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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Finsing
Ausgabe 41/2022
Aus dem Rathaus
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Niederschrift über die 25. öffentliche Sitzung des Gemeinderates

vom 19. September 2022

1.

Genehmigung der Niederschrift vom 25.07.2022

Der Gemeinderat genehmigt das oben genannte Protokoll ohne Einwendungen.

2.

Erlass einer Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Gemeinde Finsing (Plakatierungsverordnung)

Bürgermeister Kressirer teilt mit, dass es beim Vollzug der Plakatierungsverordnung immer wieder zu Problemen kommt und seitens der Bürger/Vereine oftmals das Verständnis fehlt. Für die Verwaltung und für den Bauhof ist der Vollzug zudem ein erheblicher Aufwand, der in der Vergangenheit wegen ungenauer Regelungen immer wieder zu Schwierigkeiten geführt hat. Er hat den Gemeinderat um ein Stimmungsbild gebeten, ob trotz alledem an der Plakatierungsverordnung festhalten werden soll oder ob man sie nicht besser abschafft.

Die Gemeinderatsmitglieder haben sich einstimmig für den Neuerlass der Plakatierungsverordnung ausgesprochen.

GL Fryba verliest den von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf.

Bei §1 Absatz 1 wird die maximal zulässige Plakatgröße von DIN A2 auf DIN A1 geändert. Ansonsten werden keine weiteren Änderungswünsche zum Verordnungsentwurf vorgebracht.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf der Plakatierungsverordnung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf von der Rechtsaufsicht prüfen zu lassen. Anschließend ist die Verordnung dem Gemeinderat zum Erlass vorzulegen.

Anwesend 15 : Ja 15 : Nein 0

3.

Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Ergänzendes Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 02.08.2022

In der Sitzung am 21. März 2022 hat der Gemeinderat eine umfangreiche Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsprogramms vom 14.12.2021 abgegeben. Bürgermeister Kressirer informiert, dass die Gemeinde Finsing wieder in den Verdichtungsraum München aufgenommen wurde.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie führt derzeit ein Ergänzendes Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 02.08.2022 durch. Zu den neuerlichen Änderungen am LEP-Entwurf können im Rahmen dieser ergänzenden Beteiligung Stellungnahmen abgegeben werden.

Es handelt sich um folgende Änderungspunkte:

-

Ergänzung eines neuen Grundsatzes zur Sicherstellung eines ausreichenden Wohnangebots für einkommensschwächere, weniger begüterte Bevölkerungsgruppen

-

Änderung der Gebietskulisse der Gebietskategorien durch Einführen einer sogenannten Beharrensregelung

-

Verstärkung der Festlegung für die Regionalen Planungsverbände zur verpflichtenden Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft.

-

Verstärkung der Festlegung zum Umbau der Energieinfrastruktur; Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorgaben zum Windenergieausbau; Aufnahme eines neuen Grundsatzes zum verstärkten Ausbau der Photovoltaik auf überbauten Flächen; Streichung des Grundsatzes, wonach landschaftsprägende Geländerücken und schutzwürdige Täler u.a. von Freileitungen und Windenergieanlagen freigehalten werden sollen

-

Ergänzung der bestehenden Grundsätze und Aufnahme eines neuen Grundsatzes zum Hochwasserschutz sowie Niedrigwassermanagement.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde keine Stellungnahme zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm abgibt. Es soll ein Schreiben mit positivem Inhalt versendet werden:

„Wir begrüßen die Änderung der Strukturkarte und Darstellung der Gemeinde Finsing als Verdichtungsraum. Unserer Stellungnahme zu 4.1.3 – „Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und der Verkehrserschließung“ wurde dadurch Rechnung getragen. Es ist erfreulich, dass die bestehenden Verkehrsverhältnisse in der Gemeinde Finsing, dem ersten Grundsatz nach, insbesondere durch die Stärkung des ÖPNV verbessert werden sollen.“

Anwesend 15 : Ja 15 : Nein 0

4.

Diskussion und Entscheidung über Energieeinsparmöglichkeiten in öffentlichen Gebäuden der Gemeinde Finsing

Mit diesem Tagesordnungspunkt hat sich der Verkehrs-, Umwelt- und Energieausschuss bereits befasst. Bürgermeister Kressirer berichtet, dass die Verträge für die Stromlieferungen aller gemeindlicher Gebäude und der Straßenbeleuchtung zum 31.12.2022 auslaufen. Wie bereits seit mehreren Jahren, hat sich die Gemeinde auch für die Lieferjahre 2023 bis 2025 mit weiteren 523 Gemeinden bei der Stromausschreibung über Kubus beteiligt.

