Neufinsinger Str. 35
85464 Finsing
Tel.: 08121/25005-0
Email: sekretariat@schule-finsing.de
Homepage: www.schule-finsing.de
Mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 werden alle Kinder schulpflichtig,
Alle Kinder, auf die die oben genannten Grundlagen zutreffen, durchlaufen das Einschulungs- und Anmeldeverfahren an unserer Schule (auch alle Kinder aus dem Einschulungskorridor).
Erziehungsberechtigte von Kindern, die zwischen dem 1. Juli und 30. September sechs Jahre alt werden, haben die Möglichkeit, die Einschulung ihres Kindes auf das folgende Schuljahr zu verschieben. In diesem Fall müssen Sie dies bis spätestens 10. April 2023 der Schule schriftlich mitteilen (Formular auf der Homepage).
Bei Kindern, die zwischen dem 01. Oktober und dem 31. Dezember 2023 sechs Jahre alt werden, können die Erziehungsberechtigten eine Schulaufnahme beantragen. Über den Antrag entscheidet die zuständige Grundschule.
Erziehungsberechtigte, welche die ihnen obliegende Anmeldung eines schulpflichtigen Kindes ohne berechtigten Grund vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen, können nach Art. 119 Abs. 1 Nr. 1 BayEUG mit Geldbuße belegt werden.
Alle Informationen zum Einschulungs- und Anmeldeverfahren finden Sie zusätzlich auf unserer Homepage (www.schule-finsing.de) unter dem Reiter Einschulung. Sobald das Screening abgeschlossen ist, werden wir Ihnen dort im Bereich Download wichtige Formulare und Unterlagen bereitstellen, die für die Anmeldung notwendig sind.
Die Anmeldung erfolgt postalisch.
Die Anmeldeunterlagen müssen bis spätestens Freitag, 10. März 2023 an der Schule eingehen.