Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Nachtragshaushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Nachrichtlicher Hinweis:
Folgende §§ der Haushaltssatzung 2024 vom 27.02.2024 bleiben unverändert:
§ 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
§ 4 Festsetzung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer
§ 5 Höchstbetrag der Kassenkredite
Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 04.11.2024, Az.: K.20-940-240004, die am 29.10.2024 vom Gemeinderat beschlossene Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 geprüft. Die Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Satzung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Zimmer 2.11, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.