| 1. | Genehmigung der Niederschrift vom 27.03.2023 |
Der Gemeinderat genehmigt das oben genannte Protokoll ohne Einwendungen.
| 2. | Behandlung der Ergebnisse aus der Verkehrsschau |
Am Montag, den 04. April 2023 fand in der Gemeinde Finsing in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr eine Verkehrsschau statt.
| Teilnehmer: | Herr Brückner, Polizeiinspektion Erding |
| Frau Faust, Polizeiinspektion Erding |
| Herr Karbaumer, Landratsamt Erding |
| Herr Kressirer, 1. Bürgermeister der Gemeinde Finsing |
| Herr Rothkopf, Gemeinde Finsing |
| Frau Huber, Gemeinde Finsing |
Ortsteil Finsing und Finsingerau
1. Anbringen eines Verkehrsspiegels – Kirchenstraße 10 ggü. Tiefgaragenausfahrt
Anwohner der Kirchenstraße hatten zur leichteren Ausfahrt und besseren Einsicht der Straße, wenn die Tiefgarage verlassen wird darum gebeten, einen Verkehrsspiegel gegenüber der Tiefgaragenausfahrt anzubringen.
Zum Zeitpunkt der Verkehrsschau wurde eben diese Tiefgarage mit einem Fahrzeug verlassen und die Kirchenstraße scheinbar ohne Probleme befahren. Auch nach Ansicht der Beteiligten der Verkehrsschau ist ein Verkehrsspiegel nicht notwendig, da ein vorsichtiges Vorantasten in die Straße ausreichend Sicherheit bietet und die Straße gut eingesehen werden kann.
Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis.
2. Erlass eines absoluten Haltverbotes entlang der Kirchenstraße 2 (Schmiede) und dem Kriegerdenkmal in Finsing
In einer Sitzung des Bauausschusses wurde um Prüfung eines Halteverbotes auf der Kirchenstraße im Bereich zwischen dem Anwesen Kirchenstraße 2 (Schmiede) und dem Kriegerdenkmal gebeten. Dadurch könnten die Landwirte mit ihren Fahrzeugen die Straße leichter befahren, wenn keine Autos die Durchfahrt blockieren.
Laut der Vertreter der Fachbehörden, ist die Straße ausreichend breit, um mit landwirtschaftlichen Geräten durch zu kommen. In einer Durchfahrtsstraße dürfe außerdem kein durchgehendes Haltverbot errichtet werden.
Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis.
3. Einbahnstraßenregelung von Kreisstraße ED 11 bis zum Anwesen St.-Quirin-Weg 9
In einer Gemeinderatssitzung wurde angeregt, eine Einbahnstraßenregelung von der ED 11 kommend zur Kirche im St.-Quirin-Weg einzuführen. Da die Straße sehr schmal ist, ist ein Ausweichen des Gegenverkehrs schwierig.
Die Vertreter der Fachbehörden haben keine Einwände gegen eine solche Regelung, geben aber zu bedenken, dass die Beschilderung für die Maximallast von 3,5 Tonnen nur an der Einfahrt zur Einbahnstraße aufgestellt werden muss.
Von den Mitgliedern des Gemeinderats wird angeregt, vor der Umsetzung dieser Einbahnstraßenregelung mit den Anwohnern zu sprechen, ob dies auch in deren Sinn ist.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke des St.-Quirin-Wegs ein Schreiben geschickt wird mit der Bitte um Stellungnahme zu einer Einbahnstraßenregelung in ebendieser Straße.
| Anwesend 14 : Ja 14 : Nein 0 |
4. Parkplatzbeschilderung Kirche St.-Quirin-Weg / St.-Georg-Weg
Im Zuge der Diskussion um Dauerparker wurden einige Konzepte zur Beschilderung an der Kirche in Finsing ausgearbeitet, um Kirchenbesuchern Parkflächen zu bieten.
Die Beteiligten der Verkehrsschau plädieren dafür, die Beschilderung der Stellplätze so einfach wie möglich zu halten. Präferiert wäre eine Halteverbotszone mit Markierung von Stellplätzen. Zu Beginn der Zone kann an dem Schild die Parkdauer von 2 Stunden ergänzt werden.
