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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Finsing
Ausgabe 36/2022
Aus dem Rathaus
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Niederschrift über die 24. öffentliche Sitzung des Gemeinderates

am 25. Juli 2022 von 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses in Neufinsing

Der 1. Bürgermeister Max Kressirer eröffnet um 19:30 Uhr die 24. öffentliche Sitzung des Gemeinderates und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Die 17 Mitglieder wurden zur heutigen Sitzung ordnungsgemäß am 20.07.2022 geladen.

Gegen die Ladung und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Teilnehmerverzeichnis

1. Bürgermeister

Kressirer, Max

3. Bürgermeister

Wimmer, Andreas

Mitglieder des Gemeinderates

Eichinger, Gertrud

Faschinger, Bernhard

Hagn, Martin

Haßelbeck, Regina

Junker, Peter

Keimeleder, Franz

Kollmannsberger, Martina

Lachmann, Jürgen

Lex, Ludwig

Manu, Julia

Paulus, Anna

Schönhofen, Robert

Suhre, Michael, Dr.

Schriftführer

Fryba, Helmut

Schriftführerin

Horneck, Sabrina

Verwaltung

Kitel, Patryk

abwesend ab TOP 6

Rothkopf, Maximilian

Nicht stimmberechtigte Teilnehmer

Zu TOP 2:

Architekt Herr Heilmaier, Planungsgruppe Heilmaier

Landschaftsplaner Herr Kerfers, Lex-Kerfers Landschaftsarchitekten

Abwesende und entschuldigte Personen:

2. Bürgermeister

Heilmair, Dieter

Mitglieder des Gemeinderates

Struck, Andrea

Tagesordnung

TOP

Thema

1.

Genehmigung der Niederschrift vom 20.06.2022

2.

Bauantrag der Gemeinde Finsing; Grund- und Mittelschule Finsing, Erweiterung Westtrakt; Genehmigungsplanung einschließlich Freiflächengestaltungsplan.

3.

Schmutzwasserentsorgung durch das gKu VE München Ost; Finanzierung neuer Erschließungsgebiete

4.

Halbjahresbericht 2022

5.

Erlass einer Spielplatzsatzung

6.

ÖPNV, Abstimmung Fahrplanwünsche Linie 262; Fahrtausweitung

7.

Verkehrsregelungen im ruhenden Verkehr; Vorschläge des Verkehrs-, Umwelt- und Energieausschusses

7.1.

Parkplatzbeschilderung Bürger- und Feuerwehrhaus Finsing

7.2.

Parkplatzbeschilderung Bürger- und Feuerwehrhaus Eicherloh

7.3.

Erlass einer Haltverbotszone im Gewerbegebiet

8.

Gestattungen nach § 12 GastG

8.1.

BDS-Gewerbeverband Finsing-Neuching

8.2.

Prosecco-Stand beim Gewerbefest des BDS-Gewerbeverband Finsing-Neuching

9.

Anfragen, Wünsche und Informationen

9.1.

Projektmarathon der Jugendfeuerwehr Finsing

9.2.

Tischvorlagen

9.3.

Dauerparker an der LKW-Umfahrung

9.4.

Themen für die nächste Verkehrsschau

9.5.

Barrierefreier Zugang ins Wasser am Badeweiher Finsing

1.

Genehmigung der Niederschrift vom 20.06.2022

Der Gemeinderat genehmigt das oben genannte Protokoll ohne Einwendungen.

2.

Bauantrag der Gemeinde Finsing; Grund- und Mittelschule Finsing, Erweiterung Westtrakt; Genehmigungsplanung einschließlich Freiflächengestaltungsplan.

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Kressirer den Architekten Herrn Heilmaier von der Planungsgruppe Heilmaier und den Landschaftsplaner Herrn Kerfers von Lex-Kerfers Landschaftsarchitekten.

