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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Finsing
Ausgabe 26/2023
Aus dem Rathaus
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Niederschrift über die öffentliche 33. Sitzung des Bauausschusses am 19. Juni 2023

1.

Genehmigung der Niederschrift vom 22.05.2023

Der Bauausschuss genehmigt das oben genannte Protokoll ohne Einwendungen.

2.

Baugesuche

2.1.

Neubau Dachgauben, Ausbau Dachgeschoss zur 2. Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.-Nr. 608/40, Ahornweg 4, Neufinsing

Bürgermeister Kressirer erläutert den Bauantrag. Es handelt sich um ein Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4 „Neufinsing Süd“. Es bedarf einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans, da Dachaufbauten grundsätzlich nicht vorgesehen sind. Die Voraussetzungen für eine Befreiung im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB sind erfüllt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4 „Neufinsing Süd“ wurden bereits, bei anderen Bauvorhaben, Dachgauben genehmigt. Die erforderlichen Stellplätze für den Einbau der zweiten Wohneinheit werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Mit der Zufahrt der geplanten Stellplätze hat sich der Verkehrs-, Umwelt- und Energieausschuss in seiner Sitzung vom 12.06.2023 befasst.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 4 „Neufinsing Süd“ wird zugestimmt.

Anwesend 6 : Ja 6 : Nein 0

2.2.

Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport (DHH 1) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2093, Birkhahnweg 21, Vorderes Finsingermoos

Bürgermeister Kressirer erläutert den Bauantrag. Es handelt sich um ein teilprivilegiertes Bauvorhaben im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 2 u. 5 BauGB, welches im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben TOP 2.3 zu betrachten ist.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Anwesend 6 : Ja 6 : Nein 0

2.3.

Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport (DHH 2) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2093, Birkhahnweg 21, Vorderes Finsingermoos

Bürgermeister Kressirer erläutert den Bauantrag. Es handelt sich um ein teilprivilegiertes Bauvorhaben im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 2 u. 5 BauGB, welches im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben TOP 2.2 zu betrachten ist.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Anwesend 6 : Ja 6 : Nein 0

3.

Anfragen, Wünsche und Informationen

3.1.

Sondergebiet Sportanlagen Ortsteil Neufinsing; Wiederaufbau des Minispielfeldes

GR Lachmann erkundigt sich, ob bzw. wann das Minispielfeld im Bereich der Sportanlage Neufinsing wiederaufgebaut wird.

Bürgermeister Kressirer teilt mit, dass GL Fryba auf diese Frage in der Gemeinderatssitzung eingehen wird.

1. Bürgermeister Max Kressirer beendet die öffentliche 33. Sitzung des Bauausschusses um 19:27 Uhr.

Neufinsing, den 20. Juni 2023

Vorsitzender:

1. Bürgermeister Kressirer

Schriftführer:

Patryk Kitel