Bürgermeister Kressirer würde diese neue Anregung für die Beschilderung in der nächsten Verkehrs-, Umwelt- und Energieausschusssitzung besprechen und die Ergebnisse anschließend dem Gemeinderat vorstellen.
5. Parkende Fahrzeuge im Bereich der Schmiede auf der Markt Schwabener Straße
In einer Gemeinderatssitzung wurde auf ein parkendes Fahrzeug an der Markt Schwabener Straße hingewiesen, das beim Abbiegen in die Kirchenstraße ein Lenken in den Gegenverkehr erfordert.
Für die Anfrage ist das Landratsamt Erding zuständig, da sie die ED 11 betrifft. Herr Karbaumer spricht sich gegen eine Beschilderung aus und empfiehlt, zunächst mit dem Besitzer des Autos zu sprechen, dass er ggf. auf der gegenüberliegenden Seite parkt. Sollte sich der Besitzer des Fahrzeuges uneinsichtig zeigen, kann die Gemeinde an das Landratsamt herantreten, um ein Haltverbot zu prüfen.
Die Gemeinderatsmitglieder berichten, dass nun auf der gegenüberliegenden Seite mehrere Fahrzeuge hintereinander abgestellt wurden und so die Sicht bis zur Schlotgasse beeinträchtigt war.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass zunächst das Gespräch mit dem Halter des Fahrzeuges gesucht werden sollte. Bei weiteren Behinderungen kann das Landratsamt Erding die Stelle in der eigenen Verkehrsschau prüfen.
| Anwesend 14 : Ja 14 : Nein 0 |
6. Anordnung eines Radfahrstreifens auf der ED 11 von Markt Schwaben kommend
Ein Gemeinderatsmitglied hatte einen Radfahrstreifen vorgeschlagen, da am Ortseingang nach Finsing der Radweg endet und somit Radfahrer auf die Fahrbahn wechseln müssen. Ein Radfahrstreifen könnte mehr Verkehrssicherheit bedeuten.
Für die Anfrage ist das Landratsamt Erding zuständig, da sie die ED 11 betrifft und kann in der nächsten eigenen Verkehrsschau des Landkreises behandelt werden. Jedoch geben die Beteiligten zu bedenken, dass die Markierung beidseitig umgesetzt werden muss, um keine Scheinsicherheit zu erzeugen und hier auf der anderen Straßenseite weder Geh- noch Radweg vorhanden sind. Zusätzlich sollte eine Querungshilfe für ortsauswärts fahrende Radfahrer eingerichtet werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass diese Anfrage an das Landratsamt Erding weitergegeben werden soll, damit dies in deren eigener Verkehrsschau behandelt wird.
| Anwesend 14 : Ja 14 : Nein 0 |
7. Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h an der Schule Finsing
Ein Gemeinderatsmitglied hat angeregt, entlang der Schule Finsing auf 30 km/h zu beschränken.
Die Beteiligten sehen hier kein Erfordernis, da es entlang der Kreisstraße keine Querungen für Schulkinder gibt und der Abstand zwischen Straße und Schulweg breit genug ist. Außerdem befindet sich um die Schule keine geschlossene Bebauung, die eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung erfordert.
Ortsteil Neufinsing
8. Situation „Am Steinfeld“ – Parkplatzbeschilderung Friedhof + Fußballplatz und Stockschützenheim und Geschwindigkeitsbeschilderung
In der Bürgerversammlung wurde von einem Bürger erneut die Straße „Am Steinfeld“ thematisiert und ob dort aufgrund von Spaziergängern und Schulkindern eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h möglich ist. Alternativ könnte bei der Einfahrt in die Straße ein Ortsschild angebracht werden, um 50 km/h zu erreichen.
Weiters möchte man gerne etwas gegen Dauerparker und LKW unternehmen, die die Stellplätze am Sportplatz oder Friedhof blockieren. Dazu wird eine mögliche Beschilderung vorgestellt.
