Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Finsing
Ausgabe 6/2023
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift über die 29. öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 23. Januar 2023

1.

Genehmigung der Niederschrift vom 14.12.2022

Der Gemeinderat genehmigt das oben genannte Protokoll ohne Einwendungen.

2.

Antrag der SPD & Parteifreie Finsing auf Modernisierung der Fahrradständer an Bushaltestellen

Der Antrag der SPD & Parteifreien Finsing zur Errichtung von moderneren Fahrradständern an Bushaltestellen im Gemeindegebiet wurde bereits am 5. Dezember 2022 im Verkehrs-, Umwelt- und Energieausschuss besprochen und die Beschlussempfehlung lautete, diesen aufgrund der angespannten Haushaltslage der Gemeinde Finsing abzulehnen.

Nun wurde von den Parteivertretern in einem weiteren Schreiben mitgeteilt, dass sie den Antrag zurückstellen möchten und daher aktuell keine Behandlung im Gemeinderat erfolgen soll. Nach den Diskussionen im Finanzausschuss zu weiteren Einsparungen bei Investitionen, ist den Antragstellern bewusst, dass die Mittel für die Umsetzung nicht zur Verfügung stehen.

Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis. Eine Behandlung dieses Tages-ordnungspunktes findet nicht statt.

3.

Finanzplanung in der Gemeinde Finsing; Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023; Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Kressirer informiert den Gemeinderat, dass die kommunale Finanzplanung für die nächsten Jahre, nunmehr auch im Verwaltungshaushalt, angespannt ist wie bisher noch nie.

Im Vorfeld der Verwaltungs- und Finanzausschusssitzung wurde den Ausschussmitgliedern mitgeteilt, dass im Verwaltungshaushalt für einen ausgeglichenen Finanzplan in den kommenden vier Jahren Einsparmaßnahmen oder Maßnahmen zur Erhöhung der Einnahmen festgelegt werden müssen. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe der Tilgungsraten, die Zinsausgaben, die steigende Kreisumlage sowie zusätzliche Energiekosten führen dazu, dass trotz Anhebung des Gewerbesteueransatzes von 1,5 Mio. im Jahr 2022 auf 2,2 Mio. im Jahr 2023, 2,1 Mio. im Jahr 2024 und 2,0 Mio. in den Jahren 2025 und 2026 im Haushaltsjahr 2024 ein Fehlbetrag in Höhe von 0,52 Mio., im Jahr 2025 von 0,835 Mio. und im Jahr 2026 von 0,927 Mio. zu erwarten ist.

Um einen Haushaltsausgleich in den nächsten Jahren zu erzielen hat der Ausschuss die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt in den Jahren 2025 und 2026 reduziert, indem ein Anteil der Kreditaufnahme in Höhe von 6 Mio. € von 20 auf 30 Jahre Laufzeit verlängert wird. Die Kreisumlage für das Jahr 2023 beträgt 3.590.000 €. Für die Jahre 2024 bis 2026 wurde die Umlage von der Verwaltung auf 3.940.000 € prognostiziert. Diese Ansätze wurden von den Ausschussmitgliedern auf das Niveau von 2023 reduziert. In den Jahren 2025 und 2026 werden zusätzlich Einnahmen aus der Schlüsselzuweisung angesetzt.

Diese Änderungen gewährleisten für die Jahre 2025 und 2026 immer noch keinen Haushaltsausgleich. Es besteht weiterhin ein Fehlbetrag von ca. 100.000 €/Jahr, der mit höheren Steuereinnahmen finanziert werden könnte. Dabei wird vom Verwaltungs- und Finanzausschuss ab 2025 eine Erhöhung der Grundsteuern A und B von 320 auf 400 v.H. in Erwägung gezogen. Eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes sollte vermieden werden.

Beim Vermögenshaushalt hat der Ausschuss vorgeschlagen, weitere geplante Investitionen der Priorität hoch, die noch nicht begonnen wurden, nicht zu tätigen bzw. zu verschieben. Es könnte sich hierbei z.B. um die Dorferneuerung und Sanierung der Regenwasserkanalisation in der Kirchenstraße und Hofener Straße, dem Neubau des Hochbehälters, die Sanierung von Wasserleitungen oder die Hochwasserfreilegung Neufinsing handeln. Hierzu sollte nochmals eine Klausurtagung stattfinden.

