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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Finsing
Ausgabe 50/2022
Aus dem Rathaus
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Niederschrift über die 27. öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 21. November 2022

1.

Genehmigung der Niederschrift vom 24.10.2022

Der Gemeinderat genehmigt das oben genannte Protokoll ohne Einwendungen.

GR Hagn war während der Beschlussfassung nicht im Sitzungssaal anwesend.

2.

Ausweisung von Vorranggebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen im Regionalplan; Mitwirkung der Gemeinde

Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land vom 20.07.2022 (BGBl. 2022 I S. 1353) hat der Deutsche Bundestag am 28.07.2022 verabschiedet. Es tritt am 01.02.2023 in Kraft. Der aktuelle Änderungsentwurf der Bayerischen Staatsregierung zum Landesentwicklungsprogramm sieht unter 6.2.2 Abs. 1 vor, dass in jedem Regionalplan Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festgelegt werden müssen, und zwar für jede Region zunächst bis zum 31.12.2027 1,1 % der jeweiligen Regionsfläche (bis 2032 müssen landesweit 1,8 % der Flächen dafür ausgewiesen werden).

Dazu wurden den Gemeinderatsmitgliedern im Vorfeld bereits die Schreiben des Regionalen Planungsverbands München zur Verfügung gestellt. Der Planungsverband fragt nun bei den Gemeinden des Landkreises ab, ob es bereits bestehende Windkraftplanungen mit konkreter Angabe zum Verfahrensstand gibt.

Bürgermeister Kressirer führt dazu nun aus, dass bereits 2013 vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ein Teilflächennutzungsplan zu Gebieten für mögliche Windkraftanlagen ausgearbeitet wurde und daraus 4 Cluster entstanden sind, die mögliche Standorte markieren. Auf Grund der eingeführten 10-H-Regelung wurde dieser Teilflächennutzungsplan nicht weiter verfolgt und hat keine Rechtskraft erlangt. Der Entwurf soll nun dem Regionalen Planungsverband München übergeben werden.

Beschluss:

Im Rahmen der Mitwirkung an der Ausweisung von Vorranggebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen im Regionalplan erhebt die Gemeinde Finsing keine Einwendungen, wenn dem Regionalen Planungsverband München der Entwurf des gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft der 26 Gemeinden im Landkreis Erding in der Fassung vom 20.12.2013 zur Verfügung gestellt wird.

Anwesend 16 : Ja 15 : Nein 1

GR Schönhofen war während der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht im Sitzungssaal anwesend.

3.

Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021;

Vorlage des Prüfberichts

GRin Gertrud Eichinger berichtet, dass der Gemeinderat den Rechnungsprüfungsausschuss beauftragt hat, die Kasse zu prüfen. Diesem Auftrag kamen die Mitglieder des Ausschusses am 26.10.2022 mit einer Stichprobenprüfung nach.

Die Mitglieder haben dabei Folgendes festgestellt:

Die Stichprobenprüfungen haben keine Beanstandungen ergeben, anfallende Fragen konnten durch die Mitarbeiter sofort oder im Nachgang geklärt werden.

Feststellungen:

1.

Umsetzung von Anregungen aus vergangenen Rechnungsprüfungen:

-

Ein Programm für Stundenbuchungen des Bauhofs wird aktuell eingeführt.

-

Ein Bestandsverzeichnis des Bauhofs zur Ressourcenplanung, Planung von Wartungs-/Prüfungstätigkeiten ist in Arbeit und soll im 1. Quartal 2023 fertig sein.

-

Für den Tribünen-Neubau muss der Eigentümer FC Finsing e.V. eine Gebäudehaftpflichtversicherung mit Absicherung von Elementarschäden abschließen. Die Police muss der Gemeinde vorgelegt werden.

-

Niederschlagungsliste: aufgrund der Corona-Pandemie wurden Vollstreckungen bis Juni 2022 ausgesetzt. Seither werden wieder Vollstreckungen durchgeführt. Eine aktuelle Niederschlagungsliste konnte aus diesem Grund nicht vorgelegt werden und wird erst wieder 2023 erstellt.

-

Die Jahresabrechnung der Wohnungen in der Eschenstraße wurden durch den Mietverwalter geliefert, durch den Geschäftsleiter geprüft und in den Kassenbüchern abgelegt.

-

IT-Ausstattung ist im Bestand erfasst.

2.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan wurden eingehalten.

3.

Beschlüsse zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben lagen vor.

4.

Alle Stichproben der formellen, rechnerischen und sachlichen Prüfung waren ordnungsgemäß belegt, rechnerisch richtig und schlüssig von Satzungen bis hin zu Buchungen nachvollziehbar.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Umsetzung folgender Maßnahmen:

1.

