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Siegsdorfer Gemeindekurier
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen- Vorschlagsliste

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Derzeit werden in allen Gemeinden Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sind Sie deutsch, zwischen 25 und 69 Jahre alt und begründen Ihren Hauptwohnsitz in Siegsdorf, haben Sie die Möglichkeiten, sich für das Amt des Schöffen zu bewerben oder eine andere geeignete Person vorschlagen.

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 30.04.2023 schriftlich an uns richten. Anträge erhalten Sie im Ordnungsamt, Rathaus, II. Stock, Zimmer-Nr. 26 oder Sie können den Antrag und nähere Informationen zum Ehrenamt direkt online abrufen über https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/. Wir benötigen folgende Angaben: Familienname, Geburtsname, Vornamen, Familienstand, Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf, Straße und Hausnummer und ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeit. Der Antrag muss ausgefüllt und unterschrieben bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden oder als eingescanntes Dokument per Email angelika.kuehnhauser@siegsdorf.bayern.de versandt werden.

Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch (Telefon-Nr. 4987-62, Frau Kühnhauser) gerne zur Verfügung.

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