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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Finsing
Ausgabe 28/2022
Aus dem Rathaus
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Niederschrift über die 23. öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 20. Juni 2022

1.

Genehmigung der Niederschrift vom 25.04.2022

Der Gemeinderat genehmigt das oben genannte Protokoll ohne Einwendungen.

2.

Schaffung von Blüh- und Brachflächen auf kommunalen Grundstücken; Vorschlag des Verkehrs- Umwelt- und Energieausschusses

Bürgermeister Kressirer teilt mit, dass zwei Ortstermine mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) stattgefunden haben, um gemeindliche Flächen, die sich unter Umständen für eine ökologische Aufwertung eignen, zu besichtigen. Es haben Frau Vollmann und Herr Simon von der Unteren Naturschutzbehörde, GR Faschinger als Umweltreferent, GL Fryba und Frau Horneck an den Ortsterminen teilgenommen. Der Verkehrs-, Umwelt- und Energieausschuss hat sich mit den Vorschlägen und Empfehlungen der UNB zu den besichtigten Flächen ausführlich beraten. GL Fryba stellt die Ergebnisse und Beschlussvorschläge vor.

Fl.-Nr. 2502/0: östlich Torfstraße gegenüber der Kirche

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Ökokontodatenblatt für Teilfläche vorhanden, noch nicht umgesetzt

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Zielsetzung im Ökokontodatenblatt ändern! Wald nicht notwendig (ausreichend in Umgebung)

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Artenreiches Grünland sinnvoller; durch zweischürige Mahd 2022 mähen

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2023 Mahdgutübertragung, um Arten anzureichern (=Herstellung)

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Teil der Fläche (Waldbereich östlich) ist für Kindergarten bereits festgesetzt, Abbuchung in ÖFK hat noch nicht stattgefunden

Im Verkehrs-, Umwelt- und Energieausschuss wurde vorgeschlagen, die Fläche vorher von Schafen abweiden zu lassen. GL Fryba teilt mit, dass dies nach Rücksprache mit der UNB sehr effektiv ist, um den Boden für eine extensive Wiese vorzubereiten.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den Wiesenanteil der Fläche als extensive Wiese zu entwickeln. Zur Vorbereitung soll die Wiese im Jahr 2022 und 2023 mit Schafen beweidet werden. Im Jahr 2024 kann die Mahdgutübertragung erfolgen.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

Flächenkomplex beim Finsinger Weiher Fl.-Nr.: 2806/0, 2805/0, 2762/0, 2764/0, 2869/0

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Gemeindeflächen, keine Ökokonten

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Aufwertung des Gebiets ist auch bei weiterer ackerbaulicher Nutzung möglich

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Bewirtschaftungseinheiten sollen praktisch bleiben, daher können die Brachstreifen/Blühstreifen (z.B. KULAP) auch an den kurzen Seiten der Felder verlaufen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, von Seiten der Gemeinde Finsing keine Aufwertung vorzunehmen. Die Landwirte können freiwillig Maßnahmen zur vorübergehenden ökologischen Aufwertung ergreifen. GR Faschinger wird ermächtigt, mit den Pächtern darüber zu sprechen.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

Fl.-Nr. 2198/1: Hinteres Finsingermoos nähe Strampfbach

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Bereits abgebuchte Ausgleichsflächen

Gewerbepark Lüßwiesen 2

Kieshügel Eicherloh 4. Änderung

Finsing West

Am Speichersee

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Brache Ausgleichsfläche, aktuell sehr viel Springkraut

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Handlungsbedarf, da in diesem Zustand (aufgrund Neophyten) nicht gewünschte Wertigkeit einer Ausgleichsfläche vorliegt

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Zufahrt zu Fläche zur geeigneten Mahdzeit nicht möglich, da umliegende Äcker

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Möglichkeiten zur Aufwertung:

Durch Pflanzungen Neophyten verdrängen? (Auengehölze)

Gewässer anlegen?

