Zum Steuertermin 15.11. sind bei der Gemeindekasse fällig:
| Grundsteuer für das | IV. Quartal 2022 |
| Gewerbesteuer-VZ für das | IV. Quartal 2022 |
Bitte beachten Sie, dass bei der Grundsteuer lediglich dann ein neuer Bescheid erteilt wird, wenn sich an den fälligen Beträgen Änderungen ergeben. Ansonsten ist der Betrag unaufgefordert zur Fälligkeit zu entrichten.
Die fälligen Beträge sind an folgende Kreditinstitute zu entrichten:
| VR-Bank Erding | |
| IBAN: | DE85 7016 9605 0003 4160 89 |
| BIC: | GENODEF1ISE |
| Sparkasse Neufinsing | |
| IBAN: | DE18 7005 1995 0000 3652 13 |
| BIC: | BYLADEM1ERD |
Die offenen Beträge werden zu den bekannten Fälligkeiten (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) von Ihrem Konto eingezogen. Um unnötige Mehrkosten zu vermeiden bitten wir Sie, Änderungen in Ihren Bankdaten rechtzeitig der Gemeinde mitzuteilen. Dadurch können Mahngebühren, Säumniszuschläge oder sonstige Unkosten vermieden werden.