Im Dezember werden vom gemeindlichen Wasserwerk wieder die Wasserzähler abgelesen. Bei dieser Gelegenheit wird die Anlage auf Undichtigkeiten überprüft. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass lt. § 19 Abs. 4 der gemeindlichen Wasserabgabesatzung der Grundstückseigentümer dafür zu sorgen hat, dass die Messeinrichtung zu der turnusmäßigen Ablesung leicht zugänglich ist. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.