Die vor einigen Jahren in wesentlichen Teilen neu aufgebaute Wasserkraftanlage „Siegsdorf des Elektrizitätswerks Johann Engelsberger e.K. an der Weißen Traun wurde zuletzt auf der Grundlage einer Übergangserlaubnis betrieben, nachdem die vorangegangene langfristige Gestattung der im Grunde seit unvordenklichen Zeiten am Standort angesiedelten Ausnutzung der Wasserkraft bereits zum 31.12.2015 ausgelaufen war.
Mit am 16.11.2017 gestelltem Antrag, der zuletzt am 05.05.2018 in der zu entscheidenden Fassung eingereicht wurde, bat der Unternehmer um Erteilung einer erneuten Bewilligung dieser Gewässerbenutzungen im Umfang einer Nutzung von bis zu 6,3 m3/s zur regenerativen Energieerzeugung inkl. vorzunehmender Optimierung der im Jahr 2001
grundsätzlich wiederhergestellten Gewässerdurchgängigkeit.
Das daraufhin durchgeführte förmliche Verfahren wurde mit Bescheid des Landratsamts Traunstein vom 14.05.2019 Az. 4.16-6430.02-170061 zunächst abgeschlossen, bevor über weitere Modifikationen letztendlich mit Änderungsbescheid vom 10.10.2024 entschieden wurde.
Eine Ausfertigung dieser beiden Bescheide inkl. Rechtsbehelfsbelehrungen und geprüften Planunterlagen liegt in der Zeit vom 10.02.2025 bis einschließlich 24.02.2025 im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf, Bereich -Planen und Bauen-, 1.OG, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Zimmer Nr. 17 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bewilligungsbescheid gemäß Art. 74 Abs. 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auch gegenüber den Betroffenen als zugestellt, die den Bescheid nicht direkt zugestellt erhalten haben.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist Klage erhoben werden. Näheres enthält die dem Bescheid angefügte Rechtsbehelfsbelehrung.