Dazu ist die Beteiligung des Fachbereich Wasserrecht notwendig. Im ersten Schritt ist ein kurzer Erläuterungsbericht (Beschreibung der Maßnahme, Größe, Tiefe, Herstellung, vorgesehene Pflege) mit Lageplan vorzulegen, dann wird entschieden, ob und welches Verfahren benötigt wird.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, Bäume zu pflanzen (Auengehölz), um das Springkraut zu verdrängen.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

Fl.-Nr. 2051/7: vorderes Finsingermoos / Großsender-straße

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Pflegevorschlag: Blumenwiese herstellen, von Verein 2x jährlich mähen lassen

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Alternative: Brache alle 1-2 Jahre mähen

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Nicht als Ökokontofläche geeignet

Im Rahmen der Diskussion im Verkehrs-, Umwelt- und Energieausschuss wurde angemerkt, dass sich die Fläche vielleicht auch für eine Schafbeweidung eignet.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Fläche als extensive Blumenwiese zu entwickeln. Zur Vorbereitung soll die Wiese im Jahr 2022 und 2023 mit Schafen beweidet werden. Im Jahr 2024 kann die Mahdgutübertragung erfolgen.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

Fl.-Nr. 1739, 1740: Alte Mülldeponie Finsing am Hang, Neuchinger Weg

- muss wieder Wald werden (AELF)

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, bei der Grube am Neuchinger Weg nichts zu unternehmen. Die Hälfte der Fläche ist bereits aufgeforstet. Der Rest wird bepflanzt, sobald die Auffüllung abgeschlossen ist.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

Fl.-Nr. 1330: Finsingerau Gräben, bei Pferdehof

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Die Schilf-Vegetation ist stabil und ist nur selten und in Abschnitten oder einseitig abzumähen.

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Die Grabenpflege außerhalb der Schilfbestände sollte 1x im Jahr durch Mahd mit Abfahren des Mahdguts erfolgen; ebenfalls in Abschnitten

Beschluss:

Die Pflege der Entwässerungsgräben in der Finsingerau ist an die Jagdgenossenschaft übertragen. Der Gemeinderat beschließt deshalb die Pflege entsprechend dem Vorschlag der Unteren Naturschutzbehörde durchführen zu lassen.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

Fl.-Nr. 256/0: Finsing, nähe Biogasanlage

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Keine Aufwertungsmaßnahmen sinnvoll

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Wird zum Teil durch angrenzenden Landwirt mitgenutzt

Beschluss:

Der Gemeinderat schließt sich der Meinung der UNB an und beschließt, die Fläche nicht aufzuwerten.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

Fl.-Nr. 269/0: Föhrenweg, nähe Umspannwerk

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Bauerwartungsland

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Keine Aufwertungsmaßnahmen sinnvoll

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Wertgebende Gehölze sollten berücksichtigt werden

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, auf dieser Fläche keine naturfördernden Maßnahmen zu entwickeln.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

Fl.-Nr. 655: Fläche am Saurüßel südlich des Friedhofs

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Der Eigentümer der Fläche 655 hat die Fläche der Gemeinde zur Pacht angeboten

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Kann sinnvoll aufgewertet werden, wenn dauerhafte Sicherung möglich

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Kauf der Fläche/Teilfläche sinnvoll oder vertragliche Regelung

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Als Ökokontofläche möglich

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Fläche direkt südlich des Friedhofes ist auch geeignet

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Landwirte über die Förderprogramme zu informieren, damit sie Aufwertungsmaßnahmen auf freiwilliger Basis unternehmen können. Seitens der Gemeinde sollen die Flächen nicht entwickelt werden.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

Fl.-Nr. 1838: Fläche zwischen Gewerbegebiet / St 2082 und Isarkanal

Vorbild-Ausgleichsfläche, großes Artenspektrum, artenreiches Extensivgrünland (vermutlich auch nach Art. 23 BayNatSchG geschützt), Arten: Klappertopf, Salbei, Wiesenknopf, Ackerwitwenblume, Skabiosen-Flockenblume, zahlreiche Tagfalterarten z.B. Großes Ochsenauge, Dickkopffalter, Bläulinge

Diese Fläche eignet sich zur Übertragung von Mahdgut auf andere Flächen.

Der Gemeinderat nimmt diese Information zur Kenntnis.

Fl.-Nr. 2000/7: Fläche zwischen Isarkanal und Gewerbegebiet

Vorschlag: Ausweitung der hochwertigen Fläche; Achse entlang des Isarkanals (ca. 5 m breiter Streifen) so weit wie möglich weiterführen; Anlage durch Mahdgutübertragung: Pflügen/Grubbern, bestehende Grasnarbe sollte vertrocknen abtrocknen, dann Saatbeet herstellen, zu zwei verschiedenen Zeitpunkten auf Spenderfläche mähen (kurz vor Samenreife) und auf Empfängerfläche aufbringen, ca. Juni und September

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Maßnahme zur Verlängerung der hochwertigen Extensivfläche durch Mahdgutübertragung durchzuführen.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

Fl.-Nr. 2992: nördlich Speichersee, westlich Eicherloher Straße

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kleine Wiesenfläche an Speichersee, frisch bis feucht

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Gras sehr dominant

Diese Fläche eignet sich eventuell als Probefläche, um auszuprobieren, ob sich auf dem feuchten Boden eine extensive Wiese entwickeln lässt. GR Faschinger hat auf seiner eigenen Fläche im Bereich des Hasenweges bereits eine Probefläche angelegt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, abzuwarten wie sich die Probefläche von GR Faschinger entwickelt.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

Fl.-Nr. 2312/1: Fläche entlang der Torfstraße, zwischen Kirche und Ismaninger Straße

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ca. 3 m breiter Streifen entlang der Straße.

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Herstellung eines artenreichen Saums (Kulturarten und Wildarten), alle 1-3 Jahre neu ansäen; freiwillige Maßnahme der Gemeinde, große Wirkung für Insekten

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Wenn die Fläche verpachtet ist, kann der Pächter dafür auch KULAP beantragen oder für das „Greening“ verwenden

Nach Rücksprache mit der UNB wird es demnächst Änderungen in Bezug auf die Stilllegungspflicht geben.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Informationen über die Änderung der Stilllegungspflicht abzuwarten.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

Fl.-Nr. 2404/1: Fläche entlang der Ismaninger Straße Richtung Brennermühlstraße

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ca. 3 m breiter Streifen entlang der Straße.

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Herstellung eines artenreichen Saums (Kulturarten und Wildarten), alle 1-3 Jahre neu ansäen; freiwillige Maßnahme der Gemeinde, große Wirkung für Insekten

-

Wenn die Fläche verpachtet ist, kann der Pächter dafür auch KULAP beantragen oder für das „Greening“ verwenden

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Informationen über die Änderung der Stilllegungspflicht abzuwarten.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

Fl.-Nr. 2340: Fläche zwischen Brennermühlstraße und Ismaninger Straße, nähe Wochenendsiedlung

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Streifen sehr wüchsig, überwuchert von Springkraut

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Pflege dort fachlich aufgrund der Gegebenheiten nicht sinnvoll

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Fläche der Sukzession überlassen und Gehölzentwicklung zulassen

(Auwaldähnliche Situation wird entstehen)

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, hier nichts zu veranlassen.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

Fl.-Nr. 2357: Hinteres Finsingermoos, nördlich Ismaninger Straße

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Ökokontofläche hat ihre Entwicklungsziele bereits größtenteils erreicht

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Fläche kann somit ins Ökokonto aufgenommen und verzinst werden

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Zielsetzung wäre im Ökokonto-Blatt auf einen auenähnlichen Laubwald und ein artenreiches Grünland mit passenden Biotoptyp umzustellen und das Mahdkonzept anzupassen.

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Bei Bedarf kann die Fläche dann als Ausgleichsfläche Verwendung finden

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Vorschläge der UNB für Fl.Nr. 2357 umzusetzen.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

3.

Herausnahme von nicht aufgewerteten Flächen aus dem Ökokonto

GL Fryba erläutert dem Gemeinderat anhand von Lageplänen die nicht aufgewerteten Flächen Fl.Nr. 2008, Fl.Nr. 2314, Fl.Nr. 2315, Fl.Nr. 2316, Fl.Nr. 2869, Fl.Nr. 2901, Fl.Nr. 2903 und Fl.Nr. 2904 des Ökokontos. Eine Aufwertung dieser Flächen mit den bisherigen Festlegungen ist nach Aussage der Unteren Naturschutzbehörde nicht mehr sinnvoll. Im Laufe der letzen Jahre haben sich die Grundlagen der Aufwertung geändert. Die Untere Naturschutzbehörde empfiehlt, diese Flächen aus dem Ökokonto herauszunehmen, da es auch jedes Jahr zu Problemen mit Förderprogrammen der Landwirte kommt. Sobald der Bedarf besteht, kann jederzeit eine Neuaufnahme in das Ökokonto mit geänderten Gestaltungen der Aufwertungsflächen erfolgen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Flächen Fl.Nr. 2008, Fl.Nr. 2314, Fl.Nr. 2315, Fl.Nr. 2316, Fl.Nr. 2869, Fl.Nr. 2901, Fl.Nr. 2903 und Fl.Nr. 2904 aus dem Ökokonto zu entnehmen.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

4.

Potenzialflächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen; Vorschlag des Verkehrs- Umwelt- und Energieausschusses

Bürgermeister Kressirer informiert darüber, dass sich der Verkehrs-, Umwelt- und Energieausschuss mit Potenzialflächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen auseinandergesetzt hat.

GL Fryba erläutert, unter welchen landesplanerischen Voraussetzungen Freiflächenphotovoltaikanlagen errichtet werden können. Es muss sich um „vorbelastete“ Flächen handeln, wie beispielsweise an Autobahnen, Bundesstraßen oder vergleichbare Flächen. Im Verkehrs-, Umwelt- und Energieausschuss wurden folgende Potenzialflächen diskutiert:

Der Wall an der Münchner Straße an der Ortsausfahrt Neufinsing Richtung Pliening Fl.Nr. 615/67

und ein Grundstück an der Erdinger Straße entlang des Isarkanals, Fl.Nr. 1862/2.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass beide Gebiete gemeinsam mit Fachleuten besichtigt werden sollen, damit klare Ergebnisse vorliegen, ob diese Flächen rechtlich und wirtschaftlich geeignet sind.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

Aufgrund der Anfrage eines Grundstückseigentümers wird dem Gemeinderat zusätzlich eine ca. 40 ha große Fläche im Westen des Gemeindegebietes vorgestellt. Dieses Gebiet könnte als Photovoltaikfläche genutzt werden, da es sich in der Nähe der Senderanlage des BR befindet. Der Verkehrs-, Umwelt- und Energieausschuss hat sich gegen die Entwicklung dieses Grundstücks ausgesprochen. Es handelt sich um eine sehr naturnahe Fläche mit viel Artenvielfalt, die bei der Errichtung einer Photovoltaikanlage Schaden nehmen würde und großräumig eingezäunt werden müsste.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, die ca. 40 ha große Fläche als Potenzialfläche für Freiflächenphotovoltaikanlagen zu entwickeln.

Anwesend 16 : Ja 0 : Nein 16

Dieser Beschluss findet keine Mehrheit und ist deshalb abgelehnt.

GR Faschinger bringt den Gedanken mit ein, auch mögliche Parkplatzflächen – wie z. B. der südliche Teil des Gemeindeparkplatzes am Rathaus in Neufinsing als Potenzialfläche für überdachte Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen.

5.

Verkehrsregelungen im ruhenden Verkehr; Vorschläge des Verkehrs-, Umwelt- und Energieausschusses

Bürgermeister Kressirer teilt mit, dass im Gemeindegebiet immer wieder Probleme durch parkende Fahrzeuge entstehen. In Wohngebieten parken Fahrzeuge häufig nah an Einmündungsbereichen oder im Zick-Zack. Parkplätze für öffentliche Gebäude werden zunehmend von Anwohnern als Dauerprivatparkplatz verwendet. Um diese Themen großflächig zu regeln, hat sich der Verkehrs-, Umwelt- und Energieausschuss in mehreren Sitzungen damit befasst. Die Ergebnisse stellt Bürgermeister Kressirer nun vor.

5.1.

Haltverbotszone im Bereich Föhrenweg, Kiefernweg, Tannenweg, Eibenweg und Am Bürgel

In dem Gebiet Am Bürgel, Eibenweg, Tannenweg, Föhrenweg, Kiefernweg wurde bei der Verkehrszählung festgestellt, dass im Durchschnitt 35 Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Zur Spitzenzeit waren es maximal 43 Fahrzeuge. Aktuell gibt es ca. 28 baulich hergestellte öffentliche Parkplätze. Mit dem im Verkehrs-, Umwelt- und Energieausschuss entwickelten Markierungskonzept kommen ca. 16 Stellplätze hinzu, sodass insgesamt ca. 44 öffentliche Parkplätze vorhanden wären.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, eine Haltverbotszone im Bereich Föhrenweg, Tannenweg, Eibenweg und Am Bürgel gemäß dem Vorschlag des Verkehrs-, Umwelt- und Energieausschusses zu erlassen. Das Parken in gekennzeichneten Flächen wird erlaubt. Zu diesem Zweck sind gemäß den vorgestellten Plänen zusätzliche Stellplätze auf der Fahrbahn zu markieren und an allen Zufahrten zu dem Baugebiet die Zeichen 290.1-40 (Haltverbotszone) mit dem Zusatzzeichen 1053-30 (Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt) aufzustellen.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

5.2.

Haltverbotszone im Bereich Rennstattweg, Traberweg und Rappenweg

In dem Gebiet Rennstattweg, Traberweg, Rappenweg wurde bei der Verkehrszählung festgestellt, dass Durchschnittlich 17 Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Zur Spitzenzeit waren es maximal 29 Fahrzeuge. Aktuell gibt es ca. 32 baulich hergestellte öffentliche Parkplätze. Diese liegen in den Straßen Rappenweg und Traberweg. Im Rennstattweg könnten 15 Stellplätze markiert werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, eine Haltverbotszone im Bereich Rennstattweg, Traberweg und Rappenweg gemäß dem Vorschlag des Verkehrs-, Umwelt- und Energieausschusses zu erlassen. Das Parken in gekennzeichneten Flächen wird erlaubt. Zu diesem Zweck sind gemäß den vorgestellten Plänen zusätzliche Stellplätze auf der Fahrbahn zu markieren und an allen Zufahrten zu dem Baugebiet die Zeichen 290.1-40 (Haltverbotszone) mit dem Zusatzzeichen 1053-30 (Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt) aufzustellen.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

5.3.

Haltverbotszone im Bereich Kastanienweg, Ulmenring und Pfarrpfründe

In dem Gebiet Ulmenring, Kastanienweg, Pfarrpfründe wurde bei der Verkehrszählung festgestellt, dass Durchschnittlich 51 Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Zur Spitzenzeit waren es maximal 77 Fahrzeuge. Aktuell gibt es ca. 24 baulich hergestellte öffentliche Parkplätze. Diese liegen in dem Baugebiet Pfarrpfründe. In den Straßen Kastanienweg und Ulmenring würden nach dem vorgestellten Markierungskonzept ca. 47 Stellplätze markiert werden.

Für den Bereich im Ulmenring entsteht im Gemeinderat eine Diskussion bezüglich der vorgesehenen Parkplätze vor Haus-Nr. 2 und Haus-Nr. 46. Diese Stellflächen würden vorhandene Grundstücksstellplätze beeinträchtigen. Deshalb wird vor Haus-Nr. 2 auf einen Stellplatz verzichtet und der Stellplatz vor Haus-Nr. 46 auf der gegenüberliegenden Seite ergänzt und um einen Stellplatz erweitert.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, eine Haltverbotszone im Bereich Kastanienweg, Ulmenring und Pfarrpfründe gemäß dem Vorschlag des Verkehrs-, Umwelt- und Energieausschusses zu erlassen. Das Parken in gekennzeichneten Flächen wird erlaubt. Zu diesem Zweck sind gemäß den vorgestellten Plänen zusätzliche Stellplätze auf der Fahrbahn zu markieren und an allen Zufahrten zu dem Baugebiet die Zeichen 290.1-40 (Haltverbotszone) mit dem Zusatzzeichen 1053-30 (Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt) aufzustellen.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

5.4.

Haltverbotszone im Bereich Birkenstraße, Lindenweg, Ahornweg, Erlenweg, Buchenweg, Eichenring und Weidenweg

In dem Gebiet Birkenstraße, Lindenweg, Ahornweg, Erlenweg, Buchenweg, Eichenring, Weidenweg wurde bei der Verkehrszählung festgestellt, dass Durchschnittlich 70 Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Zur Spitzenzeit waren es maximal 98 Fahrzeuge. Aktuell gibt es ca. 90 bis 100 baulich hergestellte öffentliche Parkplätze. Diese liegen am Rathaus, am Kinderland Sankt Georg, am Kinderland zur Sonnwend und am Sport- und Jugendheim. Am Sport- und Jugendheim muss die Abwasserpumpe des Fischereivereins freigehalten werden. Innerhalb der Wohnstraßen könnten ca. 57 Stellplätze markiert werden.

Im Gemeinderat entsteht eine kurze Diskussion über die fünf Parkplatzvorschläge im Ahornweg am Feldrand der Fl.Nr. 501. Diese würden die Einfahrt des Landwirtes verschlechtern. Deshalb werden diese Parkflächen in die Mitte der Fl.Nr. 501 gesetzt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, eine Haltverbotszone im Bereich Birkenstraße, Lindenweg, Ahornweg, Erlenweg, Buchenweg und Eichenring gemäß dem Vorschlag des Verkehrs-, Umwelt- und Energieausschusses zu erlassen. Das Parken in gekennzeichneten Flächen wird erlaubt. Zu diesem Zweck sind gemäß den vorgestellten Plänen zusätzliche Stellplätze auf der Fahrbahn zu markieren und an allen Zufahrten zu dem Baugebiet die Zeichen 290.1-40 (Haltverbotszone) mit dem Zusatzzeichen 1053-30 (Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt) aufzustellen.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

5.5.

Parkplatzbeschilderung Rathausplatz Neufinsing

Bürgermeister Kressirer stellt den Vorschlag des Verkehrs-, Umwelt- und Energieausschusses für Parkplatzbeschilderungen im Bereich „Rathausplatz Neufinsing“ vor.

Bei den Stellplätzen für das Rathaus innerhalb der Parkplatzanlage bietet es sich an, diese Stellplätze nur mit Parkscheibe für maximal 4 Stunden oder mit Sonderausweis für das Personal freizugeben. Die neuen Stellplätze entlang der Wiese können als Privatparkplätze ausgewiesen werden. Diese Stellplätze können dann von Anwohnern gemietet werden.

Im Bereich der Zufahrt zum Fahrradunterstand neben der Tiefgarage soll ein Poller verhindern, dass hier Fahrzeuge abgestellt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt bei der Parkplatzanlage des Rathauses jeweils bei den Einfahrten die Zeichen 314 (Parken), Zeichen 1040-32 (mit Parkscheibe max. 4 h) und Zeichen By 13-03 (mit Sonderausweis frei) aufzustellen.

Die neuen Stellplätze entlang der Rathauswiese werden als Privatparkplätze ausgewiesen. Hierzu wird bei der Einfahrt ein Zeichen mit Abschlepppiktogramm und der Aufschrift „Privatparkplatz – widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“ aufgestellt. Diese Stellplätze werden durch die Gemeinde vermietet.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

5.6.

Parkplatzbeschilderung Kirche Finsing, St.-Quirin-Weg und St.-Georg-Weg

Bürgermeister Kressirer informiert darüber, dass am Parkplatz für die Kirche in Finsing überwiegend Anwohner parken, sodass für Besucher der Kirche und des Friedhofes selten Parkplätze zur Verfügung stehen.

Der Verkehrs-, Umwelt- und Energieausschuss schlägt vor, auf dem Kirchenparkplatz und entlang des St.-Quirin-Wegs und St.-Georg-Wegs das Parken mit Parkscheibe maximal 2 Stunden zu erlauben.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, bei der Parkplatzanlage der Kirche Finsing jeweils bei den Einfahrten und entlang der Fahrbahn am St.-Quirin-Weg und St.-Georg-Weg die Zeichen 314 (Parken) bzw. Zeichen 314-10 (Parken Anfang), Zeichen 314-20 (Parken Ende) und bei Bedarf Zeichen 314-30 (Parken Mitte) mit Zusatzzeichen 1040-32 (mit Parkscheibe max. 2 h) aufzustellen.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

6.

Gestattungen nach § 12 GastG

6.1.

FC Finsing e.V.

Der FC Finsing e. V. beantragt für die Einweihung des Tribünengebäudes am Steinfeld 10 in Neufinsing am Sonntag, den 31.07.2022 von 09:00 bis 22:00 Uhr eine Gestattung gemäß §12 GastG (Gaststättengesetz).

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag gemäß §12 GastG des FC Finsing e.V. für die Einweihung des Tribünengebäudes am Sonntag, den 31.07.2022 von 09:00 bis 22:00 Uhr Am Steinfeld 10 in Neufinsing zu.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

6.2.

Burschenverein Neufinsing e.V.

Der Burschenverein Neufinsing e. V. beantragt für die 90er und 2000er Party in der Burschenhütte Am Steinfeld 9 in Neufinsing am Freitag, den 22.07.2022 von 19:00 bis 04:00 Uhr eine Gestattung gemäß §12 GastG (Gaststättengesetz).

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag gemäß §12 GastG des Burschenverein Neufinsing e. V. für die 90er und 2000er Party am Freitag, den 22.07.2022 von 19:00 bis 04:00 Uhr in der Burschenhütte Am Steinfeld 9 in Neufinsing zu.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

6.3.

Burschenverein Neufinsing e.V.

Der Burschenverein Neufinsing e. V. beantragt für ein Bürgerfest mit Maibaumversteigerung in der Burschenhütte Am Steinfeld 9 in Neufinsing am Sonntag, den 24.07.2022 von 11:00 bis 24:00 Uhr eine Gestattung gemäß §12 GastG (Gaststättengesetz).

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag gemäß § 12 GastG vom Burschenverein Neufinsing e.V. für das Bürgerfest mit Maibaumversteigerung an der Burschenhütte, Am Steinfeld 9, 85464 Finsing am Sonntag, den 24.07.2022 von 11:00 Uhr bis 24:00 Uhr zu.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

6.4.

Burschenverein Neufinsing e.V.

Der Burschenverein Neufinsing e. V. beantragt für die Bierkini Party in der Burschenhütte Am Steinfeld 9 in Neufinsing am Freitag, den 29.07.2022 von 19:00 bis 04:00 Uhr eine Gestattung gemäß §12 GastG (Gaststättengesetz).

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag gemäß §12 GastG des Burschenverein Neufinsing e. V. für die Bierkini Party am Freitag, den 29.07.2022 von 19:00 bis 04:00 Uhr in der Burschenhütte Am Steinfeld 9 in Neufinsing zu.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

6.5.

Burschenverein Neufinsing e.V.

Der Burschenverein Neufinsing e. V. beantragt für die Burschenparty in der Burschenhütte Am Steinfeld 9 in Neufinsing am Samstag, den 30.07.2022 von 19:00 bis 04:00 Uhr eine Gestattung gemäß §12 GastG (Gaststättengesetz).

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag gemäß §12 GastG des Burschenverein Neufinsing e. V. für die Burschenparty am Samstag, den 30.07.2022 von 18:00 bis 04:00 Uhr in der Burschenhütte Am Steinfeld 9 in Neufinsing zu.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

6.6.

Burschenverein Neufinsing e.V.

Der Burschenverein Neufinsing e. V. beantragt für ein Frühschoppen in der Burschenhütte Am Steinfeld 9 in Neufinsing am Sonntag, den 31.07.2022 von 09:00 bis 14:00 Uhr eine Gestattung gemäß §12 GastG (Gaststättengesetz).

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag gemäß §12 GastG des Burschenverein Neufinsing e. V. für ein Frühschoppen am Sonntag, den 31.07.2022 von 09:00 bis 14:00 Uhr in der Burschenhütte Am Steinfeld 9 in Neufinsing zu.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

6.7.

BRK KV Erding, Wasserwacht OG Finsing

Das BRK KV Erding, Wasserwacht OG Finsing, beantragt eine Genehmigung gemäß § 12 GastG für die Veranstaltung Sommerfest Sommer-Sound am Badeweiher in Neufinsing für Samstag, den 23.07.2022 von 11:00 Uhr bis 03:00 Uhr.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des BRK KV Erding, Wasserwacht OG Finsing auf Gestattung gemäß§ 12 GastG für das Sommerfest Sommer-Sound am 23.07.2022 von 11:00 Uhr bis 03:00 Uhr zu.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

7.

Anfragen, Wünsche und Informationen

7.1.

Fertigstellung des Mobilfunkmastes in Eicherloh

Bürgermeister Kressirer informiert den Gemeinderat über die Bauarbeiten des Mobilfunkmastes in Eicherloh. Die Fundamente wurden bereits vor einigen Wochen errichtet. Heute wurde mit der Aufstellung des Mastes begonnen. Die Arbeiten sind in einigen Tagen fertiggestellt.

Der Gemeinderat nimmt die Informationen ohne Einwendungen zur Kenntnis.

7.2.

Erweiterung KiTa Zur Sonnwend; Vergabe Möblierung und Gewerbeküche

Bürgermeister Kressirer setzt den Gemeinderat über die Vergaben im Zuge der Erweiterung der KiTa Zur Sonnwend in Kenntnis.

Bei der öffentlichen Ausschreibung zur Möglierung ging ein Angebot ein. Der Bieter war die Firma HABA Pro / Wehrfritz Sales GmbH & Co. KG, 96476 Bad Rodach mit einem Angebotspreis in Höhe von brutto 140.595,99 €.

Bei der öffentlichen Ausschreibung der Gewerbeküche ging ein Angebot ein. Der Bieter war die Firma VAU Vereinigte Herd- und Ofenfabriken GmbH & Co.KG, 81829 München mit einem Angebotspreis in Höhe von brutto 64.937,11 €.

7.3.

Kritik an der Überwachung gemeindlicher Baustellen

GL Fryba teilt mit, dass in der CSU-Versammlung die Überwachung der gemeindlichen Baustellen kritisiert wurde. Dies hat er einem Zeitungsbericht im Erdinger Anzeiger entnommen. GL Fryba stellt klar, dass er bei Baustellen in der Gemeinde Finsing fast täglich Besichtigungen durchführt und Jour-Fix-Termine wahrnimmt. Von einer mangelnden Baustellenkontrolle oder davon, dass viel liegen bleibt, kann deshalb seiner Meinung nach nicht die Rede sein.

7.4.

Wohnmobil am Kiefernweg

GR Hagn bemängelt, dass im Kiefernweg seit einigen Wochen ein Wohnmobil dauerhaft auf einem öffentlichen Stellplatz parkt.

7.5.

Nutzung des Sport- und Jugendheimes

GR Suhre erkundigt sich, ob bereits Planungen bestehen, wie die leerstehenden Räume im Sport- und Jugendheim künftig genutzt werden sollen.

Bürgermeister Kressirer teilt mit, dass die entsprechenden Räume im Sportheim bereits mit der Planungsgruppe Heilmaier besichtigt wurden und nun zusammen dem Brandschutzsachverständigen die künftigen Nutzungsmöglichkeiten besprochen werden.

7.6.

Parkprobleme bei Fußballspielen am Sportgelände

GRin Manu informiert über die hohe Anzahl an parkenden Autos bei einem Fußballspiel am Kastanienweg. Derzeit sind zusätzlich viele Parkplätze mit Baumaterialien belegt. Eigentlich soll der Fußballplatz über „Am Steinfeld“ angefahren werden.

GL Fryba erklärt, dass durch die Baustelle am Kindergarten „Zur Sonnwend“ die Durchfahrt vom Kastanienweg zum Buchenweg geöffnet wurde, damit die LKW´s die Baustelle besser anliefern können. Die Durchfahrtsmöglichkeit wird in den nächsten Wochen wieder geschlossen. Außerdem wird das Baumaterial zeitnah an den Außenanlagen der KiTa benötigt. Damit sollte sich auch der Parkdruck bei Fußballspielen wieder verbessern. Zudem sollte der FC Finsing darauf hinwirken, dass Zuschauer und Spieler die Zufahrt und die Parkplätze in der Straße „Am Steinfeld“ nutzen.

7.7.

Lob für Ausarbeitung zur Schaffung von Blüh- und Brachflächen

GRin Eichinger spricht allen Beteiligten ein Lob für die Ausarbeitung der Blüh- und Brachflächen zur Verbesserung der Ökologie im Gemeindegebiet aus.

7.8.

Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden

GRin Eichinger äußerte den Wunsch nach einer Übersicht aller Dachflächen der kommunalen Gebäude. Eventuell gibt es noch Potenzialflächen für Photovoltaikanlagen.

7.9.

Dank für Zuschuss zur Schießanlage

GR Wimmer teilt mit, dass sich der Schützenverein Hubertus Finsing sehr herzlich für den Zuschuss zum neuen Schießstand bedankt.

Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis.

1. Bürgermeister Max Kressirer beendet die 23. öffentliche Sitzung des Gemeinderates um 20:55 Uhr.

Neufinsing, den 8. Juli 2022
Vorsitzender: 1. Bürgermeister Kressirer
Schriftführer: Helmut Fryba, Sabrina Horneck, Maximilian Rothkopf