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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Finsing
Ausgabe 19/2023
Aus dem Rathaus
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Niederschrift über die öffentliche 31. Sitzung des Bauausschusses am 24. April 2023

1.

Genehmigung der Niederschrift vom 27.03.2023

Der Bauausschuss genehmigt das oben genannte Protokoll ohne Einwendungen.

2.

Baugesuche

2.1.

Anbau einer Aufzucht- und Lagerhalle an die bestehende Schutzhütte mit Lagerraum auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2667, Nähe Habichtweg, Vorderes Finsingermoos

Bürgermeister Kressirer erläutert den Bauantrag. Es handelt sich um ein sonstiges Bauvorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 Abs. 2 BauGB. Durch den erlassenen Vorbescheid des Landratsamtes Erding vom 26.01.2022 wurde die Baugenehmigung für das beantragte Bauvorhaben, unter der Voraussetzung, dass die bestehenden baulichen Anlagen und Einrichtungen auf dem Baugrundstück (Fl.-Nr. 2667, Gemarkung Finsing) entfernt werden, in Aussicht gestellt.

Der Abbruch der bestehenden baulichen Anlagen und Einrichtungen ist im Eingabeplan entsprechend dargestellt und somit Gegenstand des Bauantrages.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Anwesend 6 : Ja 6 : Nein 0

2.2.

Antrag auf Vorbescheid für den Ersatzbau eines Wohngebäudes mit Erweiterung zu einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2815, Hasenweg 10, Neufinsing

Bürgermeister Kressirer und BL Kitel erläutern den Antrag auf Vorbescheid. Es handelt sich um ein teilprivilegiertes Bauvorhaben im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 2 u. 5 BauGB.

Beschluss:

Unter der Bedingung, dass die Antragssteller das zu ersetzende Wohngebäude für eine Dauer von insgesamt zwei Jahren selbst nutzen (§ 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c) BauGB), wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Sofern die geschilderte Bedingung erfüllt wird, ist das Bauvorhaben gemäß § 35 Abs. 4 Nrn. 2 u. 5 BauGB bauplanungsrechtlich zulässig. Die Standortveränderung wird als geringfügig angesehen, da der Ersatzbau nicht weiter in den Außenbereich hinausgeschoben wird und sich deshalb nicht auf öffentliche Belange auswirkt. Die Erschließung ist gesichert.

Anwesend 6 : Ja 6 : Nein 0

2.3.

Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2022/4, Seestraße 37 b, Neufinsing

Bürgermeister Kressirer erläutert den Bauantrag. Es handelt sich um ein sonstiges Bauvorhaben im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Seestraße“ (§ 35 Abs. 6 BauGB).

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Anwesend 6 : Ja 6 : Nein 0

3.

Anfragen, Wünsche und Informationen

3.1.

Information zum Bauantrag 2023/6; Errichtung eines Reitplatzes, Neubau einer Mehrzweckhalle mit überdachten Reitplatz und Bewegungshalle auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 2578 u. 2579, An der Dorfen 40, Vorderes Finsingermoos

Bürgermeister Kressirer und BL Kitel informieren, dass sich der Bauausschuss in seiner Sitzung am 01.03.2023 mit dem Bauantrag befasst hat. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt, weil ein Nachweis der Privilegierung im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zum damaligen Zeitpunkt nicht vorlag.

Mit Bescheid des Landratsamtes Erding vom 14.04.2023 wurde die Baugenehmigung für das beantragte Bauvorhaben erteilt. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt wurde festgestellt, dass das nicht erteilte Einvernehmen der Gemeinde fälschlicherweise übersehen wurde und eine erneute Beteiligung der Gemeinde deshalb nicht erfolgte.

Da ein Nachweis der Privilegierung nachgereicht wurde, empfiehlt die Bauverwaltung von der Rücknahme der Baugenehmigung und erneuter Beteiligung der Gemeinde abzusehen. Der Bauausschuss ist mit Vorgehensweise einverstanden.

3.2.

Information über Straßenschäden im Bereich Kirchenstraße / Hofener Straße, Finsing

GR Keimeleder schildert, dass im Bereich der Kirchenstraße und Hofener Straße größere Schlaglöcher entstanden sind. Er bittet um die Ausbesserung dieser Straßenschäden.

Die Bauverwaltung wird die Ausbesserungsarbeiten der Schlaglöcher veranlassen.

3.3.

Markierung eines Stellplatzes im Bereich Eichenring 8 / 10, Neufinsing

GR Schönhofen verweist auf die E-Mail einer Gemeindebürgerin bezüglich der Markierung eines Stellplatzes im Bereich Eichenring 8 und 10, Neufinsing zusammenhängend mit der Ausweisung der Halteverbotszone. Er bittet um Prüfung geschilderten Bedenken.

Bürgermeister Kressirer erklärt, dass die Bedenken im Rahmen eines Vor-Ort-Termins geprüft und mit den Anliegern besprochen werden.

1. Bürgermeister Max Kressirer beendet die öffentliche 31. Sitzung des Bauausschusses um 19:28 Uhr.

Neufinsing, den 25. April 2023

Vorsitzender:

1. Bürgermeister Kressirer

Schriftführer:

Patryk Kitel