(Auszug Bebauungsplan, nicht maßstäblich)
(Auszug Übersichtsplan Ausgleichsflächen, nicht maßstäblich)
(Auszug Übersichtsplan Ausgleichsflächen, nicht maßstäblich)
Der Bebauungsplan setzt das Betriebskonzept „Adelholzener Alpenquellen 2040“ planungsrechtlich um. Das Konzept zeigt die Entwicklungs- und Modernisierungsstufen der kommenden Jahrzehnte auf und ermöglicht eine skalierbare Entwicklung des Betriebs je nach tatsächlicher Entwicklung. Ziel ist es, den Betrieb des Unternehmens zu sichern und gleichzeitig durch den Einsatz hochmoderner Technik so ökologisch und nachhaltig wie möglich zu arbeiten. Der Standort soll dabei autark und klimaneutral aus eigener Kraft sein. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Grundlage für den potentiellen Endausbau und überschreibt den in diesem Bereich bestehenden Bebauungsplan und die zugehörigen Änderungen.
Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt südwestlich von Siegsdorf an der Gemeindegrenze zwischen Bergen und Siegsdorf im Ortsteil Bad Adelholzen an der St.-Primus-Straße. Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans ist der nachfolgenden Plandarstellung zu entnehmen.
Die bestehenden Ausgleichsflächen zum Bebauungsplan „Sondergebiet Mineralwasser- und Brunnenbetrieb Bad Adelholzen“ im Gemeindegebiet Siegsdorf liegen südlich und westlich des Hochregallagers des Werkes, nördlich der Werks-Kläranlage im Übergang zu den Schönungsteichen und nordöstlich der Ortschaft Oberscharam (Habachfeld) in Eisenärzt.
Die im Zuge der vorliegenden Planung herzustellenden Ausgleichsflächen liegen östlich der Werks-Kläranlagen in Hanglage unterhalb der Georg-Mayr-Straße und östlich des Parkplatzes an der TS 3. Die Lage der Ausgleichsflächen ergibt sich auch aus beiliegendem Lageplan.
Der Betrieb der „Adelholzener Alpenquellen“ liegt in Teilen auf Flächen der Gemeinde Bergen. Wir verweisen an dieser Stelle auf die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Bergen zum parallel geführten Verfahren. Einzusehen auf der Internetseite der Gemeinde Bergen www.bergen-chiemgau.de unter der Rubrik „Rathaus“ - „Aktuelles“ - „Amtliche Bekanntmachungen“.
Das vorliegende Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Mineralwasser- und Brunnenbetrieb Bad Adelholzen“ wird parallel zum Verfahren der 20. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Bad Adelholzen geführt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.01.2025 den Entwurf zum Bebauungsplan „Sondergebiet Mineralwasser- und Brunnenbetrieb Bad Adelholzen“ in der Fassung vom 29.11.2024 nebst Begründung und Umweltbericht gleichen Datums gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB freigegeben.
Das Verfahren wird nun mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.
Zu diesem Zweck sind der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung inklusive Umweltverträglichkeitsbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
vom 03. Februar 2025 bis einschließlich 14. März 2025
im Internet veröffentlicht und sind auf der Internetseite der Gemeinde
www.rathaus-siegsdorf.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen“ - „Bau- und Gewerbeflächen“ - „Bauleitplanung“
bzw. der Adresse https://www.rathaus-siegsdorf.de/wirtschaft-und-bauen/bau-und-gewerbeflaechen/bauleitplanung
und über das Landesportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal ⇒ Siegsdorf ⇒ Bauleitplanungsseite
einsehbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut Mensch, seine Gesundheit, Bevölkerung
Umweltbericht mit Angaben zu Lärm, Verkehrslärm, Lichtimmissionen, Raumaufhellung, Staub, Erholung und siedlungsnahem Freiraum, Naturkundliche Anziehungspunkte, Rad- und Wanderwege, Aussichtspunkte, Unverlärmte Räume, Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung
Schutzgut Fläche, Boden und Wasser
Umweltbericht mit Angaben zu Bodentypen, Hydro-Geologie, Boden als Lebensraum, Geotope, Bodenschichten, Flächenverbrauch, Nutzungsintensität, Nutzungseinschränkungen, Anbauverbotszonen, Trinkwasser, Fließ- und Oberflächenwasser, Grundwasserneubildung, Grundwasserentnahme, Hochwassergefahren, Wild abfließendes Oberflächenwasser, Niederschlagswasserbeseitigung
Schutzgut Klima und Luft
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Stellungnahmen mit Angaben zu artenschutzfachlichen Belangen (Grubenlaufkäfer, Vogelschlag, Amphibien), Waldflächen, Walderhaltung, Biotopstrukturen, Artenschutz, Eingriff in Natur und Landschaft, Waldfunktion, Bodenschutzwald, Naturgefahren, Georisiken
Schutzgut Ortsbild, Kultur und Sachgüter
Stellungnahmen mit Angaben zu Baugestaltung (Höhen, Fassaden- und Dachgestaltung), Verlegung der Kreisstraße TS 3, landwirtschaftlichen Flächen, Baudenkmälern und Ihrem Umfeld, Landschaftsbild, Denkmalschutz
Weitere umweltbezogene Informationen
Es wird auf folgendes hingewiesen:
Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen in Papierform im Rathaus der Gemeinde im Vorzimmer der Bereichs - Planen und Bauen -, 1. OG, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, während folgender Zeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag, zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr öffentlich aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.