Der reine Stromeinkaufspreis netto (Arbeitspreis) für Allgemeinstrom ist im Jahr 2022 bei 5,17 Cent/kWh gelegen. Einschließlich aller Abgaben und Steuern sowie der Netznutzung hat dies einen Bruttostrompreis in Höhe von 24 Cent/kWh ergeben.

Die Ausschreibung des Arbeitspreises hat für das Jahr 2023 einen Betrag von 65,86 Cent/kWh, für das Jahr 2024 einen Betrag von 42,84 Cent/kWh und für das Jahr 2025 einen Betrag von 30,77 Cent/kWh ergeben. Der reine Einkaufspreis für den Strom steigt im Jahr 2023 in etwa um Faktor 13. Trotz Wegfall der EEG-Umlage wird der Brutto-Strompreis einschließlich aller Abgaben und Steuern sowie der Netznutzung bei 88 Cent/kWh liegen, dies entspricht dem Faktor 3,66.

Da für den Heizstrom kein Angebot abgegeben wurde, wurde ein Schätzpreis festgelegt, der sieben Prozent unter dem der Straßenbeleuchtung liegt. Dies war auch in den vergangenen Jahren immer so der Fall. Die Firma Kubus wird den Heizstrom erneut ausschreiben. Sollte es keine neuen Angebote geben, fällt die Gemeinde in die Ersatzversorgung des Netzbetreibers und ist gezwungen, den dann dafür vorgegebenen Preis zu zahlen.

Anhand einer Tabelle wird dem Gemeinderat die Preissteigerung für die kommenden Jahre vorgestellt. Bei einem jährlichen Verbrauch von 384.237 kWh Lichtstrom lagen die Kosten 2022 bei 92.802,07 €. Bei gleichbleibendem Verbrauch liegt der Preis für Lichtstrom im Jahr 2023 € bei 339.563,30 €. Bei einem jährlichen Verbrauch von 265.474 kWh Heizstrom lagen die Kosten 2022 bei 49.534,40 €. Bei gleichbleibendem Verbrauch beträgt der Preis für Heizstrom 187.248,63 € im Jahr 2023. Bei einem jährlichen Verbrauch von 118.602 kWh für die Straßenbeleuchtung lagen die Kosten 2022 bei 24.904,05 €. Bei gleichbleibendem Verbrauch beträgt der Preis für die Straßenbeleuchtung 92.970,80 € im Jahr 2023.

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung wurden im Vorfeld bereits Energiesparmaßnahmen umgesetzt, wie die Reduzierung der Raumtemperatur im Rathaus auf 19 Grad, das Abschalten der Brunnen am Rathaus sowie der Gebäudestrahler am Rathaus. Außerdem wurde das Warmwasser in den Toiletten der Gemeindegebäude abgestellt. Weitere Maßnahmen sollten ab 01.10.2022 folgen. Da der Liefervertrag für Gas bis Ende 2024 läuft, kann für die Heizung im Pflegeheim die Gastherme verstärkt genutzt werden. Nun sollen noch weitere Maßnahmen geprüft werden, um die Kosten für den Strom in den kommenden Jahren zu senken.

Der Verkehrs-, Umwelt- und Energieausschuss schlägt nun vor, ein Schreiben an die Vereine zu richten, in dem man sie auf die Problematik aufmerksam macht und auf mögliches Einsparpotenzial hinweist. Jedoch sollte man dazu den Vereinen den Verbrauch für die Jahre 2019 und 2020 mit an die Hand geben, um den Vergleich zu ermöglichen, wie sich die Pandemie auf den Verbrauch ausgewirkt hat. Außerdem wird die Abschaltung der Straßenbeleuchtung ab einer bestimmten Uhrzeit rechtlich geprüft. Weitere Vorschläge wären, möglichst schnell Photovoltaik-Anlagen an den Gemeindegebäuden zu installieren und auch die Schule auf ein mögliches Einsparpotenzial hinzuweisen.

Der Gemeinderat nimmt diese Information zur Kenntnis.

Beschluss:

Bürgermeister Kressirer und die Verwaltung werden beauftragt, weitere Maßnahmen zu erarbeiten, um den Energieverbrauch in den Gebäuden der Gemeinde Finsing signifikant zu senken. Hierbei sollen insbesondere die Nutzer angeschrieben und zur Einsparung eines möglichst hohen Anteils an Strom und Gas gebeten werden.

