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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Finsing
Ausgabe 45/2022
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Zum Steuertermin 15.11. sind bei der Gemeindekasse fällig:

Grundsteuer für das

IV. Quartal 2022

Gewerbesteuer-VZ für das

IV. Quartal 2022

Bitte beachten Sie, dass bei der Grundsteuer lediglich dann ein neuer Bescheid erteilt wird, wenn sich an den fälligen Beträgen Änderungen ergeben. Ansonsten ist der Betrag unaufgefordert zur Fälligkeit zu entrichten.

Die fälligen Beträge sind an folgende Kreditinstitute zu entrichten:

VR-Bank Erding

IBAN:

DE85 7016 9605 0003 4160 89

BIC:

GENODEF1ISE

Sparkasse Neufinsing

IBAN:

DE18 7005 1995 0000 3652 13

BIC:

BYLADEM1ERD

Die offenen Beträge werden zu den bekannten Fälligkeiten (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) von Ihrem Konto eingezogen. Um unnötige Mehrkosten zu vermeiden bitten wir Sie, Änderungen in Ihren Bankdaten rechtzeitig der Gemeinde mitzuteilen. Dadurch können Mahngebühren, Säumniszuschläge oder sonstige Unkosten vermieden werden.