Herr Architekt Heilmaier erläutert die Planunterlagen zur Erweiterung des Westtrakts der Grund- und Mittelschule Finsing. Wie dem Gemeinderat bereits bekannt ist, befinden sich in den Obergeschossen die Lernbereiche. Mit mobilen Trennwänden können Klassenzimmer oder Differenzierungsräume flexibel eingeteilt werden. Zudem befinden sich in den Obergeschossen ein Fachraum für Textiles-Werken und der Natur-und-Technik-Raum. Die Schulküche liegt im unteren Geschoss zusammen mit der neuen Mensa. Die Mensa ist für 250 Essen ausgelegt. Um die Arbeitsabläufe bei der Essensausgabe, Spülküche, etc. gut einteilen zu können, wurde ein Fachplaner für Großküchen hinzugezogen. Die Erkenntnisse sind in die Planung miteingeflossen. Für die Anlieferung ist eine Pflasterfläche vorgesehen, auf der die Fahrzeuge wenden können.

Südlich der Mensa entsteht eine überdachte Außensitzfläche. Mit drei Stufen wird hier das Gelände in einem Teilbereich abgesenkt, damit die darüberliegende Decke nicht zu drückend wirkt und das sogenannte Klassenzimmer im Grünen aufgelockert wird.

Neben dem klassischen Ziegel- bzw. Betonbau wurde auch eine Holzbauweise geprüft. Diese stellte sich allerdings als ungeeignet heraus, weil brandschutzrelevante Vorgaben dann nur unter extremen Mehraufwendungen eingehalten werden könnten. Es ist vorgesehen, beim Innenausbau viel mit Holz zu arbeiten. Wie auch bei vorherigen Baumaßnahmen an der Schule sollen Verbundwerkstoffe vermieden werden. Diese sind bei späteren Umbaumaßnahmen häufig nicht wiederverwendbar und müssen teuer entsorgt werden.

Herr Kerfers geht in seiner Präsentation auf die Gestaltung der Außenanlagen ein. Durch den Erweiterungsanbau gehen 953 m² der Außenanlagen verloren. Da der Allwetterplatz verlegt wird kommen hier 251 m² zu den Außenanlagen hinzu. Von den 38 Bäumen müssen 14 gefällt werden, um Platz für die Schulhauserweiterung zu schaffen. Bei dem mit Sträuchern bewachsenen Pflanzstreifen entlang des südlichen Zaunes werden 381 m² gerodet.

Die Anlieferung der Mensa erfolgt über den bestehenden Feldweg vom Friedhof am Steinfeld. Der Weg soll für die Erschließung asphaltiert werden. Der Wendeplatz für die Lieferfahrzeuge soll mit Rasengittersteinen befestigt werden.

Im Bereich des Klassenzimmers im Grünen ist vorgesehen, das Gelände mit drei Stufen abzusenken und im angrenzenden Randbereich Betonblöcke als Sitzgelegenheit einzubauen

Am Erweiterungsanbau führt ein Fußweg entlang zum oberen östlich gelegenen Pausenhof. Hier sind mehrere Treppenstufen vorgesehen und an der Ostseite des Gebäudes eine weitere Betonstufe, um das Gelände zu heben.

Im Pausenhof zwischen Westtrakt und Turnhalle ist vorgesehen, eine der Grüninseln zu erweitern, damit die Entwässerung der Fläche optimiert werden kann.

Die Kosten schätzt Herr Kerfers auf 528.360 € für die Gestaltung des Umfelds der Schule, 229.670 € für den neuen Allwetterplatz und 124.950 € für die Erschließung.

Sofern die Geländesenkung beim Klassenzimmer im Grünen aus der Planung genommen wird, können hier Kosten in Höhe von ca. 88.000 € gespart werden.

Im Gemeinderat entsteht eine Diskussion, unter anderem über die Möglichkeit eines Gründaches und einer Photovoltaikanlage. Die endgültige Entscheidung hierfür wird zu einem späteren Zeitpunkt getroffen. Das Dachtragwerk ist für diese Lasten ausgelegt. Weitere Fragen der Gemeinderatsmitglieder werden von den beiden Referenten beantwortet.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Sitzstufen beim Klassenzimmer im Grünen so auszuführen, wie sie im Freiflächengestaltungsplan eingezeichnet sind. Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass dies Kosten in Höhe von ca. 88.000 € verursacht.

Anwesend 15 : Ja 11 : Nein 4

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Genehmigungsplanung einschließlich Freiflächengestaltungsplan zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Bürgermeister Kressirer wird beauftragt, den Bauantrag beim Landratsamt Erding einzureichen.