Vorlage eines Bestandsverzeichnisses des Bauhofs sowie Dokumentationen über Straßenkontrollen, Straßenbaum- und Spielplatzbegutachtungen; Überprüfung, ob für den Bauhof eine Dienstanweisung erstellt werden muss und ggf. Erstellung

2.

Überprüfung des Versicherungsnachweises des Neubaus der Tribüne

3.

Erstellung einer Niederschlagungsliste

Ausblick:

Aufgrund der kommenden Erfordernisse zur Umsatzsteuer wird die Kasse/der Haushalt zukünftig zu Beginn des neuen Jahres abgeschlossen werden. Daher kann die Jahresrechnung durch den RPA bereits im 1. Quartal geprüft werden.

Aus der überörtlichen Kassenprüfung der Jahre 2017 und 2018 stehen noch einige Dokumentationen und Bestandsverzeichnisse des Bauhofs aus. Diese möchte der RPA vor Ort im Bauhof einsehen und anschließend im Rathaus prüfen.

Für das Jahr 2023 nimmt sich der RPA vor, die dann abgeschlossenen Kassenvorgänge inkl. Zuschüsse im Rahmen des Tribünen-Neubaus zu prüfen.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Energiepreise möchte der Ausschuss die Nebenkosten der Wohnungen prüfen.

Auch in diesem Jahr darf der Kasse eine hervorragende Leistung und bei der Prüfung eine kooperative und aufgeschlossene Zusammenarbeit bescheinigt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Prüfbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis.

Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0

4.

Feststellung der Jahresrechnung 2021 und Entlastung

Dem Gemeinderat wird gemäß Art. 102 GO die Jahresrechnung 2021 vorgelegt. Die Jahresrechnung schließt wie folgt ab:

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis.

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0

Beschluss:

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO wird für das geprüfte Haushaltsjahr 2021 die Entlastung erteilt.

Anwesend 17 : Ja 16 : Nein 0 : Befangen 1

1. Bürgermeister Kressirer war gemäß Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

5.

Antrag der Grund- und Mittelschule Finsing auf Neubau eines Allwetterplatzes

Bürgermeister Kressirer informiert den Gemeinderat, dass die Leitung der Grund- und Mittelschule Finsing einen Antrag an die Gemeinde Finsing auf Errichtung eines neuen Hartplatzes gestellt hat, der aus folgenden unterrichtsorganisatorischen Gründen unbedingt notwendig sei.

Die Sprunggrube ist Voraussetzung sowohl für Abnahme zwingender Prüfungsbestandteile in den Abschlussklassen der Mittelschule im Fach Sport, als auch für die Durchführung der Bundesjugendspiele in beiden Schularten. Der Anlauf zur Sprunggrube findet auf dem Hartplatz statt.

Der Hartplatz wird von allen Schulklassen während des Sportunterrichts genutzt, insbesondere, wenn aufgrund des Rahmenhygieneplans der Unterricht im Freien gefordert wird. Des Weiteren spielt in den Pausen am Vormittag und in der Mittagspause täglich eine große Gruppe an Mittelschülern auf dem Hartplatz Fußball. Dieser körperliche Ausgleich ist den Schülerinnen und Schülern sehr wichtig.

Der Erweiterungsbau der Schule wird auf dem bestehenden Hartplatz errichtet. Die Grünfläche, die im Gesamtplanungskonzept künftig als neuer Hartplatz ausgewiesen ist, muss als Lagerfläche während der Bauzeit genutzt werden und kann daher einige Jahre nicht bespielt werden. Ein neuer Allwetterplatz mit Weitsprunggrube wird 250.000 € kosten, jedoch würde die Hälfte davon, also 125.000 €, als Förderung erwartet. In der Klausurtagung zur Priorisierung des Haushaltes wurde der Umbau Schule für die nächsten 4 Jahre gestrichen, der die Verlegung des Lehrerzimmers und des Verwaltungsbereiches beinhaltet. Für die Verschiebung des Umbaubereiches zeigt die Schulleitung aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde Finsing Verständnis.

GL Fryba merkt dazu an, dass die Entscheidung zur Errichtung eines neuen Allwetterplatzes jetzt gefällt werden muss, da er in den Zuwendungsantrag für die Erweiterung des Westtraktes aufgenommen werden muss, sofern er in dessen Zusammenhang errichtet werden soll.

