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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Finsing
Ausgabe 15/2023
Aus dem Rathaus
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Haushaltssatzung der Gemeinde Finsing für das Rechnungsjahr 2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Finsing hat die Haushaltssatzung 2023 in der Sitzung am 23.01.2023 beschlossen. Die Haushaltssatzung ist mit dem 01.01.2023 in Kraft getreten. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus, Zimmer Nr. E.4 innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.

Dem Landratsamt Erding wurde die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2023 zur Genehmigung vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Bestandteile, diese wurden von der Rechtsaufsichtsbehörde nach Art. 71 Abs. 2 Satz 1 GO genehmigt.

Haushaltssatzung der Gemeinde Finsing, Landkreis Erding für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit —  11.912.500

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit —  11.739.000 ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.243.000 festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) —  400 v.H.

b) für die Grundstücke (B) —  400 v.H.

2. Gewerbesteuer —  350 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Gemeinde Finsing — Siegel
Neufinsing, den 05.04.2023
Kressirer / 1. Bürgermeister