Anwesend 15 : Ja 15 : Nein 0

3.

Schmutzwasserentsorgung durch das gKu VE München Ost; Finanzierung neuer Erschließungsgebiete

Bürgermeister Kressirer informiert, dass aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der 13 Trägergemeinden des gKu VE München Ost (VE|MO) ein Ungleichgewicht bei der Verteilung von Gewinn und Last hinsichtlich der Grundstücksentwicklungskosten bei den Grundstückseigentümern entsteht. Im Abgabensystem tragen alle die Last und nur die Eigentümer der entwickelten Grundstücke haben den „Gewinn“ aus gesteigertem Nutzungsvorteil. Deshalb hat sich die VE|MO aktuell mit der Prüfung eines alternativen Refinanzierungsmodells befasst.

Im Einrichtungsgebiet von VE|MO kommt es seit einigen Jahren zu einer rasanten und exponentiellen baulichen Entwicklung. Dabei sind jedoch nicht alle 13 Trägergemeinden gleichermaßen aktiv. VE|MO ist betroffen, weil dies mit vielen Neubaugebieten und somit der Herstellung / Erweiterung der Infrastruktur für die Wasserver- und Schmutzwasserentsorgung einhergeht.

Als öffentlich-rechtlich organisiertes Unternehmen ist VE|MO verpflichtet, nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und auf Grundlage des KAG i. V. m den Satzungen diese Aufgaben zu erfüllen. VE|MO stehen zur Refinanzierung der Erschließungsleistungen grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung: einerseits aufgrund des KAG / Abgaben (Beitragsbescheide) andererseits durch (öffentlich-rechtliche) Verträge nach BauGB / Satzung (Städtebauliche Verträge/Sondervereinbarungen). Da VE|MO dem Kostendeckungsprinzip unterliegt, darf letztlich bei keinem der beiden Modelle eine Finanzlücke entstehen. Es sind nur die Auswirkungen auf die Solidargemeinschaft der Abgabenschuldner (Gebühren und Beiträge), bei denen sich die beiden Modelle unterscheiden.

a) Refinanzierung durch den Abgabenschuldner

Die Beiträge und Gebühren werden zeitversetzt dem zu deckenden Aufwand angepasst. Die Refinanzierung des Erschließungsaufwands von VE|MO erfolgt in diesem Fall sozusagen nachgelagert, nämlich wenn die Beiträge und Gebühren den Aufwand nicht decken, wird im Rahmen der nächsten Kalkulation der Maßstab der Beiträge und Gebühren entsprechend angehoben.

Konsequenz ist dabei natürlich: Dies führt aufgrund der stark steigenden Baukosten für die rege Entwicklung von Baugebieten zu einer entsprechenden Anhebung der Abgaben für alle Anschlussnehmer. Nicht derjenige, der die Maßnahme auslöst, zahlt. Der Vorhabenträger erhält das erschlossene Bauland praktisch ohne die Kosten der Entwicklung, da diese Kosten die Gesamtheit der Abgabenschuldner, ggf. nachgelagert, mitträgt.

b) Refinanzierung durch Verträge

Die tatsächlichen Kosten trägt der „Veranlasser“, also derjenige, der baut und von der Baulandentwicklung profitiert. Die Refinanzierung erfolgt zeitnah.

Um vertragliche Lösungen zu erarbeiten, ist eine Rahmenabstimmung mit allen Trägergemeinden notwendig. So können auch die Informationsrechte und die detaillierte Vorgehensweise für den Regelfall festgelegt werden.

Es ist für die Aufgabenerfüllung von VE|MO grundsätzlich nicht entscheidend, welche Refinanzierungsmethode angewandt wird. Aufgrund der Notwendigkeit der Kostendeckung im KAG-System erhält VE|MO immer den Aufwand erstattet, nur ggf. verzögert über die Erhöhung von Gebühren und Beiträgen. Somit entstehen keine finanziellen Nachteile bei VE|MO, auch wenn es bei der KAG-Abrechnung bleibt. Allerdings ist dann die eintretende „Verteilungsgerechtigkeit“ zu Gunsten weniger Projektentwickler / Vorhabensträger und zu Lasten des allgemeinen Abgabenschuldners (in allen 13 Trägergemeinden) verzerrt.