Im Gemeinderat entsteht eine ausführliche Diskussion. Es wird ein Provisorium vorgeschlagen, das einen Anlauf für die Sprunggrube ins Beachvolleyball-Feld vorsieht, um dort vorübergehend eine Doppelnutzung für die Notenabnahme zu erreichen. Weiters wurde eine Sprunggrube am südlichen Ende der bestehenden Laufbahn vorgeschlagen. Dies ist jedoch nicht möglich, da direkt am Ende der Laufbahn eine Böschung beginnt.

Da die Notenabnahme für alle Klassen wichtig ist, ist eine Beförderung der Schüler zu einem geeigneten Platz an einer anderen Schule wirtschaftlich nicht sinnvoll. Hierbei sind die erheblichen Beförderungskosten zu beachten. Auch könnten Eltern Klage einreichen, sollten die Schüler nicht die entsprechenden Gegebenheiten für eine Notenabnahme, insbesondere in den Abschlussklassen erhalten.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag der Schule Finsing auf einen neuen Allwetterplatz mit Weitsprunganlage zuzustimmen und die dafür anfallenden Kosten in den Haushalt der kommenden Jahre aufzunehmen, damit die Ausführung im Zusammenhang mit der Erweiterung des Westtraktes erfolgen kann.

Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0

6.

Flüchtlingsunterkünfte für Notunterbringung

Bei der Bürgerversammlung am 11. Oktober 2022 wurde es bereits von Landrat Martin Bayerstorfer angekündigt, dass an die Kommunen der Aufruf zur Unterbringung von Flüchtlingen erfolgen wird, da ein Flüchtlingsstrom ähnlich dem von 2015 zu erwarten ist. Bürgermeister Kressirer gibt bekannt, dass der Landkreis bei den Gemeinden nun abfragt, ob Unterbringungsmöglichkeiten bestehen.

Daher stellt sich die Frage, ob in gemeindlichen Gebäuden Kapazitäten frei sind, um Geflüchtete unterzubringen. Containerlösungen benötigen eine lange Erstellungszeit von einigen Monaten, die dem Landkreis Erding derzeit nicht zur Verfügung steht.

Im Rahmen der Diskussion kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, dass öffentlich genutzte Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stehen, ohne das Vereinsleben, das nach der Corona-Krise endlich wieder einigermaßen normal stattfinden kann, erneut stark einzuschränken.

Die einzige Möglichkeit wäre die ehemalige Wohnung im Sport- und Jugendheim, die zur Vorbereitung von Umkleideräumen für den FC Finsing entkernt wurde. Durch den Neubau der Tribüne wurde diese Maßnahme nicht mehr weiter verfolgt.

Der Gemeinderat könnte sich durchaus vorstellen, diese Räume dem Landkreis für eine Nutzungsdauer von 5 Jahren im derzeitigen Zustand kostenfrei anzubieten. Der Landkreis müsste auf eigene Kosten einen bewohnbaren Zustand schaffen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, einen Aufruf für die Unterbringung von Geflüchteten an die Bürger im Amts- und Mitteilungsblatt mit der Kontaktadresse der Ansprechpartner im Landratsamt Erding zu veröffentlichen. Dem Landratsamt Erding wird mitgeteilt, dass die Gemeinde Finsing im Sport- und Jugendheim Neufinsing eine entkernte Wohnung für 5 Jahre kostenfrei zur Verfügung stellen könnte.

Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0

7.

Gestattungen nach § 12 GastG

7.1.

SPD-Ortsverein Finsing

Der SPD-Ortsverein Finsing beantragt für das Multikulturelle Neujahrsfeuer am Platz bei der Kapelle, Seestr. 1, 85464 Finsing am Freitag, den 06.01.2023 von 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr eine Gestattung gemäß §12 GastG (Gaststättengesetz)

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag gemäß §12 GastG des SPD-Ortsverein Finsing für das Multikulturelle Neujahrsfeuer am Freitag, den 06.01.2023 von 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr am Platz bei der Kapelle, Seestr. 1, 85464 Finsing zu.

Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0

7.2.

Adventsmarkt

Verschiedene Vereine der Gemeinde Finsing beantragen für den Adventsmarkt am Rathausplatz in Neufinsing, Rathausplatz 1, 85464 Finsing am Samstag, den 26.11.2022 von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr und für Sonntag, den 27.11.2022 von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr eine Gestattung gemäß § 12 GastG (Gaststättengesetz).

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt den Anträgen gemäß § 12 GastG von den verschiedenen Vereinen der Gemeinde Finsing für den Adventsmarkt am Samstag, den 26.11.2022 von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr und am Sonntag, den 27.11.2022 von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr am Rathausplatz in Neufinsing, Rathausplatz 1, 85464 Finsing zu.

Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0

7.3.

Freiwillige Feuerwehr Finsing e.V.