Die Beteiligten sehen keine Möglichkeit, dass eine Beschränkung auf 30 km/h in diesem Bereich erreicht werden könnte. Für das Setzen eines Ortsschildes ist eine Bebauung notwendig.
Anstatt der Beschilderung könnte Am Steinfeld auch eine Halteverbotszone eingerichtet werden, mit einer Begrenzung der Parkdauer. Dazu müssten die Parkplätze baulich ausgewiesen werden.
LKW könnten ab dem Einmündungsbereich mit einem entsprechenden Schild ausgeschlossen werden. Jedoch müssten Ausnahmen für die Fahrzeuge der Entsorger, die den Recyclinghof erreichen müssen, geschaffen werden.
Herr Karbaumer lässt auf Wunsch der Gemeinde das Aufstellen eines Ortsschildes erneut prüfen, da sich durch den Neubau des Sportplatzes eventuell die Gegebenheiten verändert haben.
Bürgermeister Kressirer regt an, dass der Verkehrs-, Umwelt- und Energieausschuss in der kommenden Sitzung ein Konzept ausarbeitet, das die Parksituation am Steinfeld regeln soll.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das Landratsamt Erding zu beauftragen, die Errichtung eines Ortsschildes Am Steinfeld zu prüfen.
| Anwesend 14 : Ja 14 : Nein 0 |
9. Sicherheit für Radfahrer, Hauptstraße (Ende Radweg von Schule kommend) in Richtung Staatsstraße
Ein Mitglied des Gemeinderats sieht Gefahrenpotenzial an den Straßeneinmündungen, an denen die Hauptstraße gekreuzt wird. Nachdem der Radweg von der Schule kommend in einen Gehweg übergeht, müssten ältere Kinder auf der Straße fahren. Jüngere Kinder, die den Gehweg benutzen, müssen in den Kreuzungsbereich fahren, um die Straße zu queren.
Für die Anfrage ist das Landratsamt Erding zuständig, da sie die ED 11 betrifft. Von den Vertretern der Fachbehörden wird empfohlen für die Fahrzeuge, die aus Buchenweg und Birkenstraße kommen, ein „Radfahrer kreuzen“-Schild über dem „Vorfahrt gewähren“-Schild zu ergänzen. Für den Gehweg entlang der Hauptstraße könnte ein „Radfahrer frei“-Schild geprüft werden. Es wird jedoch infrage gestellt, ob dies zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit beträgt. Sollte dies von der Gemeinde gewünscht sein, kann das Landratsamt in der Hauptverkehrsschau prüfen, ob der Gehweg die Anforderung für eine solche Beschilderung erfüllt.
Die Gemeinderatsmitglieder sehen die Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr kritisch, da meist die Erwachsenen dann nicht mehr schauen und ein höheres Gefahrenpotenzial als die Schulkinder bieten. Es wird angeregt, den Bau eines weiteren Gehwegs gegenüber des bestehenden zu prüfen. Außerdem sollte die ED 11 erneuert werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass an den Einmündungen von der Birkenstraße und Buchenweg in die ED 11 ein „Radfahrer kreuzen“-Schild über dem „Vorfahrt gewähren“-Schild ergänzt werden soll.
| Anwesend 14 : Ja 14 : Nein 0 |
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, entlang der ED 11 den Gehweg für Radfahrer frei zu geben und das Landratsamt mit der Anbringung eines entsprechenden Schildes zu beauftragen.
| Anwesend 14 : Ja 0 : Nein 14 |
Dieser Beschluss findet keine Mehrheit und gilt daher als abgelehnt.
10. Haltebucht neben dem Rathaus – Parkender LKW
Seit einiger Zeit steht in der Haltbucht an der Münchner Straße (St 2082) dauerhaft ein LKW. Anwohner in diesem Bereich beklagen eine schlechte Sicht bei der Ausfahrt aus dem Grundstück.