Bürgermeister Kressirer und GL Fryba erläutern, dass eine Refinanzierung durch Verträge grundsätzlich die gerechtere Finanzierungsvariante ist, da derjenige die Last bezahlt, der auch den Vorteil der Erschließung erhält und von der Baulandentwicklung profitiert.

Für die erforderliche Rahmenabstimmung mit allen Trägergemeinden wurde von der VE|MO ein Entwurf einer städtebaulichen Vereinbarung ausgearbeitet. Aus Sicht der Verwaltung besteht für die konkrete Umsetzung, der sich aus dem Entwurf der städtebaulichen Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen, noch Abstimmungsbedarf. Im Rahmen eines ersten Besprechungstermins wurde dies mit einem Vertreter der VE|MO besprochen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der künftigen Refinanzierung der Erschließungsleistungen des gKu VE München Ost durch Verträge nach BauGB / Satzung (Städtebauliche Verträge / Sondervereinbarungen) grundsätzlich zu und beauftragt die Gemeindeverwaltung, die konkrete Umsetzung, der sich aus dem Entwurf der städtebaulichen Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen, zu prüfen und abzustimmen.

Der 1. Bürgermeister Kressirer als Vertreter der Gemeinde im Verwaltungsrat wird beauftragt, den Entwurf der städtebaulichen Vereinbarung vom 20.04.2022 zwischen den Gemeinden und VE|MO abzustimmen. Die abgestimmte Fassung der städtebaulichen Vereinbarung ist dem Gemeinderat nochmals zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.

Anwesend 15 : Ja 15 : Nein 0

4.

Halbjahresbericht 2022

GL Fryba verliest den Halbjahresbericht. Im Verwaltungshaushalt stehen den Ist-Einnahmen in Höhe von 4.790.044,12 € die Ist-Ausgaben in Höhe von 4.831.405.24 € entgegen (Haushaltsansatz Einnahmen und Ausgaben 10.613.000,00 €). Im Vermögenshaushalt liegen die Ist-Einnahmen bei 2.121.364,77 € und die Ist-Ausgaben bei 1.633.523,27 € (Haushaltsansatz Einnahmen und Ausgaben 10.400.500,00 €).

Die Rücklagen auf den Festgeldkonten belaufen sich auf 3.069.577,35 €. Auf den Girokonten befinden sich derzeit 954.780,10 €. Die Schulden liegen bei 5.519.736,00 €.

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Haushaltslage 2022 ohne Einwendungen zur Kenntnis.

5.

Erlass einer Spielplatzsatzung

Bürgermeister Kressirer teilt mit, dass sich der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 21.03.2022 mit dem Erlass einer Kinderspielplatzsatzung befasst hat.

Der in der Sitzung vom 21.03.2022 beschlossene Entwurf der Kinderspielplatzsatzung wurde im Nachgang der Rechtsanwaltskanzlei Döring & Spieß zur Prüfung vorgelegt. Die sich aus der Rechtsprüfung ergebenden Änderungen werden dem Gemeinderat durch BL Kitel vorgestellt.

Bei den wesentlichen Änderungen handelt es sich zum einen um den Geltungsbereich (§ 1) und die Möglichkeit einer nachträglichen Ablöse (§§ 6 u. 7) für bestehende private Kinderspielplätze. § 1 Abs. 1 Satz 2 der Kinderspielplatzsatzung ist dahingehend zu ändern, dass die Satzung nur bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen anzuwenden ist. Die Anwendbarkeit der Satzung für Änderungen oder Nutzungsänderungen zu Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen geht aus der Rechtsgrundlage des Art. 7 Abs. 3 BayBO nicht hervor.

§ 6 Abs. 2 Satz 2 und § 7 Abs. 4 der Kinderspielplatzsatzung sind zu streichen. Auch für die Möglichkeit einer nachträglichen Ablöse für bestehende Kinderspielplätze ergibt sich aus Art. 7 Abs. 3 BayBO keine Rechtsgrundlage. Die Spielplatzpflicht entsteht zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes mit mehr als drei Wohnungen. In diesem Zeitpunkt ist zu entscheiden, wie die Pflicht erfüllt werden soll – durch Bau des Spielplatzes auf eigenem Grundstück oder in dessen Nähe oder durch Ablösung.

