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Wipfelder Amtsblatt
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Grundsteuerreform in Bayern

Abgabefrist für die Grundsteuererklärung endet am 2. Mai 2023!

Bis 2. Mai 2023 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag 1. Januar 2022) von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft in Bayern eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben. Bayern hatte als einziges Bundesland die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung um weitere 3 Monate bis zum 30. April 2023 verlängert. Die Frist endet aufgrund des Sonn- und Feiertages mit Ablauf des 2. Mai 2023.

Sollten Sie bei der Erklärung Fragen haben oder Unterstützung benötigen, nehmen Sie gerne die Hilfen der Bayerischen Steuerverwaltung und das umfangreiche Serviceangebot in Anspruch:

Ausführliche Informationen und Erklärvideos unter www.grundsteuer.bayern.de

Ausfüllanleitungen zu den Grundsteuererklärungsvordrucken

Chatbot auf www.elster.de unter dem Punkt „Wie finde ich Hilfe?“

Informations-Hotline: 089 / 30 70 00 77 (Mo.-Do.: 08:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 08:00-16:00 Uhr)

Kostenloser Online-Zugriff auf Daten aus dem Liegenschaftskataster über den BayernAtlas-Grundsteuer