Anwesend 15 : Ja 15 : Nein 0

5.

Antrag auf Errichtung eines „Hunde-Spielplatzes“ im Rückhaltebecken, Graben Fl.Nr. 60

Mit Schreiben vom 01.09.2022 hat GR Junker einen Antrag auf Errichtung eines Hundespielplatzes im Rückhaltebecken am Umspannwerk gestellt. Folgende Begründung wird aufgeführt:

-

Zweckgebundene Verwendung der gemeindlichen Hundesteuereinnahmen

-

Gefahrloses Spielen der Hunde untereinander

-

Grundstück des Rückhaltebeckens ist bereits in Gemeindebesitz

-

Einfache Sozialisierung der Hunde durch viele und gezielte Kontakte

-

Möglichkeit der Hundehalter ihre Vierbeiner in gesichertem Umfeld zu trainieren

-

Förderung des artgerechten Auslaufes mit körperlicher Belastungsmöglichkeit

-

Sicherheit der Finsinger Bürger

-

Aufgrund der neuen Tierschutz-Hundeverordnung 2022 könnten die Hundehalter ihre Pflichten leichter erfüllen.

Bürgermeister Kressirer erläutert, dass Steuereinnahmen nicht zweckgebunden verwendet werden müssen. Die Einnahmen der Hundesteuer in Höhe von 13.500,00 € werden jedoch vollständig für den Unterhalt der Hundetoiletten und deren wöchentliche Entleerung aufgewendet. Zudem ist das Becken als ökologisch wertvolle extensive Blumenwiese angelegt, die jährlich nur 2 x gemäht wird. Ein Hundespielplatz benötigt eine intensive Pflege, die der bisherigen extensiven Nutzung entgegensteht.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Errichtung eines Hundespielplatzes im Rückhaltebecken, Graben Fl.Nr. 60.

Anwesend 15 : Ja 1 : Nein 14

Dieser Beschlussvorschlag findet keine Mehrheit und gilt deshalb als abgelehnt.

6.

Gestattungen nach § 12 GastG

6.1.

Schützenverein "Jennerwein Eicherloh"

Der Schützenverein „Jennerwein Eicherloh" beantragt für das traditionelle Wattturnier am Freitag, den 23.09.2022 von 19:00 Uhr bis 24:00 Uhr im Bürgerhaus Eicherloh in der Moorkulturstr. 1, 85464 Finsing OT Eicherloh eine Gestattung gemäß §12 GastG (Gaststättengesetz).

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Gestattung gemäß § 12 GastG für das traditionelle Wattturnier des Schützenvereins „Jennerwein Eicherloh" am Freitag, den 23.09.2022 von 19:00 Uhr bis 24:00 Uhr im Bürgerhaus Eicherloh zu.

Anwesend 15 : Ja 15 : Nein 0

6.2.

Eicherloher Maibaum GbR

Die Eicherloher Maibaum GbR beantragt für das Kirchweihfest am Sonntag, den 16.10.2022 von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr am Bürgerhaus Eicherloh in der Moorkulturstr. 1, 85464 Finsing OT Eicherloh eine Gestattung gemäß §12 GastG (Gaststättengesetz).

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag gemäß §12 GastG der Eicherloher Maibaum GbR für das Kirchweihfest am Sonntag, den 16.10.2022 von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr am Bürgerhaus Eicherloh in der Moorkulturstr. 1, 85464 Finsing OT Eicherloh zu.

Anwesend 15 : Ja 15 : Nein 0

6.3.

Neufinsinger Theraterkastl e.V.

Das Neufinsinger Theaterkastl e.V. beantragt für die Theateraufführungen 2022 am 28./29./31.10.2022, 03./04./05.11.2022 von 17:00 Uhr bis 00:00 Uhr und 30.10.2022 und 06.11.2022 von 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr in der alten Schulturnhalle der Schule Finsing, Neufinsinger Str. 35, 85464 Finsing eine Gestattung gemäß §12 GastG (Gaststättengesetz).

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag gemäß § 12 GastG vom Neufinsinger Theaterkastl e.V. für die Theateraufführungen 2022 am 28./29./31.10.2022, 03./04./05.11.2022 von 17:00 Uhr bis 00:00 Uhr und 30.10.2022 und 06.11.2022 von 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr in der alten Schulturnhalle der Schule Finsing, Neufinsinger Str. 35, 85464 Finsing zu.