Der geänderte Entwurf der Kinderspielplatzsatzung erhält die Fassung 25.07.2022.

Beschluss:

Der Gemeinderat erlässt die Satzung der Gemeinde Finsing über Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung, Unterhaltung und Ablöse von Kinderspielplätzen (Kinderspielplatzsatzung) in der Fassung vom 25.07.2022. Die Satzung wird der Niederschrift als Anlage beigelegt und wird Bestandteil der Niederschrift.

Anwesend 14 : Ja 14 : Nein 0

GRin Manu war während der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht im Sitzungssaal anwesend.

6.

ÖPNV, Abstimmung Fahrplanwünsche Linie 262; Fahrtausweitung

Bürgermeister Kressirer teilt mit, dass aufgrund von Fahrplanwünschen die Buslinie 262 (Messegelände-Ost bis Gewerbegebiet Neufinsing) auf einen 60 Minuten Fahrtakt zwischen ca. 6.00 Uhr und 22.00 Uhr von Montag bis Samstag (Version 1) oder von Montag bis Freitag (Version 2) verdichtet werden soll. Die bisherigen Fahrzeiten gehen von ca. 6.00 Uhr bis 9.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Die Kosten liegen bei der Version 1 in Höhe von ca. 40.000 € bis 55.000 € und bei der Version 2 in Höhe von ca. 25.000 € bis 40.000 €.

In beiden Fällen bezahlt der Landkreis Erding etwa 70 %. Die übrigen 30 % sind von den betroffenen Gemeinden zu bezahlen. Da im Landkreis Erding nur die Gemeinde Finsing und das Gewerbegebiet Lüßwiesen der Gemeinde Neuching von der Linie profitiert, liegt der Kostenanteil für die Gemeinden bei ca. 12.000 € bis 16.500 € bei Version 1 und 7.500 € bis 12.000 € bei Version 2. Die Kosten beziehen sich nicht auf die gesamte Linie, sondern rein auf die Ausweitung und können sich aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage noch stark verändern. Der kommunale Anteil der bestehenden Linie beträgt ca. 20.000,00 €/Jahr. Hiervon übernimmt die Gemeinde Finsing 75 % und die Gemeinde Neuching 25 %.

Eine Umsetzung der Taktverdichtung ist für Mitte 2023 geplant.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den Fahrplan der Buslinie 262 auf einen 60 Minuten Takt von Montag bis Freitag (Version 2) zu verdichten. Der anfallende kommunale Kostenanteil wird übernommen. Die Gemeinde Neuching wird gebeten, für die Taktverdichtung einen Anteil von 25 % des gemeindlichen Anteils zu übernehmen.

Anwesend 15 : Ja 15 : Nein 0

7.

Verkehrsregelungen im ruhenden Verkehr; Vorschläge des Verkehrs-, Umwelt- und Energieausschusses

7.1.

Parkplatzbeschilderung Bürger- und Feuerwehrhaus Finsing

Auf Wunsch des Gemeinderates wird die Parkplatzbeschilderung des Bürger- und Feuerwehrhauses in Finsing auf eine der nächsten Sitzungen verschoben, da noch rechtliche Hintergründe geklärt werden müssen.

7.2.

Parkplatzbeschilderung Bürger- und Feuerwehrhaus Eicherloh

Auf Wunsch des Gemeinderates wird die Parkplatzbeschilderung des Bürger- und Feuerwehrhauses in Eicherloh auf eine der nächsten Sitzungen verschoben, da noch rechtliche Hintergründe geklärt werden müssen.

7.3.

Erlass einer Haltverbotszone im Gewerbegebiet

Bürgermeister Kressirer teilt mit, dass der Verkehrs-, Umwelt- und Energieausschuss ein Konzept entwickelt hat, um die Parksituation im Gewerbegebiet zu ordnen. Ein großes Problem hierbei sind parkende LKW und deren Anhänger. Für sie gibt es zum aktuellen Zeitpunkt keine befriedigende Lösung.