Für die Anfrage ist das Landratsamt Erding zuständig, da sie die St 2082 betrifft. Von den Vertretern der Fachbehörden werden zwei Varianten vorgeschlagen. Variante 1 sieht eine bauliche Veränderung bzw. den Rückbau der Parkbucht vor. Die Kosten dafür müsste die Gemeinde übernehmen. Variante 2 ist eine Beschilderung mit Parkdauer auf eine Stunde. Die Gemeinde entscheidet, welche Variante gewünscht ist, damit das LRA diese veranlassen kann.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Haltebucht an der St 2082 zurückzubauen.
| Anwesend 14 : Ja 0 : Nein 14 |
Dieser Beschluss findet keine Mehrheit und gilt daher als abgelehnt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, an der Haltebucht an der St 2082 die Parkdauer auf eine Stunde zu beschränken. Diese Entscheidung wird dem Landratsamt mitgeteilt, die diese Parkregel umsetzen.
| Anwesend 14 : Ja 14 : Nein 0 |
11. Lösungsidee für LKW- / Wohnmobilparkplatz – Wiese nach Kanalbrücke rechts (Erdinger Straße)
Bürgermeister Kressirer möchte als Lösung des Problems Dauerparker eine Parkfläche ausweisen, die für LKW und Wohnmobile ausreichend Platz darstellt ohne Anwohner zu behindern. Daher könnte nach der Kanalbrücke die Wiese zum Parkplatz umgenutzt werden.
Die Vertreter der Fachbehörden befürworten einen solchen Stellplatz und sehen die Fläche als geeigneten Standort an.
Da dieser Vorschlag bereits im Planungsausschuss besprochen und abgelehnt wurde, befragt Bürgermeister Kressirer die Gemeinderatsmitglieder, ob zu einem späteren Zeitpunkt erneut darüber gesprochen werden sollte. Jedoch sprechen sich die Anwesenden 14:1:13 dagegen aus.
12. Schranke am Traberweg Durchgang zum Speicherseering
Die beiden Straßen Speicherseering und Traberweg sind mit einem Fußweg verbunden. Spielende Kinder, die aus dem verkehrsberuhigten Bereich Speicherseering kommen, laufen in die 30er-Zone im Traberweg. Um hier mehr Sicherheit zu schaffen, wurde eine Schranke vorgeschlagen, die im Fußweg errichtet wird, um die Kinder zu bremsen.
Die Vertreter der Fachbehörden schlagen alternativ einen verkehrsberuhigten Bereich im Traberweg/Rappenweg/Rennstattweg vor, da hier auch die Gegebenheiten vorliegen würden.
Eine Schranke würde das Problem nicht lösen und auch den Winterdienst erschweren.
Im Gemeinderat entsteht eine kurze Diskussion.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Zone 30 im Bereich Traberweg/Rappenweg/Rennstattweg zu belassen, mit den neu angeordneten Haltverboten.
| Anwesend 14 : Ja 14 : Nein 0 |
13. Neue Blitzstelle am Herdweg
Im Rahmen der Verkehrsüberwachung könnte im Bereich der Beschränkung auf 30 km/h eine neue Blitzstelle entstehen.
Die Vertreter der Polizei sprechen sich dagegen aus, da schon die Beschränkung auf 30 km/h keinerlei Rechtsgrundlage hat.
14. Beschilderung + Parkplatzmarkierungen – Halteverbotszonen Neufinsing + Gewerbegebiet
Die geplanten Markierungen und Haltverbotszonen in den Baugebieten werden von den Vertretern der Fachbehörden befürwortet.
Bürgermeister Kressirer ergänzt zu diesem Punkt, dass im Gewerbegebiet Neuching ein Schild abmontiert wird, damit die gesamte Zone „Gewerbegebiet“ nun mit drei Schildern auskommt.
15. Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h auf Seestraße
Entlang der Seestraße wurde der Wunsch vorgetragen, eine 30 km/h-Beschränkung einzuführen.
Die Vertreter der Fachbehörden teilen mit, da es sich um eine Ortsverbindungsstraße handelt, ist dies nicht möglich.
16. Anordnung eines Radfahrstreifens auf der Seestraße
Ein Gemeinderatsmitglied hatte sich die Prüfung eines Radfahrstreifens entlang der Seestraße gewünscht.