Anwesend 15 : Ja 15 : Nein 0

7.

Anfragen, Wünsche und Informationen

7.1.

Bürgerversammlung am 11.10.2022

Bürgermeister Kressirer weist auf die Bürgerversammlung am 11.10.2022 um 19.30 Uhr beim Gasthof Faltermaier hin und bittet um zahlreiches Erscheinen der Gemeinderatsmitglieder. Die Einladung wurde auch bereits über das Amtsblatt veröffentlicht.

7.2.

Tischvorlage

Die Mitglieder des Gemeinderats erhalten die kommunal.info des Bayernwerks als Tischvorlage.

7.3.

40-jähriges Jubiläum und Einweihung eines neuen Wasserwerkes beim Zweckverband zur Wasserversorgung Moosrain

Bürgermeister Kressirer informiert den Gemeinderat, dass der Zweckverband zur Wasserversorgung Moosrain am letzten Wochenende sein 40-jähriges Bestehen gefeiert hat und das neue Wasserwerk in Oberding eingeweiht wurde. Der ZWM versorgt 20.000 Einwohner des westlichen Landkreises Erding in den Gemeinden Oberding, Eitting, Moosinning, Neuching und Finsing mit den Ortsteilen Brennermühle, Vorderes und Hinteres Finsingermoos, die Ortschaft Eicherloh und den nördlich vom Mittleren Isarkanal gelegenen Teil der Ortschaft Neufinsing. sowie den gesamten Flughafen München. Die Baukosten für das Wasserwerk haben fast 7 Mio. Euro betragen. Das gut 20 mal 30 Meter große Bauwerk beinhaltet vier größere und zwei kleinere Wasserbehälter, zwei Reinwasserkammern mit je 200 cbm Fassungsvermögen sowie hydraulische Bauteile, die zum Ausfiltern von Eisen und Mangan benötigt werden. Nach Inbetriebnahme wird vom neuen Wasserwerk 120 Liter Trinkwasser je Sekunde in das über 400 km lange Versorgungsnetz eingespeist. Das nicht sofort von den Kunden abgenommene Wasser füllt den 10.000 Kubikmeter fassenden Hochbehälter in Riexing. Die Gebühr für 1.000 Liter Trinkwasser bester Qualität stieg im Januar 2021 von 77 Cent auf 1,33 Euro incl. Steuer.

Der Gemeinderat nimmt diese Informationen zur Kenntnis.

7.4.

Infomärkte der Firma TenneT TSO GmbH zum Ersatzneubau Höchstspannungsleitung Oberbachern-Ottenhofen

Die TenneT TSO GmbH lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich über den aktuellen Stand der Trassierung und Genehmigung für den Ersatzneubau der Höchstspannungsleitung zwischen Oberbachern und Ottenhofen zu informieren. Am Mittwoch, den 28. September 2022 findet im Gasthof Neuwirt, St.-Martin-Straße 14, 85467 Oberneuching zwischen 14 Uhr und 19 Uhr der nächstliegende Infomarkt statt.

7.5.

Aktuelle Babysitterliste

GRin Struck erkundigt sich, ob die Babysitter-Liste noch aktuell ist oder in den letzten Jahren aktualisiert wurde.

Bürgermeister Kressirer teilt mit, dass ihm hierzu keine Informationen vorliegen. Seines Wissens nach können über die Nachbarschaftshilfe Babysitter erfragt werden.

7.6.

Bücherschränke der Jugendfeuerwehr

GRin Struck gibt bekannt, dass die von der Jugendfeuerwehr erstellten Bücherschränke nun auch Patinnen haben, die einmal pro Woche kontrollieren, ob alles noch intakt und sauber ist. Diese wurden auch der Gemeindeverwaltung als Ansprechpartnerinnen mitgeteilt. Des Weiteren wollte GRin noch betonen, wie rege die Bücherschränke genutzt werden und dass die wunderschöne Arbeit der Jugendfeuerwehr wertgeschätzt wird.

7.7.

Anbringen einer Beschilderung im Bereich der Schulbus-Haltestelle am Kirchenweg

GR Faschinger bittet darum, im Kirchenweg in ausreichendem Abstand jeweils vor der Schulbus-Haltestelle Kirchenweg/Hasenweg das Verkehrszeichen „Kinder“ anzubringen, das auf den Schulbus bzw. die Kinder hinweist.

