| 1. | Genehmigung der Niederschrift vom 24.04.2023 |
Der Gemeinderat genehmigt das oben genannte Protokoll ohne Einwendungen.
| 2. | Pflegestern Seniorenservice gGmbH; Bestellung von zwei Aufsichtsratsmitgliedern für die nächsten 3 Jahre |
Bürgermeister Kressirer erläutert, dass sich der Aufsichtsrat der Pflegestern Seniorenservice gGmbH aus je zwei Mitgliedern der Gesellschafter zusammensetzt. Innerhalb einer Legislatur muss der Gemeinderat zweimal diese Mitglieder für einen Zeitraum von drei Jahren bestellen. Derzeit sind der 1. Bürgermeister Kressirer und der 2. Bürgermeister Heilmair in den Aufsichtsrat bestellt.
Beide Mitglieder würden die Gemeinde Finsing gerne weiter im Aufsichtsrat der Pflegestern Seniorenservice gGmbH vertreten.
Beschluss:
Der Gemeinderat bestellt den 1. Bürgermeister Max Kressirer und den 2. Bürgermeister Dieter Heilmair für einen Zeitraum von 3 Jahren als Vertreter der Gemeinde Finsing in den Aufsichtsrat der Pflegestern Seniorenservice gGmbH.
| Anwesend 14 : Ja 12 : Nein 0 : Befangen 2 |
| 3. | Landtags- und Bezirkswahl 2023 und Europawahl 2024; Festlegung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer |
Bürgermeister Kressirer berichtet, dass die nächsten Wahlen anstehen und damit auch der Bedarf an Wahlhelfern gegeben ist. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit ließen sich zuletzt immer schwieriger Leute gewinnen.
Die Wahlhelfer bei der Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 sowie der Wahl des Europäischen Parlaments im Frühjahr 2024 erhalten wieder ein Erfrischungsgeld.
Bei der letzten Landtags- und Bezirkswahl 2018 betrug dies 40 € und bei der Europawahl 2019 35 €.
Bürgermeister Kressirer und die Verwaltung schlagen vor, das Erfrischungsgeld jeweils um 20 € anzuheben, auf 60 € für die Landtags- und Bezirkswahl und 55 € für die Europawahl.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Wahlhelfern für die anstehende Landtags- und Bezirkswahl ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 € sowie für die Europawahl 2024 eine Entschädigung von 55 € zu zahlen.
| Anwesend 14 : Ja 14 : Nein 0 |
| 4. | Antrag auf Entfernung der Parkplatzmarkierung im Bereich Kiefernweg 2-8, Neufinsing |
Nachdem die Markierung der Stellplätze in mehreren Wohngebieten in der Sitzung vom 20.06.2022 beschlossen wurde, startete Anfang April die Umsetzung. Als diese im Kiefernweg angebracht wurde, meldete sich der Antragsteller bei Bürgermeister Kressirer und bemängelte, dass diese nicht rechtens sei und parkende Autos an der vorgesehenen Stelle die Ein- und Ausfahrt aus der Tiefgarage blockieren würden. Er stellte einen schriftlichen Antrag auf die Entfernung der Markierung und wies auf etliche andere Punkte hin. Der Antrag wurde den Gemeinderatsmitgliedern vor der Sitzung bereits zur Verfügung gestellt.
Bürgermeister Kressirer bittet GL Fryba und BL Kitel um die Aufschlüsselung der einzelnen Punkte.
Da der Antrag sich zunächst mit dem Bebauungsplan im Kiefernweg und den dort hergestellten öffentlichen Stellplätzen befasst, erläutert GL Fryba den Bebauungsplan aus dem Jahr 1989. Laut diesem wären nur vor der Poststelle und im Föhrenweg Parkplätze vorgesehen gewesen und an den nun baulich hergestellten Stellflächen sollten ursprünglich Grünflächen entstehen. Entgegen des Bebauungsplans sind so 14 Stellplätze mehr entstanden.
Des Weiteren bezieht sich der Antragsteller auf eine Aussage der Polizei, laut der bei einer Ausfahrt keine Ausweisung von Stellplätzen stattfinden darf. BL Kitel erläutert, dass bei privaten Zufahrten kein Anspruch auf ein Sichtdreieck besteht. Dies wurde ihm von der Polizei auch so bestätigt. Es lässt sich auch anhand alter Luftbilder nachweisen, dass der nun markierte Stellplatz in der Vergangenheit schon als solcher genutzt wurde.
So zeigen sich auch die Gegensätze im Bau- und Verkehrsrecht: Baurechtlich betrachtet stimmt die Ausführungsplanung der Straßenerschließung nicht mit dem Bebauungsplan überein. Da der Kiefernweg seit 2019 ein verkehrsberuhigter Bereich ist, ist den Anwohnern und Besuchern das Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Als Straßenverkehrsbehörde kann die Gemeinde verkehrsregelnde Maßnahmen anordnen, da es sich um faktische Verkehrsflächen handelt.
Sollten nun wie in dem Antrag gefordert, die Parkregelungen genauer geprüft werden, müssen die gepflasterten Flächen rückgebaut werden und zu Grünflächen gewandelt werden, wie es der Bebauungsplan vorsieht. Dann ist jedoch im Kiefernweg kein öffentlicher Stellplatz mehr verfügbar und Anwohner müssen auf den eigenen Grundstücken Stellplätze nutzen. Alternativ könnte auch der Bebauungsplan geändert werden. Eventuell könnte es hierbei auch zu Schwierigkeiten mit der Gebietskategorie kommen, da es kaum gewerbliche Nutzungen gibt.
Für die weiteren Punkte ist das Landratsamt Erding als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Es entsteht eine Diskussion.
