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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Finsing
Ausgabe 23/2023
Aus dem Rathaus
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Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Sträuchern

Sie fahren mit Ihrem Auto eine Straße entlang. Der Gegenverkehr zwingt dazu möglichst weit am rechten Fahrbahnrand zu fahren. Auf einmal quietscht und ratscht es an der Beifahrerseite und Sie befinden sich halb im Gebüsch. Nicht schön? Und auch nicht billig!

Ein anderes Beispiel: Kinder befinden sich auf dem Weg zur Schule und benutzen den sicheren Gehweg. Herausragende Äste von Bäumen und Sträuchern zwingen sie allerdings dazu nur kurz ein paar Schritte auf die Fahrbahn zu treten. Gerade für Kinder eine gefährliche Sache, denn sie können die Geschwindigkeit von herannahenden Fahrzeugen oft noch nicht einschätzen.

Ist Ihnen vollkommen klar und Sie schneiden Ihre Hecke deshalb regelmäßig bis zur Grundstücksgrenze zurück? Super! Dann an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für Ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit an Straßen, Geh- und Radwegen. Die betroffenen Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer werden es insgeheim wertschätzen.

Für alle, die sich der Problematik bisher nicht bewusst waren, hier einige Hinweise:

Der Rückschnitt ist regelmäßig bis auf die Grundstücksgrenze oder am besten darüber hinaus vorzunehmen, den Äste wachsen teilweise sehr schnell nach.

Bei Geh- und Radwegen dürfen bis in eine Höhe von 2,50 m und bei Straßen bis in eine Höhe von 4,50 m (Lichtraumprofil) keine Äste von Bäumen und Sträuchern über die Grundstücksgrenze herausragen.

Auch die Fahrzeuge des gemeindlichen Bauhofs für Winterdienst und Grünflächenpflege benötigen die genannten Freiräume. Bei öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen ist deshalb zusätzlich ein Lichtraumprofil von 2,50 m freizuhalten.

Zu bedenken ist auch, das Äste durch Schnee heruntergedrückt werden. In den Wintermonaten soll der Rückschnitt deshalb noch großzügiger ausfallen.

Wer nicht sicher ist, wo die Grundstücksgrenze liegt, kann dies gerne im Bauamt der Gemeinde Finsing erfragen.