Die Vertreter der Polizeibehörde teilen mit, dass dies nur möglich ist, wenn die Straße mindestens 8,5 Meter breit ist. Jeder Streifen benötigt 1,5 Meter; von der Straße müssen noch 5,5 Meter Fahrbahnbreite verbleiben.
17. Parkendes Fahrzeug auf Höhe der Seestraße 22 b
Einem Gemeinderatsmitglied war ein parkendes Auto auf Höhe der Seestraße 22b aufgefallen. Es sollte ebenfalls von den Verkehrsbehörden geprüft werden, inwieweit dies erlaubt ist.
Die Vertreter der Fachbehörden stellen fest, dass dort Autos parken dürfen, theoretisch sogar auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Außerdem können dort parkende Autos zu einer Verringerung der Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer beitragen.
Ortsteile Eicherloh, Finsingermoos und Brennermühle
18. Parkplatz Badeweiher am Kirchenweg – Vorgehen gegen unsachgemäße Nutzung
Nachdem im Winter auf dem Parkplatz des Badeweihers ein „Drifter“ erwischt wurde, der die Rasenfläche mit Fahrspuren beschädigt hatte, erkundigt sich Bürgermeister Kressirer, wie gegen diese unsachgemäße Nutzung vorgegangen werden kann.
Die Vertreter der Polizei empfehlen bei Schäden diese entstandenen Kosten einzufordern, sollte der Verursacher ermittelt werden.
Alternativ kann der Parkplatz baulich verändert werden, zum Beispiel mit Pfosten um die Fläche nicht zu leicht befahrbar zu machen. Weiters kann der Parkplatz privatrechtlich beschildert sowie mit einer Überwachungskamera ausgestattet werden, um die Verursacher von Flurschäden leichter ausfindig zu machen.
19. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h „Am Park“ Einmündung „Großsenderstraße“
Aufgrund der Nähe des Kindergartens „Am Park“ in Eicherloh wurde vorgeschlagen, entlang der Großsenderstraße auf 30 km/h zu beschränken. Hier befindet sich ein Fußweg, der direkt zum Kindergarten führt und würde daher den Familien mehr Sicherheit bieten.
Die Vertreter der Fachbehörden sprechen sich dagegen aus, da der Kindergarten nicht direkt angrenzend ist.
20. Unfälle an der Kreuzung Hintere Moosstraße / Torfstraße / Birkenstraße
An der Kreuzung Hintere Moosstraße / Torfstraße / Birkenstraße haben sich in den vergangenen Jahren immer wieder Unfälle ereignet. Ausgangspunkt war die Missachtung des Stoppschildes an der Hinteren Moosstraße. Die Vorfahrtsregelung ist grundsätzlich klar beschildert.
Die Fachbehörden teilen mit, dass in der Unfalldatenbank in den letzten Jahren an dieser Kreuzung keine Unfallhäufung verzeichnet ist. Wie in der vergangenen Verkehrsschau wird ein kleiner Kreisverkehr zur Verbesserung der Situation vorgeschlagen. Auch weitere bauliche Veränderungen, wie Sichthindernisse, könnten zur Verkehrssicherheit beitragen.
Von den Mitgliedern des Gemeinderats wird allgemein kritisiert, dass im Zuge der Verkehrsschau die anwesenden Vertreter der Fachbehörden meist kaum Lösungsvorschläge zu den vorgebrachten Problemstellen bieten können. Zumeist wird nur behandelt, was nicht realisierbar ist, ohne eine Verbesserung zu schaffen.
| 3. | Sportheim Neufinsing; Überwachung laufender Betrieb - Nutzungsvereinbarung und Übergabeprotokoll |
Wie bereits in vergangenen Sitzungen festgestellt, ist das Sport- und Jugendheim Neufinsing derzeit hauptsächlich unter Benutzung des Repair-Cafe. Dies stellte sich bei dem Treffen mit den Vorständen der im Sportheim befindlichen Vereine heraus, wie Bürgermeister Kressirer zusammenfasst.
