I. Bekanntmachung Nachtragshaushaltssatzung
1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Siegsdorf (Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Nachtragshaushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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| erhöht um | vermin- dert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge | |
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| gegenüber bisher | auf nunmehr verändert |
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| € | € | € | € |
| a) | im Verwal- tungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben | 15.454.800 15.454.800 | 0 0 | 45.858.400 45.858.400 | 61.313.200 61.313.200 |
| b) | im Vermö- genshaushalt die Einnahmen die Ausgaben | 13.785.800 13.785.800 | 0 0 | 9.993.200 9.993.200 | 23.779.000 23.779.000 |
§ 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Nachrichtlicher Hinweis:
Folgende §§ der Haushaltssatzung 2025 vom 04.02.2025 bleiben unverändert:
§ 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
§ 4 Festsetzung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer
§ 5 Höchstbetrag der Kassenkredite
II. Prüfung Rechtsaufsichtsbehörde
Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 03.11.2025, Az.: 5.20-940-2400009, die am 28.10.2025 vom Gemeinderat beschlossene Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 geprüft. Die Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
III. Öffentliche Auslegung
Die Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Satzung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Zimmer 2.11, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.