Durch Verkehrszählungen wurde festgestellt, dass durchschnittlich 25 Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Darunter sind auch einige LKW von 7,5 t bis 40 t und Anhänger. Zur Spitzenzeit wurden 48 Fahrzeuge gezählt. Entlang der Feldlerchenstraße gibt es 16 baulich hergestellte PKW-Parkplätze.

Bei einer Umfrage unter den Gewerbetreibenden haben 4-5 Firmen erklärt, dass sie Stellplätze kostenpflichtig von der Gemeinde mieten würden. Darunter ist auch auch ein Transportunternehmen, welches LKW-Stellplätze mieten würde. Die bereits vorhanden PKW-Stellplätze in der Feldlerchenstraße könnten als Privatparkplätze beschildert und den jeweiligen Firmen zugewiesen werden.

Um die Verkehrssituation im Gewerbegebiet zu ordnen, soll eine Haltverbotszone im gesamten Gewerbegebiet erlassen werden. Durch Markierungen auf den Fahrbahnen werden PKW- und LKW-Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum geschaffen. Anhand von Lageplänen werden dem Gemeinderat die zu markierenden Flächen dargestellt.

Im Gemeinderat entsteht eine Diskussion. Der vorgesehene LKW-Stellplatz vor Am Isarkanal 7 soll ersatzlos gestrichen werden. Grund hierfür ist die verbleibende Fahrbahnbreite welche für den landwirtschaftlichen Verkehr bzw. größere Fahrzeuge nicht mehr ausreichen würde.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den vorgesehenen LKW-Stellplatz vor der Haus-Nr. 7 auf der Straße „Am Isarkanal“ nicht wie geplant zu schaffen, sondern ersatzlos zu streichen.

Anwesend 15 : Ja 11 : Nein 4

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, eine Haltverbotszone im Gewerbegebiet gemäß dem Vorschlag der Verwaltung zu erlassen. Das Parken in gekennzeichneten Flächen wird erlaubt. Zu diesem Zweck sind gemäß den vorgestellten Plänen zusätzliche Stellplätze auf der Fahrbahn zu markieren und an allen Zufahrten zu dem Baugebiet die Zeichen 290.1-40 (Halteverbotszone) mit dem Zusatzzeichen 1053-30 (Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt) aufzustellen. An den Stellplätzen für LKW sind die Zeichen 314 (Parken) mit den Zusatzzeichen 1010-51 (Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen PKW und Kraftomnibusse), Zeichen 1042-33 (Zeitliche Beschränkung, Mo-Fr. 7-19 Uhr) und Zeichen 1040-32 (mit Parkscheibe 2 Stunden) aufzustellen.

Anwesend 15 : Ja 14 : Nein 1

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die bereits vorhandenen Parkflächen entlang der Feldlerchenstraße als Privatparkplatz zu beschildern und zu vermieten.

Anwesend 15 : Ja 15 : Nein 0

8.

Gestattungen nach § 12 GastG

8.1.

BDS-Gewerbeverband Finsing-Neuching

Der BDS-Gewerbeverband Finsing-Neuching (Frau Gertrud Eichinger) beantragt für das Gewerbefest Finsing-Neuching im Gesamten Gewerbegebiet Finsing (Oskar-von-Miller-Ring, Am Isarkanal, 85464 Finsing) am Sonntag, den 11.09.2022 von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr eine Gestattung gemäß § 12 GastG (Gaststättengesetz). Es wurde kein Ausweichtermin bei schlechter Witterung beantragt.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag gemäß § 12 GastG vom BDS-Gewerbeverband Finsing-Neuching für das Gewerbefest Finsing-Neuching am Sonntag, den 11.09.2022 von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr im gesamten Gewerbegebiet Finsing (Oskar-von-Miller-Ring, Am Isarkanal, 85464 Finsing) zu.

Anwesend 15 : Ja 15 : Nein 0

8.2.

Prosecco-Stand beim Gewerbefest des BDS-Gewerbeverband Finsing-Neuching

Ein privater Betreiber beantragt für die Aufstellung Ihres Prosseco Stand am Gewerbefest des BDS-Gewerbeverband Finsing-Neuching im Gewerbegebiet am Sonntag, den 11.09.2022 von 10:00 bis 17:00 Uhr eine Gestattung gemäß §12 GastG (Gaststättengesetz).

