielplätzen ist grundsätzlich verboten. Diese Regel dient dem Schutz der Kinder und der Hygiene auf den Anlagen.
Hunde dürfen im Jagdrevier nicht unbeaufsichtigt laufen. Befindet sich ein Hund außerhalb des Einwirkungsbereichs seines Halters und wildert, darf der Jagdschutzberechtigte eingreifen.
Während der Brut- und Setzzeit (April bis Juni) sollten Hunde in der freien Natur angeleint werden, um brütende Tiere und Jungtiere nicht zu stören. In Naturschutzgebieten besteht Leinenpflicht.
Wenn von einem Hund Gefahren für Menschen, Tiere oder Eigentum ausgehen, können Gemeinden Leinen- oder Maulkorbpflicht anordnen.
Hunde benötigen ausreichend Auslauf und Sozialkontakt – angepasst an Alter, Rasse und Gesundheitszustand.
Anhaltendes Bellen oder Heulen ist zu vermeiden, besonders während der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr.
Hundekot kann Futterflächen verunreinigen und zu erheblichen Problemen bei der Futtergewinnung führen. Bitte Hunde nicht auf Futterflächen abkoten lassen und Kot immer entfernen.