Obwohl die letzten Winter nicht so intensiv waren, möchten wir trotzdem darauf hinweisen, dass nach der Bayerischen Bauordnung jeder Gebäudeeigentümer verpflichtet ist, sein Gebäude ordnungsgemäß zu unterhalten und die Standsicherheit zu gewährleisten. Dazu ist es unter anderem erforderlich, die Gebäude in Abhängigkeit von Art, Alter und Empfindlichkeit der Tragkonstruktion zu kontrollieren, dies gilt insbesondere für große Hallen und bei Flachdächern. Sollte dazu die erforderliche Fachkenntnis fehlen, muss der Eigentümer eine fachkundige Person beauftragen.
Wir bitten deshalb alle Gebäudeeigentümer dieser Eigenverantwortung, ganz besonders im Winter hinsichtlich der Schneelast auf den Dächern, gerecht zu werden.
Beim Schneegewicht ist zu berücksichtigen, dass die Schneehöhe auf dem Dach allein nicht entscheidend ist. Zum einen setzt und verdichtet sich der Schnee im Laufe der Zeit (Regen, Temperaturanstieg) und zum anderen kann sich je nach Wärmedämmung auf der Dachfläche unter dem Schnee eine Eisschicht bilden. Es wird deshalb empfohlen, in Zweifelsfällen das Schneegewicht zu ermitteln oder von einer sachkundigen Person (z. B. Ingenieur, Statiker, Architekt) messen zu lassen und das Dach gegebenenfalls rechtzeitig zu räumen bzw. räumen zu lassen.
Die Dachräumung von privaten Dächern ist nicht Aufgabe unserer Freiwilligen Feuerwehren. Hier sind private Firmen bzw. Hausmeisterdienste mit entsprechender Ausrüstung zu beauftragen.
In diesem Zusammenhang bitten wir die Eigentümer außerdem, die auf den Dächern vorhandenen Schneefangeinrichtungen zu überprüfen bzw. ggf. zu ergänzen und auch auf die Eiszapfen an den Dachrinnen zu achten und diese rechtzeitig zu entfernen, um eine Gefährdung der Fußgänger zu vermeiden.