Zwar werde die Gaststätte noch hin und wieder von den Vereinen genutzt; dann aber nur an einzelnen Terminen, sodass sich keiner der Vereine als verantwortlich für die Räumlichkeiten sieht.
So tat sich das Repair-Café mit der monatlichen Veranstaltung als Hauptnutzer hervor, Josef Eichinger und Martin Huber zeigten sich engagiert, die Verantwortung zu übernehmen. Die Beiden setzten auch einige Energiesparmaßnahmen um und nahmen nicht benötigte Geräte außer Betrieb. Von der Verwaltung wurde Geschirr für die Gaststätte beschafft und in einer Inventarliste festgehalten.
Für die künftige Nutzung des Sportheims wurde eine Nutzungsregelung sowie eine Vereinbarung aufgestellt. Diese sieht vor, dass nur noch örtliche Vereine und Vereinigungen die Gaststätte gegen eine Gebühr von 20 Euro anmieten können. Für Privatpersonen ist keine Anmietung mehr möglich.
Diese Regelung wurde im Ausschuss für Soziales, Familie und Kultur bereits behandelt und ist den Gemeinderatsmitgliedern vor der Sitzung zugesandt worden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Nutzungsregeln sowie dem Übergabeprotokoll zuzustimmen.
| Anwesend 14 : Ja 14 : Nein 0 |
| 4. | Gestattungen nach § 12 GastG |
| 4.1. | Freiwillige Feuerwehr Finsing e.V. |
Die Freiwillige Feuerwehr Finsing beantragt anlässlich seines Jubiläums (150-jähriges Gründungsfest) von Donnerstag, den 07.09.2023 bis Sonntag, den 10.09.2023 in der Halle Neuchinger Weg, Fl.Nr. 1594 (gegenüber Neuchinger Weg 1 u. 3) in Finsing für nachfolgende Veranstaltungen eine Gestattung gemäß §12 GastG (Gaststättengesetz):
| Donnerstag | 07.09.2023 | von 17:00 bis 01:00 Uhr | Kabarettabend |
| Freitag | 08.09.2023 | von 18:00 bis 03:00 Uhr | Bieranstich |
| Samstag | 09.09.2023 | von 18:00 bis 03:00 Uhr | Weinfest |
| Sonntag | 10.09.2023 | von 07:00 bis 20:00 Uhr | Festtag |
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag gemäß §12 GastG der Freiwilligen Feuerwehr Finsing von Donnerstag, den 07.09.2023 bis Sonntag, den 10.09.2023 in der Halle Neuchinger Weg, Fl.Nr. 1594 (gegenüber Neuchinger Weg 1 u. 3) in Finsing für alle nachfolgenden Veranstaltungen zu:
| Donnerstag | 07.09.2023 | von 17:00 bis 01:00 Uhr | Kabarettabend |
| Freitag | 08.09.2023 | von 18:00 bis 03:00 Uhr | Bieranstich |
| Samstag | 09.09.2023 | von 18:00 bis 03:00 Uhr | Weinfest |
| Sonntag | 10.09.2023 | von 07:00 bis 20:00 Uhr | Festtag |
| Anwesend 13 : Ja 13 : Nein 0 |
GRin Haßelbeck war während der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht im Sitzungssaal anwesend.
| 4.2. | Reitstall Gut Eicherloh e.V. |
Der Reitstall Gut Eicherloh e.V. beantragt für das Dressurturnier am 15.06., 16.06. und 18.06.2023 jeweils von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr und am 17.06.2023 von 07:00 Uhr bis 24:00 Uhr eine Gestattung gemäß § 12 GastG.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag gemäß § 12 GastG des Reitstall Gut Eicherloh e.V. für das Dressurturnier am 15.06., 16.06. und 18.06.2023 jeweils von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr und am 17.06.2023 von 07:00 Uhr bis 24:00 Uhr zu.
| Anwesend 13 : Ja 13 : Nein 0 |
GRin Haßelbeck war während der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht im Sitzungssaal anwesend.
