Wir sind bereits in der Vorbereitung zu den Kommunalwahlen am 08.03.2026.
Die Bekanntmachung zur Aufforderung der Einreichung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats und der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, sowie die Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für neue Wahlvorschlagsträger werden fristgerecht am 09. Dezember 2025 an den amtlichen Schaukästen veröffentlicht und gleichzeitig auf unserer Homepage in der Rubrik „Kommunalwahlen 2026“ veröffentlicht.
In dieser Rubrik veröffentlichen wir auch alle weiteren wichtigen Informationen zur Wahl (z.B. Briefwahlbeantragung).
Meldung als freiwilliger Wahlhelfer
Wenn Sie uns als Wahlhelfer/in bei der Durchführung der Wahl unterstützen wollen (Voraussetzung deutscher oder EU-europäischer Mitbürger, 18 Jahre und mindestens zwei Monate wohnhaft in Siegsdorf) nutzen Sie bitte unser Bürgerserviceportal (Rubrik „Meldung als freiwilliger Wahlhelfer“).
Für die Mithilfe als freiwillige/r Wahlhelfer/in erhalten Sie eine Wahlhelferentschädigung von 50 € wenn Sie vom Arbeitgeber keinen Freizeitausgleich bekommen bzw. nicht in Beschäftigung z. B. Student oder Rentner sind.
Übermittlungssperre -Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
Im Zeitraum von sechs Monaten vor Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene dürfen einfache Melderegisterauskünfte über Wahlberechtigte (nach dem Lebensalter zusammengesetzte Zielgruppen) erteilt werden. Die Auskunft enthält Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und die derzeitige Anschrift. Diese Auskunft darf nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben.
Sollten Sie der Weiterleitung Ihrer Daten an Parteien widersprechen wollen, melden Sie sich bei unserem Einwohnermeldeamt oder nutzen den Onlineantrag im Bürgerserviceportal „Übermittlungssperren“