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag gemäß §12 GastG des privaten Betreibers für das Aufstellen Ihres Prosecco Stand am Sonntag, den 11.09.2022 von 10:00 bis 17:00 Uhr im Gewerbegebiet Finsing zu.

Anwesend 15 : Ja 15 : Nein 0

9.

Anfragen, Wünsche und Informationen

9.1.

Projektmarathon der Jugendfeuerwehr Finsing

Bürgermeister Kressirer teilt mit, dass an den Kinderspielplätzen im Lärchenweg und in der Schloßstraße Bücherschränke in Form von Feuerwehrautos aufgestellt wurden. Die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Finsing hat die Bücherschränke innerhalb von 48 Stunden im Rahmen eines Projektmarathons der Kreisjugendfeuerwehr Erding erstellt. Unterstützt wurden sie von Martin Kneißl (1. Kommandant), Markus Reinhard (1. Jugendwart) und Bernhard Huber (2. Kommandant und 2. Jugendwart).

Bürgermeister Kressirer bedankt sich bei der Jugendfeuerwehr Finsing für die gelungene, handwerklich hervorragende Arbeit.

Für die Bücherschränke sucht die Jugendreferentin Andrea Struck nun Bücherparten.

9.2.

Tischvorlagen

Die Gemeinderatsmitglieder erhalten den evangelischen Gemeindebrief des Pfarramts Markt Schwaben, die kommunal.info des Bayernwerks und den Infobrief zum Flächensparen der Regierung von Oberbayern als Tischvorlagen.

9.3.

Dauerparker an der LKW-Umfahrung

GR Wimmer teilt mit, dass an der LKW-Umfahrung entlang des Mittleren-Isar-Kanals zwischen Seestraße und Kirchenweg häufig LKWs parken, sodass die Durchfahrt für breite landwirtschaftliche Fahrzeuge teilweise nicht mehr möglich ist.

9.4.

Themen für die nächste Verkehrsschau

GRin Eichinger teilt mit, dass ein Workshop Radwegenetz im LRA Erding stattgefunden hat dass ihr dabei einige Stellen aufgefallen sind, die in der nächsten Verkehrsschau behandelt werden sollten.

- An der Ortseinfahrt Finsing von Markt Schwaben kommend hört der Radweg auf. Radfahrer müssen vom Geh- und Radweg abfahren und innerhalb der Ortschaft auf der Fahrbahn weiterfahren. GRin Eichinger bittet um eine Prüfung, ob es sinnvoll ist am Übergang eine Markierung auf der Fahrbahn anzubringen.

- Überprüfung, ob die Sicht im Bereich der Einmündung der Kirchenstraße auf die ED 11 verbessert werden kann.

- Eine Reduzierung der Geschwindigkeit an der Schule Finsing auf Tempo 30 soll ebenfalls nochmals geprüft werden.

- Das Ende des Radweges von Fahrtrichtung Finsing nach Neufinsing im Bereich Höhe Föhrenweg stellt eine besondere Gefahr dar, da in diesem Bereich die ED 11 gequert werden muss.

9.5.

Barrierefreier Zugang ins Wasser am Badeweiher Finsing

GR Faschinger teilt mit, dass die Wasserwacht Finsing angefragt hat, ob am Badeweiher Finsing die Möglichkeit besteht, einen barrierefreien Zugang zum Wasser einzurichten. Als möglicher Standort kommt nach Auffassung der Wasserwacht der Bereich in der Nähe des Steges in Frage.

Bürgermeister Kressirer gibt zu bedenken, dass am Badeweiher erst kürzlich unter hohem Aufwand das Sicherheitskonzept umgesetzt wurde. Veränderungen ziehen sicherlich weitere Beschilderungen nach sich.

1. Bürgermeister Max Kressirer beendet die 24. öffentliche Sitzung des Gemeinderates um 21:30 Uhr.

Neufinsing, den 2. September 2022
Vorsitzender:
1. Bürgermeister Kressirer
Schriftführer:
Helmut Fryba
Sabrina Horneck