Titel Logo
Siegsdorfer Gemeindekurier
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung und Auslegung Nachtragshaushalt 2025

I. Bekanntmachung Nachtragshaushaltssatzung

1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG

der Gemeinde Siegsdorf (Landkreis Traunstein)

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

erhöht

um

vermin-

dert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge

gegenüber

bisher

auf nunmehr

verändert

a)

im Verwal-

tungshaushalt

die Einnahmen

die Ausgaben

15.454.800

15.454.800

0

0

45.858.400

45.858.400

61.313.200

61.313.200

b)

im Vermö-

genshaushalt

die Einnahmen

die Ausgaben

13.785.800

13.785.800

0

0

9.993.200

9.993.200

23.779.000

23.779.000

§ 2

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Siegsdorf, 03.11.2025
Gemeinde Siegsdorf
gez.
Thomas Kamm, 1. Bürgermeister

Nachrichtlicher Hinweis:

Folgende §§ der Haushaltssatzung 2025 vom 04.02.2025 bleiben unverändert:

§ 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

§ 4 Festsetzung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer

§ 5 Höchstbetrag der Kassenkredite

II. Prüfung Rechtsaufsichtsbehörde

Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 03.11.2025, Az.: 5.20-940-2400009, die am 28.10.2025 vom Gemeinderat beschlossene Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 geprüft. Die Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

III. Öffentliche Auslegung

Die Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Satzung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Zimmer 2.11, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Siegsdorf, 03.11.2025
Gemeinde Siegsdorf
Thomas Kamm, 1. Bürgermeister
400/Bau