Bürgermeister Kressirer wird dies mit den Fachstellen im Landratsamt und der Polizei absprechen.

7.8.

Anbringen einer Beschilderung zum Verbot von Hunden auf den Fußballplätzen

GR Lex weist darauf hin, dass durch das Einzäunen der neuen Sportplätze nun vermehrt auf dem alten Hauptspielplatz Hunde ohne Leine laufen und ihre Hinterlassenschaften nicht entfernt werden. Außerdem betreten auch einige Hundebesitzer den neuen Sportplatz durch das Tor, um die Tiere auf dem Platz frei laufen zu lassen. Da das konkrete Ansprechen meist nicht den gewünschten Effekt erzielt, sollte man Schilder anbringen, die auf das Verbot von Hunden auf den Spielfeldern hinweisen.

Bürgermeister Kressirer wird veranlassen, dass eine mögliche Beschilderung geprüft wird.

7.9.

Schreiben der Kommandanten der FFW Eicherloh an die Gemeinderäte

GR Junker erkundigt sich, ob die Freiwillige Feuerwehr Eicherloh bereits eine Antwort auf ihr Schreiben an alle Gemeinderäte erhalten hat. Er appelliert dafür, dass eine einheitliche Antwort gegeben wird.

Bürgermeister Kressirer weist darauf hin, dass es sich beim Schreiben der beiden Feuerwehrkommandanten an den Bürgermeister und die Gemeinderäte um eine Stellungnahme zum Schreiben der Gemeinde Finsing vom 03.08.2022 handelt, auf die keine weitere Antwort vorgesehen ist.

7.10.

Aufstellen einer Gießkannenhalterung am Friedhof Finsing

Am Gemeindefriedhof Neufinsing befinden sich mehrere Halterungen in denen Gießkannen bei den Wasserentnahmestellen abgestellt werden können. GR Wimmer frägt an, ob es noch eine weitere Halterung gibt oder sich für den Friedhof in Finsing noch eine anfertigen lässt.

Bürgermeister Kressirer wir prüfen, ob noch eine Wassersäule mit Gießkannenhalterung vorhanden ist. Diese könnte dann am Friedhof in Finsing montiert werden.

7.11.

Feuerwehrfahrzeug Eicherloh

GR Hagn erkundigt sich nach dem Zustand des TLF 8/6 der Freiwilligen Feuerwehr Eicherloh. Bei Bedarf kann die Pumpe aus dem von ihm erworbenen LF 20/12 ausgebaut werden.

7.12.

Nutzungskonzept der Räume des alten Sportheims

GR Heilmair erkundigt sich nach dem Stand des neuen Nutzungskonzepts für die nun ungenutzten Räume des alten Sportheims.

Bürgermeister Kressirer erläutert, dass nach wie vor vier Gruppen in den Räumlichkeiten untergebracht werden sollen. Dies wurde in der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.07.2022 bereits besprochen. Es soll ein Raum für die Eltern-Kind-Gruppe bereitgestellt werden, ein Lagerraum für das Theaterkastl, die Obdachlosenunterbringung sowie das Repair-Café. Angedacht ist der Eltern-Kind-Gruppe den Raum im ehemaligen Fußballstüberl anzubieten. Das Theaterkastl könnte den ehemaligen Clubraum im OG des Sportheims als Lagerraum für Requisiten nutzen und für sperrige Teile die ehemalige Garage des FC Finsing erhalten. Dem Repair-Café stünde die Gaststätte für die Veranstaltung zur Verfügung. Für die Obdachlosenunterbringung blieben dann die ehemaligen Umkleiden und Duschen des FC Finsing. Die angedachten Nutzungen müssen bau- und brandschutzrechtlich noch geprüft werden.

7.13.

Obdachlosensituation Bürgerhaus Finsing

GR Lex spricht im Zuge der künftigen Nutzungsmöglichkeiten des Sport- und Jugendheims in Neufinsing nochmal die Situation mit den Obdachlosen an, die im Moment im Bürgerhaus Finsing untergebracht sind. Leider werden die Vereinstoiletten weiterhin in einem schlechten Zustand hinterlassen worden.

1. Bürgermeister Max Kressirer beendet die 25. öffentliche Sitzung des Gemeinderates um 20:40 Uhr.

Neufinsing, den 6. Oktober 2022

Vorsitzender:

1. Bürgermeister Kressirer

Schriftführer:

Helmut Fryba

Franziska Huber