Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Wipfeld für das Haushaltsjahr 2023
I. Nachstehend wird die Haushaltssatzung der Gemeinde Wipfeld amtlich bekannt gemacht:
Haushaltssatzung der Gemeinde Wipfeld (Landkreis Schweinfurt)
für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.965.900,00 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.443.300,00 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Entfällt
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
300.000,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern betragen gemäß der Hebesatzsatzung vom 14.01.2022:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Bereiche (A): — 365 v. H.
b) für die Grundstücke (B): — 350 v. H.
2. Gewerbesteuer: — 340 v. H.
II. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 den Haushalt für das Jahr 2023 verabschiedet. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Mit Schreiben vom 12.04.2023, Az. 30-941/2/1-196 hat das Landratsamt Schweinfurt die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt.
III. Die Haushaltssatzung einschließlich ihrer Anlagen kann bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Rathausplatz 6, Zimmer 2a, während der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden.