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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Finsing
Ausgabe 31/2022
Aus dem Rathaus
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Bekanntmachung der Satzung über Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung, Unterhaltung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Kinderspielplatzsatzung)

Der Gemeinderat der Gemeinde Finsing hat am 25.07.2022 den Erlass der Satzung über Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung, Unterhaltung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Kinderspielplatzsatzung) beschlossen. Die Satzung gilt für Kinderspielplätze im Sinne des Art. 7 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Sie gilt für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Finsing.

Die vom Gemeinderat in der Sitzung am 25.07.2022 beschlossene Satzung über Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung, Unterhaltung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Kinderspielplatzsatzung) tritt am 12.08.2022 in Kraft.

Die Kinderspielplatzsatzung kann ab sofort im Rathaus in Neufinsing, Rathausplatz 1, während den allgemeinen Dienststunden, und zwar Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, oder auf der Homepage der Gemeinde Finsing unter www.finsing.de eingesehen werden. Für Auskünfte zur Kinderspielplatzsatzung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bauverwaltung (Tel. 08121 9905-31) gerne zur Verfügung.

Neufinsing, 05.08.2022
Gemeinde Finsing
Max Kressirer
1. Bürgermeister