Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2020 die Erweiterung bzw. Änderung des Bebauungsplanes „Vogling - Prüll“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Gemeinde vom 24.11.2023 (SGK Nr. 11 / 2023) öffentlich bekannt gemacht.
Mit der Erweiterung bzw. Änderung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für drei neue Baurechte geschaffen werden und eine künftige Erweiterungsmöglichkeit für den bestehenden Gewerbebetrieb mit Verlegung des Kinderspielplatzes.
Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 808, 801/6, 801/3, 801/8, 801/13, 801/12, 801/14, 801/9, 801/10 und 801/11, jeweils Gemarkung Vogling.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, öffentlich zu unterrichten.
Aus diesem Grunde wird der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 14.11.2023 mit der dazugehörigen Begründung in der Zeit
vom 11.12.2023 bis 15.01.2024
im Rathaus Siegsdorf, Rathausplatz 1 – Bauamt, öffentlich ausgelegt.
Während dieser Zeit haben die Bürger Gelegenheit
| a) | sich über Inhalt, Zweck und Auswirkung der Planung zu informieren; |
| b) | zur Äußerung und Erörterung mit Vertretern der Gemeinde |
Ergänzend dazu sind die Planunterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde www.rathaus-siegsdorf.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen“ – „Bau- und Gewerbeflächen“ – „Bauleitplanung“ einsehbar.