Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 06.11.2023 den Entwurf zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.
Das Verfahren wird nun mit der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB fortgeführt.
Die Gemeinde plant, einem ortsansässigen Betrieb die Erweiterung zu ermöglichen.
Der Änderungsbereich umfasst die Fläche auf der Nordseite des bestehenden Gewerbebetriebes in Königswiesen.
Königswiesen befindet sich im Osten des Hauptortes Siegsdorf, südlich der Bundesautobahn A8, an der Königswiesener Straße.
Der Entwurf zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung liegen im Rathaus der Gemeinde, - Bauamt -, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf,
vom 11. Dezember 2023 bis einschließlich 15. Januar 2024,
während folgender Zeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr,
Donnerstag, zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr
öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan (21. Änderung) unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans (21. Änderung) nicht von Bedeutung ist.
| Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls aus: | |
| - | Begründung zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stand: 05.10.2023 |
| - | Umweltbericht, Stand: 11.10.2023 |
| - | Anlage 1 zum Umweltbericht: |
| artentschutzrechtl. Relevanzprüfung der Dipl. Biol. Johanna Stegherr, Aschau, Stand: 15.03.2023 |
| - | Anlage 2 a zum Umweltbericht: |
| Vegetationserfassung des Dipl. Biol. Markus Sichler, Übersee, Stand: 05.02.2023 |
| - | Anlage 2 b zum Umweltbericht: |
| Vegetationserfassung – Plandarstellung, Stand: 23.08.2022 |
| - | Anlage 3 zum Umweltbericht: |
| spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) der Dipl. Biol. Johanna Stegherr, Aschau, Stand: 19.09.2023 |
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| - | eingegangene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange: |
| - | Regierung von Oberbayern, München; Schreiben vom 08.08.2023 |
| - | Regionaler Planungsverband Südostoberbayern, Altötting; Schreiben vom 09.08.2023 |
| - | Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde; Schreiben vom 20.08.2023 |
| - | Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde; Schreiben vom 17.07.2023 |
| - | Landratsamt Traunstein, Tiefbauverwaltung; Schreiben vom 03.07.2023 |
| - | Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde; Schreiben vom 18.07.2023 |
| - | Landratsamt Traunstein, Wasserrecht / Bodenschutz; Schreiben vom 02.08.2023 |
| - | Wasserwirtschaftsamt Traunstein; Schreiben vom 09.08.2023 |
| - | Die Autobahn GmbH des Bundes, München; Schreiben vom 19.07.2023 |
| - | E-Genossenschaft Vogling & Angrenzer; Schreiben vom 10.07.2023 |
| - | Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Traunstein; Schreiben vom 25.07.2023 |
| - | Zweckverband zur Wasserversorgung der Surgruppe, Teisendorf; Schreiben vom 20.07.2023 |
Die genannten Unterlagen enthalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Themenfeldern:
Teilweise vorhandener Betriebsstandort sowie durch Straße versiegelte Fläche; im nördlichen Erweiterungsgebiet Boden mittlerer Schutzwürdigkeit; Neuversiegelung auf rund 1.320 m²; Restfläche bereits als Betriebsgelände genutzt.
Unmittelbar entlang der beiden südlichen Geltungsbereiche fließt der ehemalige Rettenbach in den Teich westlich des Plangebietes.
Die Traun, als Fließgewässer I. Ordnung, grenzt in etwa 50 m Entfernung südlich an das Plangebiet an. Es sind keine Wasserschutzgebiete betroffen, ebenso keine festgesetzten Überschwemmungsbereiche.
Das Plangebiet liegt in einem wassersensiblen Bereich. Der südliche Geltungsbereich liegt in einer Hochwassergefahrenfläche (HQ100). Ein geringer Grundwasserflurabstand wird vermutet.
Der nördliche Geltungsbereich wird als Frischluftentstehungsgebiet angesehen, allerdings als kleiner Anteil eines weitaus größeren Frischluftentstehungsgebietes.
Der südliche Geltungsbereich betrifft vor allem bereits bestehende Betriebsflächen und eine kleine Brachfläche, der nördliche Geltungsbereich sonstigen standortgerechten Wald und Säume.
Aufgrund der Alleinlage des Betriebes sind keine immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen zu erwarten.
Das Landschaftsbild ist durch das bestehende Gewerbegebiet bereits vorgeprägt.
Von der Planung sind keine Baudenkmäler, Bodendenkmäler u. ä. berührt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).