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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Finsing
Ausgabe 16/2023
Aus dem Rathaus
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Niederschrift über die 31. öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 27. März 2023

1.

Genehmigung der Niederschrift vom 01.03.2023

Der Gemeinderat genehmigt das oben genannte Protokoll ohne Einwendungen.

2.

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Wiesenweg

Bürgermeister Kressirer informiert den Gemeinderat über den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans bzw. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Antrag sowie der gültige Bebauungsplan Nr. 25 „Wiesenweg“ wurden dem Gemeinderat im Vorfeld zur Verfügung gestellt.

Im Bereich der Baugrundstücke Wiesenweg 8 und 8a wurde eine Garage bzw. ein Carport abweichend zur Eingabeplanung errichtet. Zwar befindet sich die Garage bzw. das Carport innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen für Garagen und Stellplätze allerdings widersprechen die jeweiligen Zufahrten der Festsetzung Nr. 7.6, durch welche der Bereich für die Grundstückszufahrten im planerischen Teil des Bebauungsplans vorgegeben wird. Durch die widersprüchlich errichteten Zufahrten kommt es zu einem Konflikt mit weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans. Im Bereich der errichteten Zufahrten setzt der Bebauungsplan öffentliche Stellplätze fest. Außerdem setzt der Bebauungsplan im Bereich der errichteten Zufahrten zu erhaltende bzw. zu pflanzende Sand-Birken fest. Durch die beantragte Änderung des Bebauungsplans bzw. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans sollen die baurechtwidrigen Zustände nachträglich legalisiert werden.

Auf die Nachfrage von Seiten des Gemeinderates, ob die Stellplätze anderweitig errichtet werden könnten, erläutert BL Kitel, dass die Gemeinde, als Trägerin der Planungshoheit, zunächst zu entscheiden hat, ob sie von der rechtgültigen Planung abweichen möchte. Sollte dies der Fall sein, müsste die Änderung der öffentlichen Stellplätze sowie der Grundstückszufahrten mit dem Tiefbauplaner geprüft werden. Eine objektive Begründung, weshalb im Bereich des Wiesenwegs 8 und 8a von den festgesetzten Grundstückszufahrten abgewichen werden sollte, liegt nicht vor.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 25 „Wiesenweg“ zu ändern bzw. eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen.

Anwesend 17 : Ja 0 : Nein 17

Dieser Beschluss findet keine Mehrheit und gilt daher als abgelehnt.

3.

Wasserversorgung Finsing; Erhebung einer Konzessionsabgabe

Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses der Trinkwasserversorgung wurde festgestellt, dass die Gemeinde Finsing noch nicht alle steuersparenden Möglichkeiten ausgeschöpft hat.

Auf Vorschlag des Wirtschaftsprüfers Dr. Riedl soll deshalb zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Erhebung einer Konzessionsabgabe beschlossen und eingeführt werden.

Die Erhebung hat nur steuerliche/handelsrechtliche Auswirkungen. Die Abgabe erhöht den Aufwand, falls der Mindestgewinn erreicht bzw. überschritten wird. Sie wird nicht vom Abnehmer verlangt und führt deshalb nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Wasserverbraucher.

Auf Nachfrage des Gemeinderates erläutert GL Fryba, dass vom nachfolgenden Beschluss nur Gebrauch gemacht wird, wenn dies aus steuerlichen Gründen notwendig ist. Ausgaben für die Konzessionsabgabe fließen nicht in die nächste Kalkulation ein und haben keine Auswirkungen auf den Wasserpreis.

Beschluss:

Die Gemeinde Finsing beschließt, ab 01.04.2023 von der gemeindlichen Wasserversorgung eine Konzessionsabgabe für die Gestattung der Benutzung der gemeindlichen Grundstücke zur Verlegung von Wasserleitungen zu verlangen. Für Tarifabnehmer sind 10 % der Roheinnahmen, für Sonderabnehmer mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 cbm sind 1,5 % der Roheinnahmen, jeweils ausschließlich der Umsatzsteuer, anzusetzen.

Die preisrechtlichen Vorschriften der Konzessionsabgabenanordnung (KAE) und die steuerlichen Mindestgewinnvorschriften sind zu beachten.

Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0

4.

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung eines Tagespflegebusses durch die Pflegestern Seniorenservice gGmbH

Bürgermeister Kressirer und GR Heilmair wurden bereits in der letzten Aufsichtsratssitzung der Pflegestern Seniorenservice gGmbH darüber informiert, dass ein neuer Bus für den „Seniorentreff“ Finsing zum Hol- und Bringdienst beschafft werden soll. In der Zwischenzeit ist auch das Schreiben der Pflegestern Seniorenservice gGmbH eingegangen, in dem um Sponsoren angefragt wird, die den neuen Bus mit Umbau finanzieren. Sollte die Gemeinde einen Zuschuss zum Fahrzeug gewähren, würde ein Aufkleber darauf angebracht, um kenntlich zu machen, dass dazu beigetragen wurde.

Im Gemeinderat entsteht eine Diskussion, ob die Anfrage an den Gewerbeverband Finsing-Neuching weitergeleitet werden soll, ob der Pflegestern eine professionelle Werbefirma mit dem Sponsoring beauftragen soll und ob die Gemeinde einen eigenen Zuschuss zwischen 1.000 und 5.000 € gewährt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass die Anfrage der Pflegestern Seniorenservice gGmbH an den Gewerbeverband Finsing-Neuching weitergeleitet wird. Bevor die Gemeinde eine Entscheidung trifft, ob ein Zuschuss gewährt wird, soll der Bürgermeister mit den weiteren Mitgliedsgemeinden besprechen, wie deren Vorgehen ist, um gemeinsam eine Finanzierungslösung zu finden.

Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0

5.

Parkplatzbeschilderung Bürger- und Feuerwehrhaus Finsing

Mit der Beschilderung der Parkplätze hat sich bereits der Ausschuss für Verkehr, Umwelt und Energie beschäftigt und einen Vorschlag ausgearbeitet.

Der Plan zur Beschilderung am Bürger- und Feuerwehrhaus Finsing wurde den Gemeinderatsmitgliedern vorab zur Verfügung gestellt.

Dieser sieht vor, dass die Parkplätze am Bürger- und Feuerwehrhaus Finsing, die der Feuerwehr vorbehalten sind, privatrechtlich beschildert werden. Die übrigen Stellplätze am Bürger- und Feuerwehrhaus sowie in der Kapellenstraße sollen öffentlich-rechtlich mit den Zeichen 314 (Parken) und Zeichen 1040-32 (mit Parkscheibe max. 4 h) beschildert werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Parkplätze am Bürger- und Feuerwehrhaus Finsing, die der Feuerwehr vorbehalten sind, privatrechtlich zu beschildern. Die übrigen Stellplätze am Bürger- und Feuerwehrhaus sowie in der Kapellenstraße werden öffentlich-rechtlich mit den Zeichen 314 (Parken) und Zeichen 1040-32 (mit Parkscheibe max. 4 h) beschildert.

Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0

6.

Parkplatzbeschilderung Bürger- und Feuerwehrhaus Eicherloh

Für die Parkplätze am Bürgerhaus Eicherloh gab es im Vorfeld eine Abstimmung im Verkehrs-, Umwelt- und Energieausschuss.

Der Vorschlag des Ausschusses sieht vor, den Bereich der Feuerwehrparkplätze privatrechtlich zu beschildern und bei der Zufahrt zum Bürgerhaus die Parkplätze auf der linken Seite öffentlich-rechtlich zu beschildern mit einer Parkdauer von maximal vier Stunden. Den Mitarbeiterinnen des Kindergartens am Park und den Pächtern des Jagdhauses werden Sonderausweise ausgestellt, damit diese dort parken können. Im hinteren Teil des Bürgerhauses sollen die Parkplätze privatrechtlich beschildert werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Parkplatzanlage des Feuerwehrhauses privatrechtlich zu beschildern. Bei der Einfahrt zum Bürgerhaus Eicherloh soll öffentlich-rechtlich mit Zeichen 314 (Parken), Zeichen 1040-32 (mit Parkscheibe max. 4 h) und Zeichen By 13-03 (mit Sonderausweis frei) beschildert werden. Dem Personal des Kinderlandes am Park und den Anwohnern des Jagdhauses sind Sonderausweise zu erteilen. Die Stellplätze hinter dem Bürgerhaus sollen privatrechtlich werden.

Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0

7.

Gestattungen nach § 12 GastG

7.1.

Pfarrgemeinderat Finsing

Der Pfarrgemeinderat Finsing beantragt für das Pfarrfest im Pfarrgarten in Finsing, St.-Quirin-Weg 8 am Donnerstag, den 08.06.2023 von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr eine Gestattung gemäß § 12 GastG (Gaststättengesetz).

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag gemäß § 12 GastG des Pfarrgemeinderat Finsing für das Pfarrfest am Donnerstag, den 08.06.2023 von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Pfarrgarten, St.-Quirin-Weg 8 in Finsing zu.

Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0

8.

Anfragen, Wünsche und Informationen

8.1.

Werbung für die Fahrplanverdichtung der Buslinie 262 von Messestadt Ost in das Gewerbegebiet Neufinsing

GRin Eichinger erinnert daran, dass ab 01.06.2023 die Verdichtung des Fahrtaktes der Buslinie 262 von Messestadt Ost bis ins Gewerbegebiet Neufinsing startet und regt daher an, diese Ergänzung zu bewerben; zum Beispiel über Plakate o.ä. Sie schlägt daher vor, dass sie sich mit der Verwaltung zusammensetzt und ein Konzept erarbeitet.

Bürgermeister Kressirer hält dies für eine gute Idee.

8.2.

Bürgersolarpark auf dem Dach der Schule Finsing; Ende des Vertrags zur erhöhten Einspeisevergütung

Nachdem Ende des Jahres 2023 der Vertrag zur erhöhten Einspeisevergütung beim Bürgersolarpark der Schule Finsing endet, erkundigt sich GRin Eichinger, wie es danach weitergeht. Es wäre sinnvoll, auch aus wirtschaftlicher Sicht, wenn die Schule den produzierten Strom selbst nutzen könnte.

Bürgermeister Kressirer berichtet dazu, dass hier bereits konkrete Pläne bestehen, jedoch der Solarparkverwalter nach dem gültigen Vertrag auf die Gemeinde zukommen muss. Dazu hatte sich die Verwaltung auch bereits mit dem Elektro-Fachplaner des Erweiterungsbaus West besprochen, damit die Gemeinde und die Schule zukünftig von der Photovoltaikanlage profitieren.

8.3.

Lob der Abteilung Stockschützen des FC Finsing

GR Suhre berichtet, dass er vom Vorstand der Stockschützen angesprochen wurde. Dieser wollte sich für die finanzielle Unterstützung der Gemeinde bei der Sanierung der Stockbahnen bedanken. Bei Spielen in Neufinsing kam von den anderen Vereinen immer Lob für die Bahnen bzw. den ausgezeichneten Belag und die hervorragende neue LED-Beleuchtung.

1. Bürgermeister Max Kressirer beendet die 31. öffentliche Sitzung des Gemeinderates um 19:58 Uhr.

Neufinsing, den 12. April 2023

Vorsitzender:

1. Bürgermeister Kressirer

Schriftführer:

Helmut Fryba

Franziska Huber