Im Rahmen einer Diskussion wird vom Gemeinderat empfohlen, die Grundsteuern A und B bereits zum 01.01.2023 zu erhöhen, um den Verwaltungshaushalt etwas zu entlasten. Die Erhöhung der Gewerbesteuer wird von den Gemeinderatsmitgliedern kritisch gesehen. Der Durchschnitt im Landkreis Erding liegt bei 346 v.H. Damit liegt der Hebesatz der Gemeinde Finsing mit 350 v.H. im Mittelfeld und es wird befürchtet, dass bei einer Erhöhung einige Firmen abwandern könnten.

Weiters wird vorgeschlagen, die Kostenberechnung für die Erweiterung der Grund- und Mittelschule vor Beginn der Ausschreibungen gemeinsam mit dem Architekten zu prüfen, ob Einsparmöglichkeiten durch günstigere, gleichwertige Alternative gefunden werden können.

Beschluss.

Der Gemeinderat beschließt, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B zum 01.01.2023 anzuheben.

Anwesend 16 : Ja 12 : Nein 4

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, die Hebesätze der Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und B für Grundstücke auf 450 v.H. anzuheben.

Anwesend 16 : Ja 2 : Nein 14

Dieser Beschluss findet keine Mehrheit und gilt daher als abgelehnt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf 400 v.H. anzuheben.

Anwesend 16 : Ja 13 : Nein 3

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2026 zu.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

Bürgermeister Max Kressirer informiert über den Stellenplan und den Haushaltsplan 2023. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.912.500,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.739.000,00 € ab.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den Haushaltsplan 2023 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern aufzustellen und den Stellenplan zu genehmigen.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

Kämmerer Numberger verliest die Haushaltssatzung 2023.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die nachstehende Haushaltssatzung zu erlassen.

Haushaltssatzung

der/des Gemeinde Finsing

Landkreis Erding

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde – die Stadt – der Markt folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  11.912.500

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  11.739.000

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.243.000 festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 400 v.H.

b) für die Grundstücke (B)  —  400 v.H.

2. Gewerbesteuer —  350 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem

Haushaltsplan wird auf  —  500.000

festgesetzt.

§6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Behörde:

Ort, Datum

Siegel

Gemeinde Finsing

Neufinsing, den 11.01.2023

Kressirer / 1. Bürgermeister

Anwesend 16 : Ja 15 : Nein 1

4.

Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung Kirchenweg

Vor einigen Jahren hatte die Gemeinde bereits begonnen, entlang des Kirchenwegs Grundstücke für eine Straßenverbreiterung und einen Geh- und Radweg zu erwerben, der die Ortsteile Eicherloh und Neufinsing verbindet. Ein Großteil der notariellen Urkunden wurde abgeschlossen, mit einigen Eigentümern konnte jedoch noch keine Einigung erzielt werden. Die Finanzplanung für die kommenden Jahre sieht den Ausbau nicht vor, man sollte sich jedoch das Vorkaufsrecht für die restlichen Grundstücke sichern.

BL Kitel führt dazu aus, dass nach § 25 BauGB der Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung möglich ist, wenn in den benannten Gebieten städtebauliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden und damit eine städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden soll. Die Satzung würde nur im Verkaufsfall und nur für diese Maßnahme benötigten Teil der Grundstücke greifen.

Beschluss:

Der Gemeinderat spricht sich für den Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung aus. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf auszuarbeiten.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

5.

Ermächtigung des Bürgermeister auf Zustimmung und Bewilligung zur Löschung von abgelaufenen Auflassungsvormerkungen (Wiederkaufsrecht) beim Verkauf von Baugrundstücken im Einheimischenmodell

Bisher musste im Rahmen von nichtöffentlichen Sitzungen immer über die Löschung von abgelaufenen Auflassungsvormerkungen (Wiederkaufsrecht) beim Verkauf von Baugrundstücken im Einheimischenmodell abgestimmt werden. In der vergangenen Sitzung wurde bereits angeregt, dem Bürgermeister eine Ermächtigung zu erteilen, um selbst über solche Löschungen zu entscheiden und es als laufende Tätigkeit zu klassifizieren.

Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, über die Löschung von abgelaufenen Auflassungsvormerkungen (Wiederkaufsrecht) in Verkaufsurkunden von Baugrundstücken im Einheimischenmodell selbst zu entscheiden.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

6.

Gestattungen nach § 12 GastG

6.1.

Mütterverein Finsing

Der Mütterverein Finsing beantragt für das Kaffeekränzchen am Sonntag, den 05.02.2023 von 14:00 bis 20:00 Uhr im Sport- und Jugendheim Neufinsing, Buchenweg 10, 85464 Neufinsing eine Gestattung gemäß §12 GastG (Gaststättengesetz).

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag gemäß §12 GastG des Müttervereins Finsing für das Kaffeekränzchen am Sonntag, den 05.02.2023 von 14:00 bis 20:00 Uhr im Sport- und Jugendheim Neufinsing, Buchenweg 10, 85464 Neufinsing zu.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

6.2.

BRK KV Erding Wasserwacht OG Finsing

Das BRK KV Erding Wasserwacht OG Finsing beantragt für das traditionelle Fischessen im Sport- und Jugendheim Neufinsing, Buchenweg 10, 85464 Neufinsing am Aschermittwoch, den 22.02.2023 von 17:00 Uhr bis 24:00 Uhr eine Gestattung gemäß §12 GastG (Gaststättengesetz).

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag gemäß § 12 GastG des BRK KV Erding Wasserwacht OG Finsing für das traditionelle Fischessen im Sport- und Jugendheim Neufinsing, Buchenweg 10, 85464 Neufinsing, am Aschermittwoch, den 22.02.2023 von 17:00 Uhr bis 24:00 Uhr zu.

Anwesend 16 : Ja 16 : Nein 0

7.

Anfragen, Wünsche und Informationen

7.1.

Sportler- und Funktionärsehrung

Bürgermeister Kressirer weist auf die Sportler- und Funktionärsehrung am 10. Februar 2023 hin, zu der alle Gemeinderatsmitglieder herzlich eingeladen sind.

7.2.

Vergabe weiterer Gewerke zur Sanierung des Kinderhauses "Zur Sonnwend"

Die Ausschreibungsergebnisse der nächsten Gewerke zur Sanierung des Kinderhauses „Zur Sonnwend“ liegen vor:

  • Für die Fassadenarbeiten - vorgehängte hinterlüftete Fassadengestaltung ist günstigster Bieter die Firma Dondl M. & Wagner R. GdbR aus Buch am Buchrain mit einer Summe von 177.882,16 €. Diese liegt 49.061,41 € unter der Kostenberechnung von 226.943,57 €.
  • Für die Fassadenarbeiten – hinterlüftete Putzfassade wurde nur ein Angebot abgegeben. Da das Angebot die Kostenschätzung von 177.677 € um 134.256,66 € überschritten hat, wurde die Ausschreibung aufgehoben. Das Gewerk wird neu ausgeschrieben.

Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis.

7.3.

Tischvorlagen

Als Tischvorlagen erhält der Gemeinderat den evangelischen Gemeindebrief und die Broschüre „kommunal-info“ des Bayernwerks.

7.4.

Durchgehende Beleuchtung des Gaswerks

GR Wimmer berichtet, dass die Gasstation in der Finsinger Au seit einigen Wochen nachts durchgehend grün beleuchtet wird. Die Gemeinde sollte sich erkundigen, warum dies der Fall ist und ob die Beleuchtung nicht ausgeschaltet werden könnte.

1. Bürgermeister Max Kressirer beendet die 29. öffentliche Sitzung des Gemeinderates um 20:18 Uhr.

Neufinsing, den 2. Februar 2023

Vorsitzender:

1. Bürgermeister Kressirer

Schriftführer:

Helmut Fryba

Franziska Huber