Die Freiwillige Feuerwehr Finsing e.V. (Herr Andreas Wimmer) beantragt für die Christbaumversteigerung am Alten Schützenheim Finsing, in 85464 Finsing, Schloßstraße am Sonntag, den 04.12.2022 von 19:00 Uhr bis 24:00 Uhr eine Gestattung gemäß § 12 GastG (Gaststättengesetz).

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag gemäß § 12 GastG von der Freiwilligen Feuerwehr Finsing e.V. für die Christbaumversteigerung am Sonntag, den 04.12.2022 von 19:00 Uhr bis 24:00 Uhr am Alten Schützenheim Finsing, in 85464 Finsing, Schloßstraße zu.

Anwesend 17 : Ja 17 : Nein 0

8.

Anfragen, Wünsche und Informationen

8.1.

Vergabe weiterer Gewerke zur Sanierung des Kindergartens "Zur Sonnwend"

Bürgermeister Kressirer teilt mit, dass fünf weitere Gewerke zur Sanierung des Kindergartens „Zur Sonnwend“ vergeben wurden.

Für folgende Arbeiten wurden beauftragt:

  • Lüftungsarbeiten an die Firma SIREFA GmbH aus Ampfing für 21.721,61 €
  • Sanitärarbeiten an die Firma GOLA aus Markt Schwaben für 131.294,41 €
  • Heizungsarbeiten an die Firma SIREFA GmbH aus Ampfing für 193.148.,52 €
  • Allgemeine Elektroanlagen an die Firma Elektro Maier GmbH aus Kirchweidach für 266.124,47 €
  • Blitzschutzarbeiten an die Firma Ludwig Pfandl Blitzschutz aus Unterneukirchen für 4.317,32 €

14 Gewerke sind nun mit einem Auftragsvolumen von 65 % der Baukosten beauftragt. Für die verbleibenden 35 Prozent müssen ebenfalls weitere 14 Gewerke ausgeschrieben werden.

Die bisher vergebenen Gewerke bewegen sich ziemlich genau in dem Kostenrahmen, den die Gemeinde Finsing im Haushalt veranschlagt hat.

Der Gemeinderat nimmt diese Information zur Kenntnis.

8.2.

Nutzung des Jugendraums in Finsing

GRin Manu teilt mit, dass sich in Finsing eine Gruppe an Jugendlichen zusammengefunden hat, die sich gerne an einem festen Ort treffen würden und erkundigt sich, ob der Jugendraum in Finsing zur Verfügung stehen würde und wie die Gruppe in diesen Raum kommen könnte.

Bürgermeister Kressirer teilt mit, dass der Mehrzweckraum im 2. OG momentan zur Verfügung stehen würde und daher für die Jugendlichen nutzbar wäre.

Die GRin Struck und Manu würden gerne einen Termin mit dem Bürgermeister vereinbaren, an dem sie gemeinsam den Raum besichtigen und dann über die Nutzungsmöglichkeiten entscheiden.

8.3.

Flüchtlingshilfe Landkreis und Freistaat

GR Hagn erkundigt sich, warum die große Flüchtlingsunterkunft im ehemaligen Militärflughafen Erding zurückgebaut wurde, wenn nunmehr wieder erheblicher Bedarf besteht.

Bürgermeister Kressirer teilt dazu mit, dass es sich um ein großes überörtliches Ankunftszentrum gehandelt hat, in dem die Flüchtlinge nur wenige Tage bis zur Weiterverteilung untergebracht werden sollten. Als dauerhafte Unterkunft waren diese Räumlichkeiten nicht vorgesehen und der Bedarf war anscheinend nicht mehr gegeben. Der Landkreis Erding hatte darauf keinen Einfluss.

8.4.

Antrag zur Vermeidung gendergerechter Sprache im Amts- und Mitteilungsblatt

GR Junker stellt einen Antrag mit Beschlussvorschlag, laut diesem in gemeindlichen Veröffentlichungen und im Schriftverkehr auf gendergerechte Sprache verzichtet werden soll. Anlass dazu gab eine Vereinsnachricht im Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Finsing, in dem der Verein die Mitglieder mit der inklusiven Schreibweise „*innen“ ansprach.

Da unter Anfragen, Wünsche und Informationen keine Beschlüsse gefasst werden dürfen, teilt Bürgermeister Kressirer mit, dass der Antrag eingereicht werden muss und die Behandlung in einer der nächsten Sitzungen erfolgen kann.

1. Bürgermeister Max Kressirer beendet die 27. öffentliche Sitzung des Gemeinderates um 20:15 Uhr.

Neufinsing, den 9. Dezember 2022
Vorsitzender:
1. Bürgermeister Kressirer
Schriftführer:
Helmut Fryba,
Franziska Huber