Bürgermeister Kressirer gibt zu bedenken, dass entweder über die einzelnen Punkte oder den Antrag in seiner Gesamtheit abgestimmt werden muss.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, den Anträgen zuzustimmen.
| Anwesend 14 : Ja 0 : Nein 14 |
Dieser Beschluss findet keine Mehrheit und gilt daher als abgelehnt.
| 5. | Gestattungen nach § 12 GastG |
| 5.1. | SG Jennerwein Eicherloh e.V. |
Die SG Jennerwein Eicherloh e.V. beantragt für die traditionelle Bildersuchfahrt am Sonntag, den 28.05.2023 von 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr eine Gestattung gemäß § 12 GastG.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der SG Jennerwein Eicherloh e.V. für die traditionelle Bildersuchfahrt am Sonntag, den 28.05.2023 von 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr einer Gestattung gemäß § 12 GastG zu.
| Anwesend 14 : Ja 14 : Nein 0 |
| 5.2. | Schützenverein Hubertus Finsing |
Der Schützenverein Hubertus Finsing beantragt für das Lampionfest auf der Streuobstwiese beim Umspannwerk in Neufinsing am Samstag, den 29.07.2023 von 18:00 bis 01:00 Uhr eine Gestattung gemäß §12 GastG (Gaststättengesetz).
Ersatztermine:
Sonntag, den 30.07.2023 von 16:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Samstag, den 05.08.2023 von 18:00 Uhr bis 01:00 Uhr
Sonntag, den 06.08.2023 von 16:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag gemäß §12 GastG des Schützenverein Hubertus Finsing für das Lampionfest am Samstag, den 29.07.2023 von 18:00 bis 01:00 Uhr auf der Streuobstwiese beim Umspannwerk in Neufinsing zu.
Ersatztermine:
Sonntag, den 30.07.2023 von 16:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Samstag, den 05.08.2023 von 18:00 Uhr bis 01:00 Uhr
Sonntag, den 06.08.2023 von 16:00 Uhr bis 24:00 Uhr
| Anwesend 14 : Ja 14 : Nein 0 |
| 5.3. | Kulturverein Jagdhaus Maxlruh Eicherloh e.V. |
Der Kulturverein Jagdhaus Maxlruh Eicherloh e.V. (Herr Otto Isemann) beantragt für das Lagerfeuersingen am Jagdhaus Maxlruh, Torfstr. 3, 85464 Finsing am Freitag, den 23.06.2023 von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr eine Gestattung gemäß § 12 GastG (Gaststättengesetz).
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag gemäß § 12 GastG vom Kulturverein Jagdhaus Maxlruh Eicherloh e.V. für das Lagerfeuersingen am Freitag, den 23.06.2023 von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr am Jagdhaus Maxlruh, Torfstr. 3, 85464 Finsing zu.
| Anwesend 14 : Ja 14 : Nein 0 |
| 6. | Anfragen, Wünsche und Informationen |
| 6.1. | Sanierung Kindertagesstätte "Zur Sonnwend"; Ausschreibungsergebnisse weiterer Gewerke |
Für die Sanierungsarbeiten an der Kindertagesstätte „Zur Sonnwend“ wurden weitere Aufträge vergeben.
Bei der Ausschreibung der Tischlerarbeiten – Innenausbau ist ein Angebot eingegangen. Bieter ist die Firma Peter Hofer Schreinerei aus Holzkirchen mit 94.698 €. Da es einige Verschiebungen mit dem Gewerk Lose Möblierung gegeben hat, liegt das Angebot genau im Bereich der Kostenberechnung.
Für die Fassadenarbeiten, die nach der letzten Aufhebung der Ausschreibung erneut und getrennt nach Außenputzarbeiten und Zimmer- und Holzbauarbeiten ausgeschrieben wurden, konnten mehrere Angebote erzielt werden. Für die Holzbauarbeiten ist günstigster Bieter die Firma Holzbau Körner GmbH mit 282.075,95 €. Dies liegt 80.737,41 € über der Kostenberechnung. Jedoch ist dieses Angebot nun günstiger als bei der Ausschreibung zuvor. Die Außenputzarbeiten gingen an die Firma Müller & Partner Bau GmbH aus St. Wolfgang mit einer Angebotssumme von 43.840,60 €. Diese lag 17.163,42 € unter der Kostenberechnung.
| 6.2. | Schule Finsing, Erweiterung Westtrakt; Ausschreibung der ersten Gewerke |
Bürgermeister Kressirer berichtet, dass beim Erweiterungsbau der Schule Finsing bisher 9 Gewerke teilweise national und teilweise EU-weit öffentlich ausgeschrieben wurden. Die bisher ungeprüften Angebotssummen unterschreiten die Kostenberechnung um ca. 260.000 €. Die Vergabe der Aufträge soll am 19.06.2023 erfolgen. Das Vergabepaket hatte einen Umfang von 45 % berechneten Gesamtbaukosten.
| 6.3. |
Bürgermeister Kressirer berichtet, dass nach seinen aktuellen Informationen der ursprünglich vorgesehene Platz für die Containeranlage zu klein war und die Abstandsflächen nicht eingehalten werden konnten. Weitere Planungen sind der Gemeinde nicht bekannt.
GR Heilmair empfiehlt sich mit dem Bürgermeister von Neuching auszutauschen, ob es weitere Planungen gibt.
1. Bürgermeister Max Kressirer beendet die 33. öffentliche Sitzung des Gemeinderates um 20:06 Uhr.
| Neufinsing, den 6. Juni 2023 | |
| Vorsitzender: | 1. Bürgermeister Kressirer |
| Schriftführer: | Helmut Fryba |
|
| Franziska Sigl |