Der Frühling lädt dazu ein, sich in der Natur aufzuhalten und die blühende Landschaft mit allen Sinnen zu genießen. Wie wäre es also mit einem Spaziergang - mit oder ohne Hund - Sport im Freien oder anderen Freizeitaktivitäten die sich nun wieder nach draußen verlegen lassen.
Durch die Bayerische Verfassung und das Bayerische Naturschutzgesetz ist dies grundsätzlich möglich und alle dürfen zum Genuss der Naturschönheiten und zur Erholung die Teile der freien Natur ohne behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Grundeigentümers unentgeltlich betreten. Zur freien Natur zählen auch landwirtschaftliche Flächen und Wälder. Jedoch sollte im sorgsamen Miteinander bedacht werden, dass auch die Natur und die darin lebenden Tiere nicht gestört und verschreckt werden sollten.
Gerade jetzt beginnt die Brut- und Setzzeit der Wildtiere. Darum sollten Hunde bei Sparziergängen in Wald und Wiese stets an der Leine gehalten werden, um keine anderen Tiere zu stören. Während Felder bewirtschaftet werden, sollten auch hier die Hunde beim Halter verbleiben und nicht frei laufen. Benutzen Sie daher die angelegten Wege und entsorgen Sie die Hinterlassenschaften an den von der Gemeinde bereitgestellten Hundetoiletten.
Auch Radfahrer und Reiter werden darum gebeten, die angelegten Wege nicht zu verlassen.