| 4.3. | Seemannschor Erding, Herr Helmut Bungart |
Der Seemannschor Erding (Herr Helmut Bungart) beantragt für das Jubiläumskonzert vom Seemannschor Erding im Bürgerhaus Eicherloh, Moorkulturstraße 1, 85464 Finsing am Samstag, den 08.07.2023 von 18:00 Uhr bis ca. 22:00 Uhr eine Gestattung gemäß §12 GastG (Gaststättengesetz). Es wurde kein Ausweichtermin beantragt.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag gemäß §12 GastG vom Seemannschor Erding (Herrn Helmut Bungart) für das Jubiläumskonzert vom Seemannschor Erding am Samstag, den 08.07.2023 von 18:00 Uhr bis ca. 22:00 Uhr im Bürgerhaus Eicherloh, Moorkulturstraße 1, 85464 Finsing zu.
| Anwesend 14 : Ja 14 : Nein 0 |
| 5. | Anfragen, Wünsche und Informationen |
| 5.1. | Tischvorlage |
Als Tischvorlage erhält der Gemeinderat die Broschüre „kommunal-info“ des Bayernwerks.
| 5.2. | Sanierung Kindertagestätte "Zur Sonnwend"; Vergabe weiterer Gewerke |
Im Rahmen der Sanierung der Kindertagesstätte „Zur Sonnwend“ wurden weitere Ausschreibungen durchgeführt. Die Aufträge wurden an die folgenden günstigsten Bieter vergeben:
Der Gemeinderat nimmt diese Information zur Kenntnis
| 5.3. | Verkehrs-, Umwelt- und Energieausschuss; Verschieben des Termins der Sitzung |
Aufgrund des Urlaubs von Herrn Rothkopf bittet Bürgermeister Kressirer die Mitglieder des Ausschusses für Verkehr, Umwelt und Energie, den Termin der kommenden Sitzung am 15. Mai 2023 zu verschieben. Als neuer Termin wird der 31. Mai vorgeschlagen.
Da dies jedoch in die Pfingstferien fällt, wird von den Mitgliedern darum gebeten, den Termin danach zu setzen.
Die Verwaltung wird einen neuen Termin suchen und frühzeitig bekannt geben.
| 5.4. | Hausordnung der Jugendräume |
GRin Struck berichtet, dass sie bezüglich der Hausordnungen für die Jugendräume in der Gemeinde einen Entwurf an die Verwaltung geschickt hatte, bisher aber noch keine Rückmeldung erhalten hat.
Bürgermeister Kressirer erläutert, dass diese nochmal besprochen werden und GRin Struck anschließend eine Rückantwort erhält.
| 5.5. | Beschwerde einer Anwohnerin über das Maibaumstüberl; weiterer Verlauf des Schriftverkehrs |
GR Junker erkundigt sich, wie der weitere Verlauf des Schriftverkehrs zwischen einer Bürgerin und der Gemeinde verlief, die sich über die Lautstärke am Maibaumstüberl des Burschenvereins Neufinsing beschwert hatte.
Bürgermeister Kressirer fasst dazu nochmals den Verlauf der Beschwerde zusammen und erklärt, dass diese Anwohnerin 150 Meter Luftlinie von der Wachhütte entfernt wohnt. Glücklicherweise konnten Mitarbeiter der Verwaltung in einer Nachbarwohnung sowie an der Hütte selbst Lautstärkemessungen durchführen und sich anschließend mit dem Verein beraten, wie die Situation verbessert werden kann. Jedoch ergaben die Messungen keine zu hohen Werte.
GR Junker richtet daher noch einen Appell an die Gemeinde, dem Verein den Rücken zu stärken, um die Tradition des Maibaumaufstellens zu erhalten.
| 5.6. |
Bürgermeister Kressirer erklärt, dass dies noch vom Bauhof geholt werden sollte und er dazu mit Herrn Schneider aus dem Bauamt Rücksprache halten wird.
1. Bürgermeister Max Kressirer beendet die 32. öffentliche Sitzung des Gemeinderates um 20:48 Uhr.
| Neufinsing, den 12. Mai 2023 | |
| Vorsitzender: | 1. Bürgermeister Kressirer |
| Schriftführer: | Franziska Huber |